Durch mydays endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 560 Views | 19.09.2019 | 16:10 Uhr
geschrieben von Pascal Maier

mydays GmbH (München)

Terminbuchung seit 2 Jahren (!) nicht möglich

Bestell-/Kundennummer: Buchungs-Nr: 1616600

Guten Tag,

SCHLAGWORTE

ich habe als Weihnachtsgeschenk einen Gutschein über eine Quadtour von mydays erhalten, den ich seit nun Jahren versuche endlich einzulösen. Den Gutscheincode selbst habe ich online eingegeben und das Ticket zugesendet bekommen (Buchungs-Nr: 1616600, 09.07.2017).

Da eine Terminvergabe online leider nicht möglich war, sollte ich mich direkt an den Veranstalter wenden. Dies tat ich ebenfalls am 09.07.2017 mit der Bitte um Terminvergabe, worauf ich die Info erhielt es wäre kein Platz frei und ich würde auf die Warteliste gesetzt werden. Nachdem ich ein Jahr nichts gehört hatte fragte ich erneut nach (11.06.2018) und es wurde noch immer behauptet es wären keine Plätze frei ("wenn jemand absagt, melde ich mich bei Ihnen"). Dies ist nun erneut über ein Jahr her, es herrscht noch immer Funkstille.

Da ich wirklich enttäuscht über das Verhalten des Veranstalters bin habe ich mich versucht an mydays zu wenden. Hier wurde ich aber immer nur abgewimmelt mit der Info das mydays nur vermittle und es daher einfach gesagt mein Problem wäre. So ganz einfach kann man sich allerdings nicht aus der Verantwortung stehlen, denn es muss mir zumindest möglich sein den Gutschein überhaupt einzulösen. Hier bekomme ich keinerlei Hilfe und habe langsam auch keine Lust mehr auf dieses "Erlebnis".

Ich fordere mydays hiermit auf, eine verbindliche Terminvergabe zu ermöglichen oder den Kaufpreis voll zu erstatten. Es kann schließlich nicht angehen, dass ich nun bereits im 3. Jahr auf einen Termin warte!

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Meine Forderung an mydays GmbH: 100% Erstattung oder verbindliche Terminvergabe


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.09.2019 | 16:21
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Guten Tag Herr Maier,

danke für Ihr Feedback.

Schade, dass Sie sich jetzt erst bei uns melden. Ihr Gutschein ist leider bereits am 31.12.2018 verjährt und nicht mehr gültig.

Unsere Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren, die inzwischen abgelaufen ist.

Innerhalb der Gutscheingültigkeit helfen wir gerne, wenn es Probleme bei der Terminfindung gibt. Dies ist nach Ablauf der Gültigkeit leider nicht mehr möglich.

Es tut uns leid, dass wir keine positivere Auskunft für Sie haben.

Viele Grüße,

Ihr mydays Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


20.09.2019 | 16:44
von Pascal Maier | Regelverstoß melden
Zum angeblichen Ablaufdatum: Mir wurde seitens mydays Mail-Support ebenfalls zuvor bestätigt, das ein Gutschein nicht abläuft nachdem er bei mydays eingelöst wurde und der Termin noch aussteht. Alles andere kann auch nicht angehen!

20.09.2019 | 16:45
von Pascal Maier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Tag, das der Gutschein verjährt ist, ist nicht korrekt. Dieser wurde mit dem Gutscheincode aus der Box bereits wie geschrieben am 09.07.2017 auf Ihrer Webseite innerhalb der Frist von 3 Jahren eingelöst. Daraufhin habe ich das Ticket von Ihnen per Mail erhalten. Lediglich die Einlösung des Ereignisses beim Veranstalter steht aus, da Termine ja nie verfügbar sind. Ich möchte sie also bitten den Fall nochmals zu überprüfen und die Einlösung des erhaltenen Tickets beim Veranstalter zu ermöglichen! Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um Erstattung der Kosten. Vielen Dank


23.09.2019 | 17:03
von Pascal Maier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.10.2019 | 18:24
von Pascal Maier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe in der Zwischenzeit eine Mail erhalten und sollte den gesamten Verlauf zusenden. Auf diese Nachricht hin habe ich seit über einem Monat erneut nichts gehört.


22.11.2019 | 18:20
von Pascal Maier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Update zum aktuellen Stand: mydays hat mir die Kosten für das Erlebnis nach erneuter Fristsetzung und Verweisung auf eine gerichtliche Klärung erstattet. Allerdings fehlt der Betrag für Verpackung und Versand über 11,60€. Da hier eine Rückabwicklung aufgrund des Sachmangels durchgeführt wird, erwarte ich auch die Erstattung dieser Posten. Die Forderung habe ich mit einer Frist erneut an mydays gesendet.


29.11.2019 | 00:05
von Pascal Maier endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Rückmeldung von mydays lautet das Versand und Verpackung nicht erstattet werden, somit keinerlei Entgegenkommen trotz Rückabwicklung. Damit ist der Fall hiermit leider nur teilweise gelöst und 11,60€ werden mit fadenscheinigen Gründen einbehalten. Den Rückversand der Verpackung hatte ich angeboten. Mich hat mydays als Kunden für immer verloren, vor allem durch die Unfähigkeit Termine zu vermitteln und sicherzustellen das diese auch verfügbar sind. Ironischerweise kostet das selbe Event inzwischen mehr mit "garantierten Terminen". Ohne Fristen kommt man beim Support nicht weiter und selbst nach dieser Odyssee ist Einsicht und Kulanz ein Fremdwort.




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