Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 222 Views | 21.09.2019 | 21:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3720821

Immergrün Energie (Köln)

Kein Neukundenbonus wegen PV-Anlage

Bestell-/Kundennummer: 27410N1301

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich wurde von Ihnen im Rahmen des Tarifes „Spar smart premium 12“ mit Strom in einem Tarif mit 15 % Neukundenbonus beliefert.

Da ich an derselben Abnahmestelle mindestens 12 Monate in demselben Tarif beliefert wurde, meine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt habe und auch sonst kein Ausschlussgrund ersichtlich ist, habe ich meines Erachtens die Bedingungen für die Gewährung des Bonus erfüllt.

Telefonisch haben Sie mir am 14.09.2019 mitgeteilt, dass mir der Bonus in Höhe von 15% auf die Jahresrechnung aufgrund einer Photovoltaikanlage nicht zusteht.

Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OLG Köln (AZ: 6 U 132/16) haben geurteilt, dass Einschränkungen in den AGB’s unzulässig sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren.

Einschränkende AGBs sind überraschend und benachteiligen den Verbraucher unangemessen

Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb (wie in meinem Fall) vorliegt.

Ich bitte Sie daher, mir innerhalb von zwei Wochen eine korrigierte Rechnung zu erstellen, die den Neukundenbonus von 15 % berücksichtigt und mir innerhalb weiterer zwei Wochen den mir zustehenden Betrag zu überweisen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Immergrün Energie: Rechnungskorrektur und Auszahlung von 15% Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.09.2019 | 11:28
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter ReclaBoxler,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


20.10.2019 | 19:53
von ReclaBoxler-3720821 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!