Immergrün Energie (Köln)
Kein Neukundenbonus wegen PV-Anlage
Bestell-/Kundennummer: 27410N1301
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde von Ihnen im Rahmen des Tarifes „Spar smart premium 12“ mit Strom in einem Tarif mit 15 % Neukundenbonus beliefert.
Da ich an derselben Abnahmestelle mindestens 12 Monate in demselben Tarif beliefert wurde, meine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt habe und auch sonst kein Ausschlussgrund ersichtlich ist, habe ich meines Erachtens die Bedingungen für die Gewährung des Bonus erfüllt.
Telefonisch haben Sie mir am 14.09.2019 mitgeteilt, dass mir der Bonus in Höhe von 15% auf die Jahresrechnung aufgrund einer Photovoltaikanlage nicht zusteht.
Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OLG Köln (AZ: 6 U 132/16) haben geurteilt, dass Einschränkungen in den AGB’s unzulässig sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren.
Einschränkende AGBs sind überraschend und benachteiligen den Verbraucher unangemessen
Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb (wie in meinem Fall) vorliegt.
Ich bitte Sie daher, mir innerhalb von zwei Wochen eine korrigierte Rechnung zu erstellen, die den Neukundenbonus von 15 % berücksichtigt und mir innerhalb weiterer zwei Wochen den mir zustehenden Betrag zu überweisen.
23.09.2019 | 11:28
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter ReclaBoxler,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Beschwerde ist gelöst