AOK NordWest (Dortmund)
Rückwirkend für 5 Monate Höchstbeiträge
Im Herbst 2014 kam meine Lebensgefährtin für 6 Monate in die Klinik. Sie hatte sich immer für die Meldungen der AOK gekümmert. Doch das konnte sie aus der Klinik nicht.
Nachdem ich sie im Dezember 2014 aus der Klinik holte, zogen wir um, nach Thüringen. Als sie die Meldung im Februar dann zur AOK sendete, kam dann die Forderung über 10 000,00€. Als Erklärung sagte man mir, dass es Rechtkonform sei für die letzten 5 Monate den Höchstbeitrag zu verlangen.
Als ich die Versichertenkarte mit der Kündigung verschickte, wurde mir eine Vollstreckung zugesendet. Eine Versichertenkarte habe ich bis heute keine mehr und kann somit keinen Arzt aufsuchen. Da ich kein Einkommen habe, kann ich den Rückstand auch nicht bezahlen. Die AOK besteht auf die Überwucherte Forderung.
Jetzt werde ich wohl einen Anwalt einschalten und die AOK verklagen. Mal sehen, wie es weitergeht.
25.09.2019 | 17:26
Abteilung: Beschwerdemanagement
Hallo,
es tut uns sehr Leid, dass Sie derartige Erfahrungen gemacht haben. Gerne möchten wir diesen Sachverhalt mit Ihnen zusammen klären. Bitte senden Sie uns eine Email mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes (gerne eine Kopie Ihres Posts) und Ihrer Versichertennummer an beschwerdenw.aok.de. Wir kümmern uns dann um Ihr Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Hallo Herr Witz,
zur Klärung der Angelegenheit Ihrer Lebensgefährtin bitten wir Sie uns unter der Rufnummer 0800 2246465 anzurufen.
Wir sind das Beschwerdemanagement, sie erreichen uns heute bis 18 Uhr.
Vorab vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Krause
AOK NordWest
- Beschwerdemanagement -