Durch WEMAG gelöste Beschwerde. | 58 Views | 03.10.2019 | 10:38 Uhr
geschrieben von Daniela Meier

WEMAG AG (Schwerin)

Anbieterwechsel nicht möglich

Bestell-/Kundennummer: 12095563

Der Energielieferant WEMAG hält sich nicht an das bürgerliche Recht, welches sagt:

Auftragsbestätigung/Beginn ist nicht gleich Lieferbeginn.

Der Vertrag kommt erst mit Lieferbeginn zu Stande.

D. h. Lieferbeginn ist der Zeitpunkt der Kündigung/bzw. Frist!

Bsp. der Vertrag wurde im November beschlossen und Lieferbeginn ist Mai, folgendes Jahr.

Also Endet der Vertrag im Mai und die Kündigungsfrist beginnt März. Also muss man im März kündigen!

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Meine Forderung an WEMAG AG: Keine Laufzeitverlängerung


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Kommentare und Trackbacks (1)


10.10.2019 | 12:55
von Daniela Meier gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anbieter hat sofort reagiert und eine Fristgerechte Kündigung akzeptiert!
Vielen Dank für ihre Bemühungen.
Diese Vorgehensweise muss trotzdem öffentlich gemacht werden.




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