Durch Vodafone gelöste Beschwerde. | 158 Views | 07.10.2019 | 10:52 Uhr
geschrieben von Stefan Schmidt

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Abzocke im Shop

Bestell-/Kundennummer: 100905555

Zum damaligen Zeitpunkt wollte ich mein Vertag verlängern und ein neues Telefon da das alte einen Pixelfehler hatte.

SCHLAGWORTE


1 Gang Vodafone Shop dort sagte man mir, es sei noch zu früh zum Verlängern 24.05.2019 mir kündigen den alten Vertrag und machen einen neuen zahlst nur 25,00 Euro im Monat plus Samsung S10 plus

Ceramic White und wenn du dein altes Telefon gleich hier lässt, wird es angerechnet, was ich ablehnte. Also 25,00 Euro im Monat plus 60,00 Euro zu Zahlung Handy.

Vertrag unterschrieben, Bearbeiter sagt so, Handy hab ich grade online bestellt, ich rufe an wen da.

1 Woche nichts gehört, dann in Shop gegangen und wollte fragen, wo mein Handy ist, im Shop sorry Computer total Ausfall, wird heute nichts mehr gut wieder gegangen.

Paar Tage später wieder in Shop mit Vertrag diesmal anderer Sachbearbeiter schaut sich Vertrag an und sagt, bei dem Vertrag gibt es kein Handy und schon mal nicht dieses Modell für diesen Preis.

2 Gang 03.06.2019 anderer Vodafone Shop Fall geschildert, der sagt das Samsung Galaxy S10 plus Ceramic White führt Vodafone schon einige Zeit nicht mehr war nur am Anfang.

Verkäufer sagt bei Verlängerung, zahlen Sie um die 200 fürs S 10 plus machen Neuvertrag und kündigen den alten dann kostet Telefon nur 50,00 Euro. Kündigung im Shop geschrieben unterschrieben Verkäufer weggeschickt per Fax, Vodafone sagt nie erhalten, Hinweis immer auf Sendebericht bestehen zum Nachweis.

Neuen Vertrag gemacht Young M 12 GB, 68,99 Euro monatlich hier fehlte der Hinweis, dass dieser Tarif nur bis zum Alter von 27 Jahren gilt, jetzt hab ich raus gefunden, durch die 15,00 Euro Mehrkosten
im Monat da ich alters gemäß die Voraussetzungen nicht erfülle, was dem Herren auffallen hätte müssen, da ich Mitte 50 bin und mich ausgewiesen habe.

Macht Mehrkosten von 360,00 Euro in der Laufzeit.

Hier greift entweder Falschberatung oder
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Das wäre nicht nur Falschberatung, sondern außerdem auch noch arglistige Täuschung.

Außerdem kann die arglistige Täuschung, wenn sie denn bewiesen werden kann, zur Anfechtung innerhalb eines Jahres seit Entdeckung der Täuschung berechtigen. In diesem Fall kann der Vertrag angefochten werden, um das gesamte Geschäft mit dem unlauteren Verkäufer rückgängig zu machen.

Außerdem kann aus der arglistigen Täuschung ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, so dass der Verkäufer die bereits angefallenen Grundgebühren für den zweiten Vertrag ersetzen muss.

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung, über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Leider kann man dem Vertrag in vielen Shops erst nach Unterschrift lesen, da er auf dem Bildschirm vom PC zu sehen ist und erst nach ausdrucken lesbar ist und zweitens steht im Vertrag vieles nicht, was eigentlich laut Richtlinie da stehen soll,

habe auch die Erfahrung gemacht, dass man auf Panel unterschreibt und anschließend ausgedruckt bekommt, es liegt kein Vertrag vor zum Durchlesen erst nach Unterschriften wird er unterschrieben ausgedruckt.
Hier fehlende Transparenz und Hinweis auf kein Widerrufsrecht.
Fazit nie wieder Vodafone, keine Verträge mehr in Shops, keine Unterschrift mehr auf Panels nur noch auf Originalverträgen, die vorher Zuhause durchgelesen werden und nach eingiebiger Prüfung Unterschrieben zurück.

Habe alle Verträge gekündigt und Zahlungen auf Strittig gesetzt sowie Lastschriftverfahren storniert, wird nur noch bezahlt, was real und unstrittig ist bis zur gerichtlichen Klärung.

Meine Tipps

Sepa Lastschriftmandat bei Vodafone widerrufen und nur das überweisen

was nicht strittig ist, unberechtigte Forderungen oder Abbuchungen bei Vodafone

reklamieren und auf strittig setzen, strittige Forderungen sind nicht Inkasso und Schufa berechtigt.

Monatliche Kündigungsfrist: Weiterhin empfehle ich Ihnen, immer eine monatliche Kündigungsfrist zu wählen, wenn diese Option gewählt werden kann. Kommt es zu Schwierigkeiten im Vertrag, so können Sie über die kurze Kündigungsfrist wieder schnell aus dem Mobilfunkvertrag aussteigen und einen anderen besseren Provider wählen.
Alle Vertragsdetails in Schriftform: Schließen Sie einen neuen Mobilfunkvertrag ab, so lassen Sie sich bitte unbedingt alle Vertragsdetails schriftlich aushändigen. Sollten später rechtliche Probleme auftreten, so kann es von entscheidender Bedeutung sein, dass Sie die Merkmale Ihres Vertrags anhand jener Unterlagen nachweisen können. Ihnen muss schwarz auf weiß vorliegen, welchen Namen Ihr Tarif trägt, welche konkreten Leistungen dieser umfasst, wieviel die Einzelleistungen kosten und wie hoch die monatliche Grundgebühr ist.

Der Neuabschluss eines Mobilfunkvertrags im Internet ist meines Erachtens die beste Variante. Das liegt daran, dass die Online-Angebote meistens am günstigsten sind, bzw. den größten Leistungsumfang aufweisen. Zudem hat der Kunde hier die Möglichkeit, in Ruhe das Angebot zu lesen und mit anderen zu vergleichen, als auch einen vollständigen Ausdruck des konkreten Angebots erstellen zu können. Wichtig ist vor allem, dass bei einem Online-Vertragsabschluss ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht, Sie somit eine zusätzliche rechtliche Einwendung gegen den Vertragsschluss erhalten.
Auf keinen Fall sollte ein neuer Mobilfunkvertrag am Telefon abgeschlossen werden. Selbst von Vertragsänderungen am Telefon rate ich unbedingt ab. Die Erfahrung zeigt, dass der Kunde in vielen Fälle am Telefon ein Angebot gemacht bekommt, das später nicht eingehalten wird.
Wird in der Ladenfiliale des jeweiligen Mobilfunkproviders ein Handyvertrag abgeschlossen, so hat der Kunde kein Recht auf Widerruf. Ein Widerrufsrecht existiert immer nur bei Verträgen, die fernmündlich über das Internet, das Telefon, per Fax, Post, oder in der Öffentlichkeit bzw. an der Haustür abgeschlossen werden. Alleine aus diesem Grund rate ich von einem Vertragsabschluss in einem Mobilfunkshop oder in einer Filiale des Providers ab.

Zudem sind die Shop-Angebote meiner Erfahrung nach eher teurer als im Internet, oder enthalten einen geringeren Leistungsumfang. Das eigentliche Problem bei einer Shop-Bestellung liegt aber darin, dass oftmals Filialen eines Mobilfunkanbieters lediglich dazu dienen, so viel Umsatz wie möglich zu erwirtschaften. Die dort tätigen Mitarbeiter sind in vielen Fällen keine Angestellten des Mobilfunkanbieters, sondern müssen in selbstständiger Tätigkeit ihr Einkommen erwirtschaften. Das geschieht auf Provisionsbasis und bedeutet, dass so viele und so teure Handyverträge wie möglich abgeschlossen werden müssen. Die im Shop tätige Person erhält für jeden abgeschlossenen Neuvertrag einen bestimmten Geldbetrag, was diese Person dazu motiviert, eher zu verkaufen, als zu beraten.

Kunden, die lediglich eine Frage zu ihrem Mobilfunkvertrag haben, wird ein Neuvertrag aufgenötigt, oftmals ohne deren Wissen. Die Kunden setzten ihre Unterschrift auf ein Formular, welches angeblich eine Vertragsänderung darstellt, oder einen Reparaturauftrag etc., unterschreiben in Wahrheit aber einen Neuvertrag. Teilweise werden sogar Unterschriften oder Kundendaten gefälscht, um an Neuverträge zu gelangen.

Inzwischen muss der Kunde dazu immer öfter auf einem digitalen Signaturpad unterschreiben, das losgelöst vom Vertrag lediglich die Unterschrift digital aufnimmt. Der Kunde muss somit einen Vertrag unterzeichnen, den er überhaupt nicht vor sich liegen sieht. Er sieht nur seine Unterschrift auf dem Signpad. Dem Missbrauch sind Tür und Tor geöffnet. Insofern kann ich Ihnen diese Firma nicht empfehlen.

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Stornierung der faulen Verträge


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


14.10.2019 | 11:08
von Stefan Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.10.2019 | 13:23
von Stefan Schmidt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gelöst zu vollster zufriedenheit danke




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