Von CHECK24 Vergleichsportal beantwortete Beschwerde. | 587 Views | 09.10.2019 | 09:32 Uhr
geschrieben von Horst Schuberth

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Reiseabbruch wegen falscher Objektbeschreibung

Bestell-/Kundennummer: 3231968660

Ich wollte mal für wenige Tage nach Prag fahren. Gebucht hatte ich diese Reise über CHECK24. In Prag musste ich feststellen, dass die Objektbeschreibung nicht dem versprochenen entsprach.

So sind wir am Folgetag wieder nach Hause gefahren und ich hatte auch Bilder gemacht. Zu Hause habe ich versucht, die Reklamation bei CHECK24 anerkannt zu bekommen. CHECK24 stellt sich nun hin, meint, ich hätte bei booking.com gebucht und wollen alles denen aufbürden. Dabei bin ich gar kein registriertes Mitglied bei Booking.com. Ich kann gar nicht bei Booking.com buchen.

Da diese Reise CHECK24 für mich diese Reise bei Booking.com gebucht hat, sehe ich die Verantwortlichkeit bei CHECK24.

H. S.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Rückerstattung der gesamten Aufwendungen samt Extrakosten für die Rückfahrt mit der Tschechischen Bahn


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.10.2019 | 09:32
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Schuberth,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zunächst einmal möchten wir uns bei Ihnen für die vor Ort entstandenen Unannehmlichkeiten und die nicht zufriedenstellende Bearbeitung Ihrer Reklamation entschuldigen.

Gern werden wir Ihre Reklamation nochmals prüfen und uns per E-Mail bei Ihnen melden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Beste Grüße

Ines, CHECK24 Hotel

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Kommentare und Trackbacks (15)


09.10.2019 | 17:01
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Wie sehr unterschieden sich Beschreibung und Realität? Das wäre schön zu wissen.

Vor Ort ließ sich nichts regeln?

Also man hätte ja z. B. auch bleiben können und anhand der dokumentierten Mängel im Nachgang eine Preisminderung erzielen können.

12.10.2019 | 19:28
von Horst Schuberth | Regelverstoß melden
Hallo, nur mal ein Beispiel: In der Beschreibung hieß es, alle Zimmer seien im 2. Stockwerk und bieten Gartenblick. Das Zimmer, was wir bekamen war im Keller und wir hatten Blich auf einen Sportplatz. Zugegen war lediglich eine Reinigungskraft, die nur tschechisch sprach. Ich meine, sie hätte nichts ändern können. Weiterhin waren eine Rezeption, eine Bar, eine geräumige Terrasse und einen Garten mit einem Kinderspielplatz versprochen. Nichts davon war vorhanden. Anstelle sich um unser Problem zu kümmern, schiebt man alle Verantwortung auf Booking.com ab. Das Gemeinschaftsbad war weder sauber noch hygienisch, das Pissbecken lies sich nicht spülen und welcher Mann geht gern dorthin pullern, wenn man in ein Pissbecken pullern muss, wo wer weiß, wieviele Männer hingepullert haben und es kann nicht gesült werden. Ich kann sehr einfach leben, aber es darf gern sauber sein. Wir haben uns die Entscheidung abzureisen, nicht leicht gemacht, aber muss man auf Krampf dann dort bleiben, wenn man sich nicht wohl fühlt?
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12.10.2019 | 19:31
von Horst Schuberth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Check24 weist jede Verantwortung von sich und meint, Booking.com ist haftbar. Ich werde wohl mal in Bad Homburg die Wettbewerbszentrale einschalten müssen, die haben so wie so schon ein Auge auf Check24 geworfen.


16.10.2019 | 15:09
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Herr Schuberth,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre Reklamation ist derzeit bei uns in der Bearbeitung.

Eine separate Rückmeldung haben wir Ihnen bereits per Email zukommen lassen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Anna, CHECK24 Hotel



19.10.2019 | 16:54
von Horst Schuberth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich glaube, man will sich gar nicht gütlich einigen!


26.10.2019 | 19:11
von Horst Schuberth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Check 24 will nicht mit sich reden lassen


30.10.2019 | 12:46
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Herr Schubert,

es tut uns sehr leid, dass Sie mit unserer Bearbeitung nicht zufrieden sind. Leider lehnt Ihr Anbieter, trotz unserer Bemühungen, eine Erstattung ab. Da CHECK24 lediglich als Vergleichsportal agiert und Sie den Vertrag mit dem Anbieter eingegangen sind, sind uns hier leider die Hände gebunden.

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Anna, CHECK24



02.11.2019 | 19:22
von Horst Schuberth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles wie gehabt! ich habe nun die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg eingeschaltet. Die Wettbewerbszentrale kämpft gegen unlauteren Wettbewerb und mal sehen, was die sagen


24.11.2019 | 06:17
von Horst Schuberth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.12.2019 | 19:10
von Horst Schuberth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.01.2020 | 12:30
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Herr Schubert,

leider haben wir bis heute keine Rückmeldung von Ihnen auf unsere letzte Email vom 15.10.2019 erhalten.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen diese erneut zukommen lassen und möchten Sie bitten auf diese Nachricht zu antworten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

Anna, CHECK24 Hotel



08.01.2020 | 11:36
von Horst Schuberth | Regelverstoß melden
Hallo, Check24;

wie schon weiter oben angekündigt, habe ich mittlerweile die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb, eingeschaltet. Wie ich mich belesen habe, ist schon einmal von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg gegen Check24 ermittelt worden.

Offentsichlich kann sich Check24 hinter den laschen Deutschen Gesetzen so verstecken, dass sie die Leute abzocken können, ohne rechtlich belangt zu werden. Leider ist die Abzocke das Geschäftsmodell des Hauses Check24.

11.01.2020 | 19:21
von Horst Schuberth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.01.2020 | 12:18
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Herr Schubert,

gerne würden wir Ihnen weiterhelfen, nur leider haben wir bis heute keine Rückmeldung auf unsere E-Mail am 05.01.2020 bekommen.

Daher möchten wir Sie bitten, sich mit unserem Support in Verbindung zu setzten, damit wir mit Ihnen eine Lösung finden können.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Laura, CHECK24 Hotel



17.01.2020 | 16:16
von Horst Schuberth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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