Immergrün Energie (Köln)
Information über Grundpreiserhöhung nicht erhalten
Bestell-/Kundennummer: 28111O1379
Sehr geehrte Damen und Herren,
- Ich bin seit 01.08.2018 bei Ihnen Kunde (Kundennummer 28111O1379).
- Am 26.08.2019 habe ich Sie per E-Mail aufgefordert, mir die Jahresabrechnung zukommen zu lassen.
- Am 28.08.2019 erhielt ich von Ihnen per E-Mail eine Jahresabrechnung für den Zeitraum von 1.8.2018 bis 31.7.2019 (Betreff: "Aktuelles zu Ihrem Energieliefervertrag [Kontakt #20320487]"). In dieser Jahresabrechnung ist beiläufig unter Punkt "Geltende Tarife" ein Bruttomonatsgrundpreis von 26,00 Euro angegeben, während jedoch in unserem Stromliefervertrag vom 10.07.2018 ein Betrag von 7,14 Euro vereinbart ist. Darüber hinaus haben Sie in dieser Jahresabrechnung nicht auf meine Rücktrittsrechte verwiesen.
Laut § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG haben Lieferanten Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, siehe auch § 5 StromGVV.
Entgegen Ihrer Behauptungen per Telefon, bin ich erstmalig am 28.08.2019, also nach Ablauf der normalen Abrechnungsperiode, per E-Mail, in intransparenter Weise, über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen unterrichtet worden; und zwar im Zuge der Jahresabrechnung per E-Mail am 8.08.2019. Sie haben also die Erfordernisse von § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG und § 5 StromGVV nicht erfüllt.
In mehreren Telefonaten nach dem 28. August 2019 behaupteten Sie, dass Sie bereits im April per Post eine Information zur beabsichtigten Änderung der Vertragsbedingungen versandt hätten. Dieses angebliche Schreiben habe ich jedoch nie per Post erhalten, sondern von Ihnen erstmalig am 13 September 2019 per E-Mail erhalten. Bis zum 28. August 2019 habe ich von Ihnen bgzl. einer beabsichtigten Vertragsänderung keinerlei Schreiben, Nachrichten oder Informationen, weder per Post, noch per E-Mail, noch über den immergrün Online Account, erhalten.
- Da Sie die Erfordernisse von § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG und § 5 StromGVV nicht erfüllt haben, habe ich mit meinem Schreiben vom 15.09.2019 an Sie (auch gesendet per E-Mail am 16.09.2019) meinen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt. Des Weiteren bat ich um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes.
- Am 23.09.2019 erhielt ich von Ihnen per E-Mail (Betreff: “Vertragsende aufgrund Kündigung [Kontakt #20540780]”) eine Bestätigung der Kündigung meines Energieliefervertrags zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 31.07.2020.
- Dieses Datum, der 31.07.2020, entspricht nicht einer von mir geforderten Sonderkündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, von der ich durch mein Schreiben vom 15.09.2019 an Sie (auch gesendet per E-Mail am 16.09.2019) lt. § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG und § 5 StromGVV Gebrauch gemacht habe.
- Ich fordere Sie hiermit auf, die Preiserhöhung rückgängig zu machen und meinen Vertrag mit Wirkung zum 09.10.2019 zu kündigen.
- Sollten Sie sich weigern, mir mein rechtliches Sonderkündigungsrecht einzuräumen, bzw. auf diese Beanstandung als Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (Verbraucher) nicht antworten, werde ich den Sachverhalt an die Schlichtungsstelle Energie e. V. weiterleiten (§ 111a EnWG Verbraucherbeschwerden).
Vertragsnummer: 2180703670; Kundennummer: 28111O1379
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Schöne Grüße,
Robert R
11.10.2019 | 16:26
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter ReclaBoxler,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung