Durch Aral gelöste Beschwerde. | 270 Views | 25.10.2019 | 13:18 Uhr
geschrieben von Herbert Steppat

Aral AG (Bochum)

Aral Tankstelle löst "2 Cent pro Liter"-Gutschein nicht ein

Bestell-/Kundennummer: Beleg: 01/4453/0409

Am 20.10.2019 gegen 20:00 Uhr wollte ich bei der Aral Tankstelle Inna Löw-Pröll in der Saalburgstr. 30b in 61267 Neu-Anspach einen Gutschein "Mit REWR bei Aral 2 Cent pro Liter sparen" einlösen (Tankmenge: 45,54 l Diesel; Rechnungsbetrag: 55,18 Euro). Obwohl aus meiner Sicht alle Voraussetzungen erfüllt waren (Kartenzahlung, Payback-Karte, Gültigkeit des Coupons bis 27.10.2019) wurde der Coupon nicht angenommen. Begründung: "Wir sind privat! " - was immer das heißt. Dass Aral-Tankstellen an Bundesautobahnen an dieser Aktion nicht teilnehmen, das war mir bekannt, weitere (nachlesbare) Einschränkungen jedoch nicht. Alles Insistieren half nicht, auch nicht der Hinweis, dass ich von der in Frage stehenden Aral Tankstelle im Rahmen der aktuelle Aktion auch bereits einen Gutschein für REWE über 5-fache Payback-Punkte bekommen und erfolgreich eingelöst hatte.

SCHLAGWORTE

Ich hoffe, die Firma Aral, auf deren Namen solche Geschäftspraktiken auch zurückfallen, weiß, was im vorliegenden Fall zu tun ist, um solche Vorkommnisse zukünftig zu vermeiden bzw. zu sanktionieren, zumal die abgegebene Begründung der Aral Tankstelle eine Frechheit ist.

Falls erforderlich kann ich die o. a. angegebenen Belege zur Verfügung stellen.

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Meine Forderung an Aral AG: Sanktionierung, der in Frage stehenden Aral Tankstelle


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


25.10.2019 | 16:52
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Die Tankstelle hat völlig richtig gehandelt.

Es gibt Unterschiede, ob es eine "von Aral betriebene" Tankstelle ist oder ein Betreiber, der lediglich Aral-Kraftstoff verkauft.

Bei (z. B.) McDonalds-Gutscheinen steht ja auch drauf "nur in teilnehmenden Restaurants" - und es gibt keine Liste, welche der mehreren hundert Restaurants das nun im einzelnen sind.

Steht im Kleingedruckten der Gutscheinbedingungen, mit Sternchenangabe.

25.10.2019 | 20:17
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2003621:
Sie kennen den Tankstellenbetreiber persönlich? Oder woher wissen (nicht glauben) sie, er hätte korrekt gehandelt?

31.10.2019 | 17:10
von Herbert Steppat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ReclaBox hatte mir mitgeteilt, dass die Firma ARAL AG ihr untersagt habe, sich mit meiner Beschwerde direkt an sie zu wenden. Habe mich daraufhin selbst mit der Firma ARAL AG in Verbindung gesetzt und ihr den Sachverhalt anhand der mittlerweile veröffentlichten Beschwerde zur Kenntnis gebracht. Der Eingang des Schreibens wurde von der ARAL AG (maschinell) bestätigt. Bleibt abzuwarten, ob eine Antwort/Stellungnahme erfolgt.


07.11.2019 | 18:38
von Herbert Steppat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe mich am 31.10. direkt an ARAL gewandt, da man der ReclaBox direkte Weitergaben von Beschwerden an ARAL untersagt hat. Bislang keine abschließende Antwort von ARAL an mich.


12.11.2019 | 21:56
von Herbert Steppat gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ARAL hat sich mit einer Entschuldigung, auch im Namen der Tankstelle, gemeldet. Zusätzlich wurde eine kleine Entschädigung angeboten. Darauf habe ich verzichtet. Mir war wichtig, dass sich die Beteiligten mit dem Thema beschäftigt haben und hoffentlich ihre Schlüsse für die Zukunft daraus ziehen.


12.11.2019 | 21:56
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