Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 230 Views | 02.11.2019 | 09:23 Uhr
geschrieben von Lothar Albrecht

Jochen Schweizer GmbH (München)

Ein Event der besonderen Art - Kulturgipfel war der Gipfel

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 5504062131

Was ist los bei Jochen Schweizer? - orientierungslos und kundenunfreundlich - ein sonderbares Benehmen

Noch immer unter dem Eindruck der Hilflosigkeit stehend, möchte ich die Arbeit der Jochen-Schweizer-GmbH an den Pranger stellen. Unser Wertgutschein von Jochen Schweizer sollte uns viel Freude bringen und wurde sogar um 49,90 € erweitert.

SCHLAGWORTE

Nach einer lang anhaltenden Krankheit (fast 15 Monate) wollte ich mir ein Vergnügen der besonderen Art gönnen und hatte dabei das Bedürfnis, auch meiner Frau ein herzliches Dankeschön zu sagen, da sie sich lieb und aufopferungsvoll um mich gekümmert hat. Nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung für den 28.08.2019 " Konzert Mozarts Meisterwerke " mit Dinner standen wir 16:45 Uhr vor dem Restaurant "Kurfürst" in Oberschleißheim, wurden jedoch von einem Kellner abgewiesen, da keine Anmeldung vorlag. So sind wir mit der ersten Enttäuschung im Gepäck zum Schloss Schleißheim gefahren und mussten dort durch anwesendes Personal aufgeklärt werden, das am heutigen Abend kein Konzert stattfindet. Ein Anruf beim Besucherservices des Kulturgipfels und Gespräch mit Hr. S. führte zu keiner Klärung.

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Zutiefst enttäuscht fuhren wir wieder nach Hause. Am Folgetag schrieb ich eine Beschwerde an die Jochen-Schweizer-GmbH. Diese wurde bis heute nicht bearbeitet. Die Rückforderung meines Geldes in Höhe von 149,90 € erfolgte sehr zögerlich. Da ich nach 3 Wochen noch immer keine Rückerstattung erhalten habe, fuhr ich in den Firmensitz in München, Rosenheimer Str. und wurde dort besänftigt, das die Überweisung in den nächsten Tagen erfolgen wird. Kein Wort der Entschuldigung, kein Bedauern über dieses Foul, nur ein Wort zu der weiteren Bearbeitung der Angelegenheit waren die Folge.

Das Beschwerdemanagement, an welches meine Eingabe weitergegeben werden sollte, scheint seine Existenz leugnen zu wollen, sie schweigen bis heute. Eine Nachricht vom 07.10.2019 über fehlende Informationen zur Weiterbearbeitung war eine Farce. Nun sind schon wieder 3 Wochen vergangen und " still ruht der See" Was sagt nun Jochen Schweizer selbst dazu?

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Eine niveauvolle Entschädigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.11.2019 | 06:36
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Herr Albrecht,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Es tut uns leid, dass Ihr gebuchter Termin leider nicht stattfinden konnte. So sollte es natürlich nicht sein.

Wir möchten uns ebenfalls bei Ihnen entschuldigen, dass Sie bisher keine schriftliche Rückmeldung auf Ihre Reklamation erhalten haben. Derzeit erreichen uns leider sehr viele Anfragen, aus diesem Grund kann es zu längeren Wartezeiten in der Bearbeitung kommen.

Wie wir in unserem System ersehen können, wurde Ihre Beschwerde zur Prüfung an unseren Veranstalter weitergegeben. Wir melden uns somit schnellstmöglich per E-Mail bei Ihnen zurück.

Freundliche Grüße

Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


11.11.2019 | 15:21
von Lothar Albrecht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Service-Team von Jochen Schweizer hat mich mit seiner Antwort gedemütigt und gipfelt die Angelegenheit mit der Unverschämtheit, sich aus "Kulanzgründen" mit einem Wertgutschein in Höhe von 20. -€ zu entschuldigen. Dieser Wertgutschein wird an alle Kunden versendet, die ein Event bei Schweizer gebucht haben und dient dabei lediglich als "Anreiz" für eine neue Buchung. Nun weis ich endgültig, was ich von dieser Firma zu halten habe. Leider steht mir keine Möglichkeit offen, dies Jochen Schweizer selbst sagen zu können, ich würde es gern tun.


25.11.2019 | 10:51
von Lothar Albrecht endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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