Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 159 Views | 31.10.2019 | 09:34 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2945921

Immergrün Energie (Köln)

Verweigerung des Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: G2180303011

Es wird der Neukundenbonus für die Gasbelieferung verweigert, weil eine Photovoltaik Anlage betrieben wird, welche von Immergrün, entgegen der Rechtsprechung, als Gewerbe bezeichnet wird

Immergrün verweigert mir den vertraglich zustehenden Neukundenbonus, obwohl alle vertraglichen Bedingungen von mir erfüllt wurden.

SCHLAGWORTE


Immergrün begründet dies mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage an der Abnahmestelle und bezeichnet dies als Gewerbebetrieb, was angeblich laut AGB dazu führen würde, dass kein Anspruch auf einen Neukundenbonus bestehe.

Zuletzt hat Immergrün eine Kulanzzahlung von etwa 25 % des vertraglich zugesicherten Neukundenbonus angeboten.

Dieses Angebot habe ich am 29.10.19 abgelehnt.

Von mehreren deutschen Gerichten wurde bestätigt, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem privaten Haus kein Gewerbebetrieb darstellt.
Etwaige Klauseln in den AGB's der Energieversorger diesbezüglich sind ebenfalls von deutschen Gerichten als unwirksam erklärt worden.
Des Weiteren finden sich in den zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden AGB's von Immergrün keinerlei derartiger Klauseln bzgl. einer Photovoltaikanlage.

Zudem handelt es sich bei dem vorliegenden Belieferungsvertrag um die Belieferung mit GAS und nicht mit Strom. Ein Bezug zwischen dem Betrieb einer Photovoltaikanlage und der Gasbelieferung durch Immergrün besteht damit ebenfalls nicht.

An keiner Stelle der Auftragsabwicklung wurde nach einer Photovoltaikanlage gefragt. Da Immergrün inzwischen Kenntnis über den Betrieb der Anlage hat, dürfte es für Immergrün bereits zu Vertragsabschluss ersichtlich gewesen sein, dass eine Photovoltaik Anlage an der Adresse betrieben wird, was wie bereits erwähnt, laut den damals geltenden AGBs nicht ausgeschlossen wurde und mich zu der Frage führt, ob Immergrün bereits damals darauf spekuliert hat, den Neukundenbonus wegen Gewerbebetrieb zu verweigern.

Ich konnte zu keiner Zeit davon ausgehen, dass durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage kein Anspruches auf den Neukundenbonus bestehen würde.

Das Verhalten von Immergrün ist ganz offenbar der unseriöse Versuch Kunden vertraglich zustehende Zahlungen vor zu enthalten. Wie man an zahlreichen Berichten betroffener Kunden auf ReclaBox und auf vielen anderen Plattformen sehen kann, scheint es sich dabei um eine gängige Praxis von Immergrün zu handeln.

Ich gebe Immergrün letztmalig eine Frist bis zum 08.11.2019 die Schlussrechnung zu korrigieren und mein Guthaben auf mein Konto zu überweisen.

Sollte Immergrün meiner Forderungen nicht nachkommen, werde ich wie bereits angekündigt die "Schlichtungsstelle Energie" anrufen, sowie meine Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Etwaige Kosten und Schadensersatzansprüche gegen Immergrün werde ich ebenfalls geltend machen!

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Korrektur der Schlussrechnung und Auszahlung des Guthabens / Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.10.2019 | 09:34
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.11.2019 | 21:19
von ReclaBoxler-2945921 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün hat inzwischen eine berichtigte Schlussrechnung erstellt. In dieser neuen Rechnung wurde der Neukundenbonus in der vertraglich vereinbarten Höhe gewährt.
Die Auszahlung des Guthabens steht noch aus. Ich gehe aber davon aus, dass der Betrag in den nächsten Tagen ausgezahlt wird.




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