Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 138 Views | 06.11.2019 | 16:00 Uhr
geschrieben von Ines Janik

Immergrün Energie (Köln)

Vertragsbeginn vor dem vereinbarten Versorgungsbeginn

Bestell-/Kundennummer: 27011A1485

Seit dem 01.11. 2018 bin ich Kundin bei der Immergrün Energie GmbH und werde mit Strom beliefert. Den Auftrag hatte ich im September 2018 online erteilt, da ich bei dem Vorversorger eine Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.09.2018 einhalten musste. Eine Vertragsbestätigung der immergrün! Energie habe ich am 25.09. 2018 erhalten. Hierin wurde als „wesentliche Vertragsdetails“ Folgendes festgehalten:

SCHLAGWORTE

Versorgungsbeginn: 01.11.2018

Vertragslaufzeit: 12 Monate

Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende

Mein neuer Stromversorger DREWAG teilte mir heute am 04.11.2019 auf Nachfrage meinerseits mit, dass sie, Immergrün! Energie GmbH, die Kündigung abgelehnt haben.

Ein Telefonat mit ihrem Kundenservice ergab, dass die Kündigung meines Vertrages von der DREWAG nicht pünktlich 6 Wochen zum Vertragende eingegangen war. Mir wurde erklärt, dass der Vertragsbeginn nicht der Versorgungsbeginn ist. Der Mitarbeiter teilte mir dann mit, dass mein Vertrag bereits am 25.09. 2018, also an dem Tag, an dem ich die Vertragsbestätigung erhalten habe, begonnen habe. Dementsprechend hätte ich den Vertrag 6 Wochen vor diesem Datum kündigen müssen. Auf meine Nachfrage, wieso der Vertrag bereits am 25.09.2018 und nicht am 01.11.2018 begonnen hätte, sagte der Mitarbeiter, dass sich das aus den AGBs der Immergrün Energie GmbH ergeben würde.

Ich sagte ihm, dass der abweichende Vertragsbeginn in den mir zugesandten Unterlagen (Vertragsbestätigung) nicht explizit gestanden hätte, sondern lediglich nur der Versorgungsbeginn 01.11.2018. Ein vom Versorgungsbeginn abweichender Vertragsbeginn sei untypisch, nicht transparent und insoweit auch unerwartet. Darüber hinaus sei der Vertragsbeginn für den Kunden ein wichtiger Vertragsinhalt, da die Kündigungsfrist davon abhängt. Gerade dieser Punkt hätte dem Kunden z. B. in der Vertragsbestätigung deutlich gemacht werden müssen. Die Angaben „Versorgungsbeginn: 01.11.2018“ und „Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende“ lassen den Kunden zu einer anderen Schlussfolgerung kommen als es in den AGBs steht.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Der Mitarbeiter des Kundenservices entgegnete daraufhin, dass das so in den AGBs stünde und er da nichts machen könne. Die Kündigung sei zu spät erfolgt, was nun zur Folge hat, dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, eventuell auch unter geänderten Preiskonditionen, verlängern würde.

Dieses Vorgehen der Immergrün Energie finde ich ehrlich gesagt unfassbar und ich fühle mich abgezockt. Daher bitte ich um Anerkennung der Kündigung zum 31.10.2019 (ausgehend von einem Vertragsbeginn am 01.11.2018), da der Stromvertrag fristgerecht innerhalb der 6-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt wurde.

Außerdem bitte ich um Erstellung einer entsprechenden Schlussabrechnung (Zählerstand: xxxxxxxxxxxx zum 31.10.2019.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

I. Janik

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Immergrün Energie: Anerkennung der fristgerechten Kündigung zum 31.10.2019 und Erstellung einer entsprechenden Schlussabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.11.2019 | 16:00
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrte Frau Janik,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


08.11.2019 | 10:33
von Ines Janik gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am Mittwoch, 06.11.2019, bekam ich einen Rückruf von einem sehr sachlichen Kundenbetreuer. Dafür vielen Dank.
Die Kündigung wurde akzeptiert und zum 30.11.2019 schriftlich per E-Mail bestätigt. Wir haben einen Kompromiss erziehlt, der die Kündigung auf den 30.11.2019 verlegt. Der Monat November behält die Konditionen des gekündigten Vertrages (01.11.2018 - 31.10.2019).
Mit freunflichen Grüssen
Ines Janik




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!