Immergrün Energie (Köln)
Vertragsbeginn vor dem vereinbarten Versorgungsbeginn
Bestell-/Kundennummer: 27011A1485
Seit dem 01.11. 2018 bin ich Kundin bei der Immergrün Energie GmbH und werde mit Strom beliefert. Den Auftrag hatte ich im September 2018 online erteilt, da ich bei dem Vorversorger eine Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.09.2018 einhalten musste. Eine Vertragsbestätigung der immergrün! Energie habe ich am 25.09. 2018 erhalten. Hierin wurde als „wesentliche Vertragsdetails“ Folgendes festgehalten:
Versorgungsbeginn: 01.11.2018
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende
Mein neuer Stromversorger DREWAG teilte mir heute am 04.11.2019 auf Nachfrage meinerseits mit, dass sie, Immergrün! Energie GmbH, die Kündigung abgelehnt haben.
Ein Telefonat mit ihrem Kundenservice ergab, dass die Kündigung meines Vertrages von der DREWAG nicht pünktlich 6 Wochen zum Vertragende eingegangen war. Mir wurde erklärt, dass der Vertragsbeginn nicht der Versorgungsbeginn ist. Der Mitarbeiter teilte mir dann mit, dass mein Vertrag bereits am 25.09. 2018, also an dem Tag, an dem ich die Vertragsbestätigung erhalten habe, begonnen habe. Dementsprechend hätte ich den Vertrag 6 Wochen vor diesem Datum kündigen müssen. Auf meine Nachfrage, wieso der Vertrag bereits am 25.09.2018 und nicht am 01.11.2018 begonnen hätte, sagte der Mitarbeiter, dass sich das aus den AGBs der Immergrün Energie GmbH ergeben würde.
Ich sagte ihm, dass der abweichende Vertragsbeginn in den mir zugesandten Unterlagen (Vertragsbestätigung) nicht explizit gestanden hätte, sondern lediglich nur der Versorgungsbeginn 01.11.2018. Ein vom Versorgungsbeginn abweichender Vertragsbeginn sei untypisch, nicht transparent und insoweit auch unerwartet. Darüber hinaus sei der Vertragsbeginn für den Kunden ein wichtiger Vertragsinhalt, da die Kündigungsfrist davon abhängt. Gerade dieser Punkt hätte dem Kunden z. B. in der Vertragsbestätigung deutlich gemacht werden müssen. Die Angaben „Versorgungsbeginn: 01.11.2018“ und „Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende“ lassen den Kunden zu einer anderen Schlussfolgerung kommen als es in den AGBs steht.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Der Mitarbeiter des Kundenservices entgegnete daraufhin, dass das so in den AGBs stünde und er da nichts machen könne. Die Kündigung sei zu spät erfolgt, was nun zur Folge hat, dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, eventuell auch unter geänderten Preiskonditionen, verlängern würde.
Dieses Vorgehen der Immergrün Energie finde ich ehrlich gesagt unfassbar und ich fühle mich abgezockt. Daher bitte ich um Anerkennung der Kündigung zum 31.10.2019 (ausgehend von einem Vertragsbeginn am 01.11.2018), da der Stromvertrag fristgerecht innerhalb der 6-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt wurde.
Außerdem bitte ich um Erstellung einer entsprechenden Schlussabrechnung (Zählerstand: xxxxxxxxxxxx zum 31.10.2019.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
I. Janik
06.11.2019 | 16:00
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrte Frau Janik,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Die Kündigung wurde akzeptiert und zum 30.11.2019 schriftlich per E-Mail bestätigt. Wir haben einen Kompromiss erziehlt, der die Kündigung auf den 30.11.2019 verlegt. Der Monat November behält die Konditionen des gekündigten Vertrages (01.11.2018 - 31.10.2019).
Mit freunflichen Grüssen
Ines Janik