Immergrün Energie (Köln)
Überhöhte Preisanpassung/ unseriöses Geschäftsgebaren
Bestell-/Kundennummer: G21701023133
Schriftverkehr mit Immergrün bzw. EWD
01.04.19 = Widerspruch der Lastschrift von 286,93€. Die Abrechnung hierzu musste ich selbst anfordern! Nach einem Telefonat mit immergrün! Habe ich erfahren, dass es eine Preiserhöhung gab (2017!) – die ich weder per E-Mail noch per Post erhalten habe. Auch meine Abschläge haben sich nicht erhöht.
02.04.19 = per Post und E-Mail an Immergrün: Bitte um Zusendung der Preiserhöhung und gleichzeitige Kündigung meines Vertrages und Sepalastschriftverfahrens + Anforderung der Schlussabrechnung
09.04.19 = per E-Mail an mich: Freundliche Zahlungserinnerung von Immergrün ohne Reaktion auf mein Schreiben
13.04.19 = per Einschreiben an Immergrün: Kündigungsschreiben mit der Begründung „Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung, welche ich nie erhalten habe“ an die 365 AG
23.04.19 = per E-Mail an mich: Mahnung von Immergrün wegen des offenen Betrages von 286,93€ + 2,50€ Mahnkosten
-Weder Reaktion auf mein Schreiben vom 02.04.19 noch auf die Kündigung v. 13. 04.19-
24.04.19 = per E-Mail an mich: Mahnung von Immergrün für den Monat April von 51,00€ (mein bisheriger Abschlag), welchen ich zeitnah beglichen habe
03.05.19 = per E-Mail an mich: Inkassoverfahren 365AG von EWD über 361,57€ (Inkassokosten, und pauschale Entgelte nicht zulässig!)
05.05.19 = per Einschreiben an EWD und per E-Mail an Immergrün: Widerspruch des Inkassoverfahrens
13.05.19. = per Post an mich: Mahnung EWD
20.05.19 = per Einschreiben an EWD: „keine Reaktion auf mein Schreiben vom 05.05.19., erwarte Stellungnahme“
29.05.19 = Per Post von EWD: Endlich bekomme ich die bei Immergrün angefragte Preiserhöhung und ebenfalls eine Erinnerung zur Begleichung der Kosten
05.06.19 = per Post an EWD: Bzgl. der Erinnerung verweise auf den Schriftverkehr mit Immergrün. Preiserhöhung (2017!) nicht transparent und unzulässig
14.06.19 = per E-Mail von Immergrün: Schlussabrechnung über 575,90€ inkl. Verzugskosten der EWD von 72,14€. Zeitraum bis 07.05.19 (scheint als hätte sie meine Kündigung vom 13.04.19 angenommen!)
17.06.19 = per E-Mail von EWD: „auf Grund der am 14.6. erstellten Schlussabrechnung wird das Inkassoverfahren eingestellt“
Per E-Mail an Immergrün: Preiserhöhung wird nicht akzeptiert, Anforderung einer Schlussabrechnung ohne Preiserhöhung
24.06.19 = per E-Mail von Immergrün: Mahnung über 289,43€ (s. 23. 04.19)
01.07.19 = per E-Mail von Immergrün: Erläuterung der Schlussabrechnung, bzgl. Verzugskosten von 72,14€ soll ich mich selbst an EWD richten.
Per E-Mail an Immergrün: Erläuterung + Verzugskosten werden nicht akzeptiert
08.07.19 = per E-Mail von Immergrün: „Bzgl. Verzugskosten setzen sie sich bitte mit EWD in Verbindung.
10.07.19 = per E-Mail von Immergrün: Freundliche Zahlungserinnerung über 575,90€
Per E-Mail an Immergrün: „EWD hat das Verfahren eingestellt, also für was diese Verzugskosten? Weitere Forderung einer Abschlussrechnung ohne Preiserhöhung“
15.07.19 = Wieder bekomme ich von immergrün eine Abrechnung über 286,93€ …. ? . passt überhaupt nicht zum Kontext…. Außerdem bekomme ich eine 2. E-Mail mit der Erläuterung zur Abrechnung.
16.07.19 = per E-Mail an Immergrün: Weiteres Auffordern einer Schlussabrechnung ohne Preiserhöhung, da 1. nicht rechtzeitig erhalten, 2. unzulässig, da nicht transparent
19.07.19 = per Post und E-Mail von Immergrün: Mahnung über 578,40€
29.07.19 = per Post von EWD: Erneutes Inkassoverfahren mit neuem Aktenzeichen. Allerdings wurden die Kosten dem alten (eingestellten!) Verfahren entnommen und erhöht.
01.08.19 = per Einschreiben an EWD: Widerspruch, Verweis auf die Kostenerhöhung durch eingestelltes Verfahren
15.08.19 = per Post von EWD: Verfahrenskosten vom alten Inkasso werden fortgesetzt, da kein Zahlungseingang. Erneute Aufforderung zur Zahlung mit dem Betrag 705,95€.
20.08.19 = per Einschreiben an EWD: Widerspruch
- Preiserhöhung erst nach mehrmaliger Aufforderung erhalten
- Forderung einer Schlussabrechnung ohne Preiserhöhung
- Preiserhöhung war versteckt, daher unzulässig
- Preiserhöhung überzogen, daher ebenfalls nicht wirksam (Vervierfachung d. Grundpreises)
03.09.19 = Per Post von EWD: Widersprüchliche Aussagen „Preiserhöhung sei versteckt“. Immergrün ist kein „Grundversorger“, deshalb greift Urteil BGH nicht
11.09.19 = per Einschreiben an EWD: Widerspruch
26.09.19 = Per Post von EWD: Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Gesamtforderung 708,32€ bis zum 08.10.19.
01.10.19 = per Post An EWD: Widerspruch aus den schon so oft genannten Gründen.
30.10.19 = Mahnbescheid von EWD eingegangen am 30.10.19, Gesamtsumme 767,28€
nach einem Telefonat mit EWD Inkasso stellt sich heraus, dass das Unternehmen keine Ahnung vom Schriftverkehr des Kunden mit Immergrün hat. Die Dame am Telefon war inkompetent und unseriös und konnte mir keinerlei Auskunft zum bestehenden Verfahren geben.
08.11.2019 | 16:59
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrte Frau Hebeisen,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung