Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 197 Views | 08.11.2019 | 16:59 Uhr
geschrieben von Alexandra Hebeisen

Immergrün Energie (Köln)

Überhöhte Preisanpassung/ unseriöses Geschäftsgebaren

Bestell-/Kundennummer: G21701023133

Schriftverkehr mit Immergrün bzw. EWD

01.04.19 = Widerspruch der Lastschrift von 286,93€. Die Abrechnung hierzu musste ich selbst anfordern! Nach einem Telefonat mit immergrün! Habe ich erfahren, dass es eine Preiserhöhung gab (2017!) – die ich weder per E-Mail noch per Post erhalten habe. Auch meine Abschläge haben sich nicht erhöht.

SCHLAGWORTE

02.04.19 = per Post und E-Mail an Immergrün: Bitte um Zusendung der Preiserhöhung und gleichzeitige Kündigung meines Vertrages und Sepalastschriftverfahrens + Anforderung der Schlussabrechnung

09.04.19 = per E-Mail an mich: Freundliche Zahlungserinnerung von Immergrün ohne Reaktion auf mein Schreiben

13.04.19 = per Einschreiben an Immergrün: Kündigungsschreiben mit der Begründung „Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung, welche ich nie erhalten habe“ an die 365 AG

23.04.19 = per E-Mail an mich: Mahnung von Immergrün wegen des offenen Betrages von 286,93€ + 2,50€ Mahnkosten

-Weder Reaktion auf mein Schreiben vom 02.04.19 noch auf die Kündigung v. 13. 04.19-

24.04.19 = per E-Mail an mich: Mahnung von Immergrün für den Monat April von 51,00€ (mein bisheriger Abschlag), welchen ich zeitnah beglichen habe

03.05.19 = per E-Mail an mich: Inkassoverfahren 365AG von EWD über 361,57€ (Inkassokosten, und pauschale Entgelte nicht zulässig!)

05.05.19 = per Einschreiben an EWD und per E-Mail an Immergrün: Widerspruch des Inkassoverfahrens

13.05.19. = per Post an mich: Mahnung EWD

20.05.19 = per Einschreiben an EWD: „keine Reaktion auf mein Schreiben vom 05.05.19., erwarte Stellungnahme“

29.05.19 = Per Post von EWD: Endlich bekomme ich die bei Immergrün angefragte Preiserhöhung und ebenfalls eine Erinnerung zur Begleichung der Kosten

05.06.19 = per Post an EWD: Bzgl. der Erinnerung verweise auf den Schriftverkehr mit Immergrün. Preiserhöhung (2017!) nicht transparent und unzulässig

14.06.19 = per E-Mail von Immergrün: Schlussabrechnung über 575,90€ inkl. Verzugskosten der EWD von 72,14€. Zeitraum bis 07.05.19 (scheint als hätte sie meine Kündigung vom 13.04.19 angenommen!)

17.06.19 = per E-Mail von EWD: „auf Grund der am 14.6. erstellten Schlussabrechnung wird das Inkassoverfahren eingestellt“

Per E-Mail an Immergrün: Preiserhöhung wird nicht akzeptiert, Anforderung einer Schlussabrechnung ohne Preiserhöhung

24.06.19 = per E-Mail von Immergrün: Mahnung über 289,43€ (s. 23. 04.19)

01.07.19 = per E-Mail von Immergrün: Erläuterung der Schlussabrechnung, bzgl. Verzugskosten von 72,14€ soll ich mich selbst an EWD richten.

Per E-Mail an Immergrün: Erläuterung + Verzugskosten werden nicht akzeptiert

08.07.19 = per E-Mail von Immergrün: „Bzgl. Verzugskosten setzen sie sich bitte mit EWD in Verbindung.

10.07.19 = per E-Mail von Immergrün: Freundliche Zahlungserinnerung über 575,90€

Per E-Mail an Immergrün: „EWD hat das Verfahren eingestellt, also für was diese Verzugskosten? Weitere Forderung einer Abschlussrechnung ohne Preiserhöhung“

15.07.19 = Wieder bekomme ich von immergrün eine Abrechnung über 286,93€ …. ? . passt überhaupt nicht zum Kontext…. Außerdem bekomme ich eine 2. E-Mail mit der Erläuterung zur Abrechnung.

16.07.19 = per E-Mail an Immergrün: Weiteres Auffordern einer Schlussabrechnung ohne Preiserhöhung, da 1. nicht rechtzeitig erhalten, 2. unzulässig, da nicht transparent

19.07.19 = per Post und E-Mail von Immergrün: Mahnung über 578,40€

29.07.19 = per Post von EWD: Erneutes Inkassoverfahren mit neuem Aktenzeichen. Allerdings wurden die Kosten dem alten (eingestellten!) Verfahren entnommen und erhöht.

01.08.19 = per Einschreiben an EWD: Widerspruch, Verweis auf die Kostenerhöhung durch eingestelltes Verfahren

15.08.19 = per Post von EWD: Verfahrenskosten vom alten Inkasso werden fortgesetzt, da kein Zahlungseingang. Erneute Aufforderung zur Zahlung mit dem Betrag 705,95€.

20.08.19 = per Einschreiben an EWD: Widerspruch

- Preiserhöhung erst nach mehrmaliger Aufforderung erhalten

- Forderung einer Schlussabrechnung ohne Preiserhöhung

- Preiserhöhung war versteckt, daher unzulässig

- Preiserhöhung überzogen, daher ebenfalls nicht wirksam (Vervierfachung d. Grundpreises)

03.09.19 = Per Post von EWD: Widersprüchliche Aussagen „Preiserhöhung sei versteckt“. Immergrün ist kein „Grundversorger“, deshalb greift Urteil BGH nicht

11.09.19 = per Einschreiben an EWD: Widerspruch

26.09.19 = Per Post von EWD: Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Gesamtforderung 708,32€ bis zum 08.10.19.

01.10.19 = per Post An EWD: Widerspruch aus den schon so oft genannten Gründen.

30.10.19 = Mahnbescheid von EWD eingegangen am 30.10.19, Gesamtsumme 767,28€

nach einem Telefonat mit EWD Inkasso stellt sich heraus, dass das Unternehmen keine Ahnung vom Schriftverkehr des Kunden mit Immergrün hat. Die Dame am Telefon war inkompetent und unseriös und konnte mir keinerlei Auskunft zum bestehenden Verfahren geben.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Einstellung des ungerechtfertigten Inkasso- Verfahrens und Erstellung einer korrekten Schlussrechnung ohne Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.11.2019 | 16:59
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrte Frau Hebeisen,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


11.11.2019 | 23:03
von Alexandra Hebeisen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute hat mich immergrün angerufen: Der Mahnbescheid wird zurückgezogen und eine Schlussabrechnung ohne Preiserhöhung erstellt. Ich warte auf die schriftliche Mitteilung.


21.11.2019 | 21:36
von Alexandra Hebeisen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einem weiteren Telefonat hat sich die Sache endlich geklärt und ich habe eine korrekte Schlussabrechnung ohne Preiserhöhung erhalten. Das Mahnverfahren und die Inkassokosten wurden eingestellt.




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