Durch MAINGAU Energie gelöste Beschwerde. | 65 Views | 12.11.2019 | 11:08 Uhr
geschrieben von Hans-Gerd Sass

MAINGAU Energie GmbH (Obertshausen)

Keine Abrechnung - Keine Antwort auf E-Mail

Bestell-/Kundennummer: 549758979

MAINGAU Gas ist trotz der Meldung der Zählerstände nicht in der Lage, eine Abrechnung zu erstellen. Auch eine Zwischenablesung wird nicht erstellt und es gibt auch keine Antwort auf die Emailanfragen, außer der normalen Bestätigung, dass die E-Mail erhalten wurde. Für Hausverwaltungen nicht tragbar!

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Meine Forderung an MAINGAU Energie GmbH: Erstellung einer Jahresendabrechnung über die Liefermenge.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.11.2019 | 11:08
Firmen-Antwort von: MAINGAU Energie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

die Jahresverbrauchsabrechnung wird bei der MAINGAU immer nach einem jahr Belieferung erstellt. Die Abrechnungen müssen innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung gestellt werden. In Ihrem Fall wird die Rechnung voraussichlich im Laufe dieser Woche erstellt und Ihnen zugesendet werden, somit ca. 3 Wochen nach Übermittlung des Zählerstandes. Wir bitten daher noch um ein wenig Geduld.

Sofern uns unterjährig ein Zählerstand übermittelt wird, wird hierdurch keine automatische Abrechnung erstellt. Sollten Sie eine Zwischenrechnung wünsche, oder generell eine Abrechnung zu einem bestimmten Zeitpunkt, so können wir dies gerne für Sie veranlassen. Hierzu bitten wir Sie um eine kurze Mailnachricht, damit wir Ihrem Wunsch nachkommen können.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

MAINGAU Energie

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.11.2019 | 12:11
von Hans-Gerd Sass gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr Nett das man zumindest eine Antwort schreibt. Da der Dez. 2018 nicht von Maingau abgerechnet werden kann (da noch kein Jahr beliefert) Kann ich die Kosten der Energielieferung dem Mieter nicht in Rechnung stelle. Gesetzlich ist das in 2019 für den Mieter kein Kostenpunkt den er zahlen muss. Schade für mich, darum werde ich keine weitere Liegenschaft durch Maingau beliefern lassen. Die beiden Liegenschaftsverträge werden abgelöst. MfG HG Sass




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