Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 161 Views | 15.11.2019 | 14:11 Uhr
geschrieben von Hans K.

Immergrün Energie (Köln)

Preiserhöhung nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: 21805012369

Mit der Jahresrechnung, welche wir am 12.08.2019 empfangen haben, wurde uns das erste Mal eine Grundpreiserhöhung von 6,01 € auf 27,00 € mitgeteilt, welche ich als unbillig einstufe. Das hier öfter erwähnte Osterschreiben von 15.04.2019 haben wir auch nicht empfangen, weder per Post noch per E-Mail.

Nach Rechnungsempfang habe ich am 19.08.2019 eine Sonderkündigung eingereicht. Diese wurde jedoch nicht anerkannt. Es wurde ein Kündigung zum 30.06.2020 bestätigt.

In Ihrer E-Mail beruft sich Immergrün auf ein Schreiben, das datiert ist auf den 12.04.2019 und hat mir das Schreiben von 15.04.2019 als Anhang gesendet.

Eine transparente Preiserhöhung gemäß §41 (3) EnWG sieht m. E. anders aus. Auch die Bitte um Offenlegung der Kalkulation, die eine Preissteigerung von 349% rechtfertigt, wurde bislang ignoriert.

Falls unten stehende Forderung nicht bewilligt wird, werden wir als nächste Eskalationsstufe eine Anfrage auf Schlichtung gemäß §111b EnGW stellen.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Rücknahme der Preiserhöhung oder Sonderkündigungsrecht zum 31.01.2019 unter Beibehaltung der ursprünglichen Konditionen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.11.2019 | 14:11
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.11.2019 | 10:03
von Hans K. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Preiserhöhung wurde zurückgenommen und die Kündigung zum 31.01.2020 wurde bestätigt.




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