Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 528 Views | 20.11.2019 | 15:01 Uhr
geschrieben von Nicole Scherer

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Intrum Inkasso sendet mir nach 5 Jahren Vollstreckungsbescheid

Bestell-/Kundennummer: 14-7287588-0-2

Klärung mit E.ON.

Das Inkassounternehmen Intrum schickte mir vor 3 Wochen ein Schreiben, dass aufgrund eine nichtbezahlten E.ON.-Rechnung ein Vollstreckungsbescheid vorliegt.

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Ich lebte 2014 mit meinem damaligen Partner in Köln. Um alle Rechnungen kümmerte sich immer mein ehemaliger Partner.

Ich legte nach diesem Schreiben Widerspruch ein und erhielt heute den Vollstreckungsbescheid, dieser angeblich 2014 an meine ehemalige Adresse Versand wurde.

Doch habe ich weder eine Mahnung von E.ON. noch einen Vollstreckungsbescheid über Intrum Inkasso jemals erhalten. Ich habe immer Rechnungen bezahlt, diese an mich persönlich zugeschickt wurden. Das ist ein Prinzip für mich.

Hierbei soll es sich um eine Rechnung in Höhe von 87,65 Euro gehandelt haben. Und nun soll ich nach 5 Jahren ohne jeglichen Schriftverkehr in dieser Zeit erhalten bzw. geführt zu haben, eine Summe von 579,94 Euro bezahlen.

Ich bin ratlos. Im Internet liest man viel über Intrum und Rechnungen, diese nach Jahren angefordert werden, ohne Mahnungen etc. im Vorfeld. E.ON. hätte auch nie eine Zahlungsaufforderung mir zugesandt.

Wie geht man nun dagegen vor.

Es wäre nett, wenn man mir helfen könnte.

MfG

N. Scherer

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Klärung / Widerspruch gegen E.ON. (Vollstreckungsbescheid ohne Mahnung von 2014)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.11.2019 | 15:01
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Frau Scherer,

es tut uns leid, dass wir Ihnen bisher nicht weiterhelfen konnten. Das möchten wir nun gern ändern.

Bitte senden Sie uns daher die betroffene Vertragskontonummer per E-Mail an frag spider monkey eon.com zu. Super wäre auch, wenn Sie uns das Schreiben des Inkassounternehmens mitschicken könnten. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Lieben Dank und viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


22.11.2019 | 08:50
von Nicole Scherer | Regelverstoß melden
Guten Tag, Nach Angabe von E.ON soll ich seitens dieser Intrum Inkasso Fa. ein Erledigungsschreiben in den nächsten Tagen erhalten. Mein Anwalt bittet um eine Zusendung innerhalb der nächsten 7 Tage. Falls dies seitens Intrum Inkasso nicht erfolgt, muss ich weitere Schritte in Bezug auf E.ON und Intrum Inkasso vornehmen. Mein Anwalt kennt seit Jahren diese ungerechtfertigten Forderungen seitens Intrum Inkasso mit Angaben von Vollstreckungsbescheiden. Auch kenne ich 3 Journalisten im öffentlich rechtlichen Fernsehen, diese sich dafür interessieren würden und darüber mal Recherchen durchführen. Ich hoffe um eine baldige Klärung! Erst dann werde ich von weiteren Schritten Abstand nehmen.

23.11.2019 | 15:40
von Nicole Scherer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON. teilte mir schriftlich mit, dass sie dem Inkasso Intrum geschrieben haben, mir ein Erledigungsschreiben zuzusenden.
Noch bin ich skeptisch. Daher forderte ich an mir dieses zuzusenden. Erst wenn ich dies erhalten habe und auch durch Informationen möglicher Eintragungen in Schufa etc. durch diesen ungerechtfertigten Vollstreckungsbescheid. Erst wenn ich diesbezüglich sicher bin und alle notwendigen Infos dazu habe, werde ich von dieser Beschwerde zurücktreten. Auch mein Anwalt möchte erst einmal abwarten. Noch habe ich keine Sicherheit.


29.11.2019 | 16:53
von Nicole Scherer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Tag,

ja diese Beschwerde hat sich nun erledigt. E.ON hat an das Inkassounternehmen geschrieben und diese gebeten mir ein Erledigungsschreiben zuzusenden. Somit habe ich gestern ein Schreiben des Inkassodienstes Intrum erhalten, mit der Angabe, dass sich diese Forderung erledigt habe. Ich bin froh, aber ich wäre auch zu keiner Zahlung verpflichtet gewesen. Denn es bestand keinerlei Anspruch. Leider muss man sich, trotz dieser ungerechtfertigten Anforderung eines solchen Inkasso-Unternehmens, noch wehren, um zu seinem Recht zu kommen.
Ich danke jedenfalls dem E.ON- Unternehmen.
MfG
Line23


29.11.2019 | 16:53
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