voxenergie GmbH (Berlin)
Trotz Preisgarantie die Preise erhöht
Bestell-/Kundennummer: 8790137943
Zunächst kann ich weder verneinen noch zustimmen, dass ich angeblich im Jahr 2016 einen Gasvertrag mit voxenergie abgeschlossen habe.
Auf jeden Fall habe ich eine Bestätigung im Jahr 2016 über einen Abschluss einer Gaslieferung von voxenergie erhalten, jedoch ohne einen Liefertermin bekannt zu geben.
Der Abschluss jedoch hat eine Preisgarantie ab Beginn der Lieferung.
Im Oktober 2019 wurde mir nun erstmalig der LT zum 1. Nov. 2019 durch voxenergie mitgeteilt, zugleich auch die Preiserhöhung der KW. Grundpreis blieb gleich.
Eine Sonderkündigungsrecht im Anschreiben wurde nicht gesondert erwähnt.
Bei angenommenen aber jährlich gleichbleibenden KW-Verbrauch und geschätzter jährlicher Verbrauchssumme von ca. 1450,00€ wollte voxenergie einen monatlichen Abschlag von weit über 300,00€ haben.
Dem habe ich fristgerecht per E-Mail widersprochen. Zudem die Kündigung angedroht, wenn nicht der zugesagte KW/Preis und entsprechende monatliche Vorauszahlung in vergleichbar angemessener Höhe verrechnet wird.
Da dies nicht geschehen ist, haben wir fristlos gekündigt per E-Mail, aber auch postalisch.
Nachdem nun die Belieferung im Monat November gestartet ist, habe ich eine entsprechend vergleichbare Vorauszahlung geleistet und nun die Androhung mit Verweis auf einen Rechtsanwalt per Post von voxenergie erhalten, sollte ich nicht die restliche Zahlung zu den über 300,00 € festgelegten Vorauszahlungspreis überweisen.
Ein paar Tage zuvor habe ich per Post einen Vorschlag über eine zukünftig monatliche Abschlagszahlung in Höhe von 150,00€ erhalten.
Aber auch dieses werde ich nicht erfüllen, da mir weder die Preise bei Abschluss des Vertrages trotz Preisgarantie zugesagt werden, noch möchte ich mit voxenergie in den nächsten zwei Jahren Geschäfte machen.
25.11.2019 | 15:32
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Schnebel,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Wir verweisen auf unser Schreiben vom 22.11.2019, mit dem wir Ihnen den Sachverhalt bereits erläutert hatten.
Hier ist es sicherlich zu Überschneidungen gekommen.
Wir bitten um entsprechende Rückmeldung bezüglich unserer Bitte um Zusendung einer Kopie der Jahresrechnung Ihres Vorversorgers oder eines aktuellen Zählerfotos, damit wir Ihrer Bitte nach Abschlagsanpassung nachkommen können.
Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist aus vorgenannten Gründen nicht rechtswirksam und wird nicht akzeptiert.
Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielen zu können und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie- Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst