Durch MVV Energie gelöste Beschwerde. | 123 Views | 27.11.2019 | 15:28 Uhr
geschrieben von Daniel Rieberger

MVV Energie AG (Mannheim)

Neuer Gasanschluss und Wechsel zu anderem Anbieter nicht möglich

Haben seit dem 15.11.2019 einen neuen Gasanschluss bei der MVV. Wollten nun den Gasanbieter "wechseln", damit wir nicht in die MVV Grundversorgung fallen. Aber weit gefehlt, das geht nicht. Unser Zähler ist noch nicht systemisch eingelegt und deshalb ist ein Wechsel nicht möglich.

SCHLAGWORTE

Auf Anfrage teilte mir die MVV-Netze mit, dass diese Eintragung erst im Januar erfolge wird. Absolute Frechheit und ganz ehrlich, da versucht doch die MVV-Netze und die MVV Energie die Kunden in den ersten Monaten in einen teuren Grundversorgungstarif zu zwingen. Ich würde mal sagen, das ist mal ein Fall für die Bundesnetzagentur, weil die MVV ihr lokales Monopol ausnutzt.

Wir haben bei der MVV-Netze am 03.08.2019 einen Gasanschluss bestellt und diesen erst am 15.11.2019 erhalten. Hätten wir uns nicht selbst darum gekümmert, hätten wir bis heute noch keine Gaszähler und noch kein Gas.

Ganz ehrlich, liebe MVV. Hätten wir die Wahl, wärt ihr schon Pleite.
Kundenservice gibt es bei der MVV nicht.

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Meine Forderung an MVV Energie AG: Umgehende Eintragung des Zählers, damit der Wechsel zu einem anderen Anbieter ausgeführt werden kann


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.11.2019 | 10:02
Firmen-Antwort von: MVV Energie AG
Abteilung: Kommunikation

Sehr geehrter Herr Rieberger,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir gehen Ihrem Anliegen unmittelbar nach, um hier eine für Sie nachvollziehbare und tragfähige Lösung zu finden. Dazu werden wir uns aus Datenschutzgründen direkt und persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte schicken Sie uns dazu noch die notwendigen Kontaktdaten - am einfachsten per Mail an kontakt spider monkey mvv.de.

Gleichzeitig bitten wir herzlich um Entschuldigung, wenn Sie mit unseren Leistungen bisher unzufrieden waren. Wir hoffen, Sie damit auch von unserem Kundenservice und unserer Kundenorientierung überzeugen zu können. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen - Ihre MVV / rk

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Kommentare und Trackbacks (1)


07.12.2019 | 17:39
von Daniel Rieberger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Zähler muss innerhalb 28 Tagen eingepflegt werden. Mal sehen ob das auch so ist




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