Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 13 Views | 27.11.2019 | 12:15 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5914031

Immergrün Energie (Köln)

Massive Preiserhöhung angeblich per Post verschickt

Bestell-/Kundennummer: G27410A1465

Immergrün Preiserhöhung versteckt

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


ich habe massive Beschwerden gegenüber meinem Gas-Lieferanten "immergrün" hervorzubringen und bitte Sie in dieser Angelegenheit zu vermitteln, bzw. zu schlichten.
Seit dem 2.8.18 habe ich einen Liefervertrag mit Immergrün (Anhang Vertragsbestätigung). Dieser Vertrag hat sich um weitere 12 Monate verlängert. Ich hatte auch keinen Grund zu kündigen, denn mir wurde keine Preiserhöhung mitgeteilt. Am 7.9. bekam ich die Jahresabrechnung (Anhang" Rechnung"), in der eine Überzahlung/ Gutschrift von 668,00 € (!) ausgewiesen war. Wegen der außergewöhnlich hohen Gutschrift hätte ich eine deutliche Senkung der Abschlagsforderung erwartet. Tatsächlich aber stieg diese von 159,00 auf 173,00€/mtl. Dieses wurde auch nicht begründet, sondern schlicht festgesetzt.

Auf meiner mehrfachen Bitte hin, mir die Erhöhung plausibel darzustellen, erhielt ich am 13.11. eine E-Mail von Immergrün. Darin enthalten die Kopie eines Briefes (Anhang "Preisinformation"), die mir angeblich im Frühjahr zugestellt worden war. Diesen Brief habe ich nie erhalten. Wäre er mir zugestellt worden, wäre mir die exorbitante Preiserhöhung aufgefallen und ich hätte selbstverständlich sofort den Anbieter gewechselt.
Meine Beschwerden in der Zusammenfassung:
- Keine (rechtzeitige) Information über eine Preiserhöhung. Den Brief habe ich nie erhalten. Es ist ja auch "seltsam", dass Immergrün ausnahmslos jeglichen Schriftverkehr über E-Mail abwickelt (selbst die Vertragsbestätigung!), aber ausgerechnet diese Preisinformation soll dann angeblich per Post verschickt worden sein. - unverhältnismäßige ("sittenwidrige") Preiserhöhung Arbeitspreis von 4,77 -> 6,20 c/KWh (+ 30%) Grundpreis von 7,59 auf 20,00€/mtl. (+ 263 %) - Verschleierung der Preiserhöhung (als Werbeflyer getarnt)

-Auf Seite 2 der Preisinformation wird auf die Erhöhung des Grundpreises nicht hingewiesen! Die 20,00€ tauchen nur im Zusammenhang des "Tarifangebotes" auf Seite 1 auf.

- Am 17.11 schrieb ich eine umfangreiche Beschwerde-E-Mail an Immergrün (Anhang Beschwerde). Dieser Brief wurde von Immergrün kpl. ignoriert. Stattdessen griff man zum Mittel der Einschüchterung: - Am 19.11. erhielt ich eine Mahnung per E-Mail mit der noch ausstehenden Abschlagsdifferenz. Dieser Mahnung habe ich sofort per E-Mail widersprochen. Parallel zu diesem Mahnschreiben hat Immergrün offensichtlich diese Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten ("Anhang Inkasso").
Es gäbe noch viele weitere Punkte. Allein der Fakt, dass sich die Grundpreiserhöhung (auf 20,00€) im Preisinformationsschreiben nur auf das Angebot bezieht- nicht aber auf den lfd. Vertrag, macht die ganze Preiserhöhung formaljuristisch unwirksam. Sie werden verstehen, dass sich mein Vertrauen in diese Geschäftsbeziehung erschöpft hat. Ich dränge daher auf eine sofortige Vertragsauflösung, so dass ich mir einen anderen Anbieter suchen kann.
Bitte behandeln Sie diesen Antrag als dringlich. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Freundliche Grüße
Lars H

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Vertragsauflösung oder Rücknahme der Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.11.2019 | 12:15
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter ReclaBoxler,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


27.11.2019 | 12:54
von ReclaBoxler-5914031 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


27.11.2019 | 12:55
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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