Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 74 Views | 27.11.2019 | 11:37 Uhr
geschrieben von Rafal T.

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Kündigung wird nicht bestätigt

Bestell-/Kundennummer: 232053943661

Ich habe bereits vor einem Monat mein Gasvertrag 232053943661 bei E.ON schriftlich gekündigt. Die Kündigung habe ich per Post und später per E-Mail gemailt. Auf meine Nachrichten, ob per Post, per E-Mail oder telefonisch wird nicht reagiert. Gestern habe ich wieder mit E.ON-Kundenservice telefoniert. Mir wurde gesagt, dass die Kündigung eingegangen ist und die Bestätigung per Post an uns verschickt wurde. Ich habe natürlich nichts bekommen. Der Mitarbeiter hat mir versprochen, die Bestätigung der Kündigung auch noch per E-Mail zuzusenden. Natürlich wurde keine Bestätigung zugemailt. Es kam zwar eine E-Mail, dass eine wichtige Nachricht für mich im MeinE.ON Konto ist, aber dort war keine Nachricht zu finden.

SCHLAGWORTE

Da auch heute die schriftliche Bestätigung der Kündigung per Post nicht gekommen ist und auf meine E-Mails, Telefonate nicht reagiert wird, bitte ich auf diesem Weg die E.ON Energie meine Kündigung des Gasvertrages endlich schriftlich im MeinE.ON oder per E-Mail zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Rafal T. aus Höchstädt

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Bestätigung der Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.11.2019 | 11:37
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Guten Tag Rafal T.,

gern haben wir direkt einmal für Sie nachgesehen.

Ihren Vertrag haben wir wie gewünscht zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet. Mit unserem Schreiben vom 25. November 2019 haben wir Ihnen die Kündigung bestätigt. Vielleicht ist der Brief noch per Post unterwegs, aber sicherlich schon bald bei Ihnen.

Haben wir damit alles für Sie geklärt? Dann freuen wir uns. Wenn doch noch etwas ist, geben Sie uns einfach Bescheid. Wir sind gern für Sie da.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.11.2019 | 11:37
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


02.12.2019 | 11:57
von Rafal T. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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