Constructa-Neff Vertriebs-GmbH (München)
Defekt des Kaffeeeinbauautomaten wird nicht bestätigt
Bestell-/Kundennummer: FD-Nr.9709Z-Nummer700124
Zum wiederholten Male wird bei fast leerer Tropfschale bzw. Restebehälter angezeigt "Tropfschale leeren".
Gemäß Paragraph 440 Satz 2 BGB gilt eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen - dies ist vorliegend zu bejahen. Sie nahmen bereits viermal diese Mangelbeseitigung vor, wobei dies jedoch zweimal von Ihnen bestritten wurde. Ich kann auf Verlangen mehrere Zeugen benennen und habe auch entsprechende Videoaufnahmen angefertigt, die bestätigen, dass der von Ihnen bestrittene Mangel vorliegt.
Insoweit wird davon ausgegangen, dass Ihrerseits nunmehr die Lieferung eines mangelfreien Kaffeevollautomaten erfolgt. Wegen des Austausches setzen Sie sich bitte mit mir bis zum 30.12.2019 in Verbindung.
Beim uns überlassenen Leihgerät kam alle drei bis vier Tage entsprechende Aufforderung, bei unserem defekten Automaten bei gleichem Nutzungsverhalten zweimal am Tag, nach jeweils drei bis vier Tassen.
06.12.2019 | 09:49
Abteilung: NeffCom
Sehr geehrter ReclaBoxler-2006031,
wir bedauern natürlich dass der Einbaukaffeevollautomat bereits mehrfach zur Reparatur in unsere Zentralwerkstatt eingesandt werden musste und können Ihre Enttäuschung nachvollziehen.
Nach Rücksprache mit unseren Kollegen wurde uns jedoch mitgeteilt, dass in dieser Sache bereits eine entsprechende Korrespondenz mit Ihnen geführt wird.
Wir bitten um Verständnis, dass über dieses Portal keine Entscheidung über den Austausch getroffen werden kann, sind uns aber sicher dass die Kollegen an einer zufriedenstellenden Lösung interessiert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkskundendienst für Neff Hausgeräte