Von Fidor Bank beantwortete Beschwerde. | 83 Views | 05.12.2019 | 11:33 Uhr
geschrieben von Frank Rölling

Fidor Bank AG (München)

Fidor Bank prellt Kunden um ihr Geld

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 72226644

Auch ich bin bzw. war Kunde der Fidor Bank, bis man mir mein Konto ohne Angabe von Gründen einfach kündigte. Leider ging mit dem Tag des Endes der Kündigungsfrist und der vollen Konto-Sperrung noch Geld aus einer Waren-Retoure über PayPal auf das Konto zurück. Obwohl mein Zugang zu dem Konto sowie meine Karte schon zu diesem Zeitpunkt für jegliche Transaktionen von Fidor gesperrt war, wurde das Geld noch Dankbar von der Bank entgegengenommen.

SCHLAGWORTE

Nach gefühlten 100 Anrufen bei der Hotline mit der Bitte, mir doch mein Geld wieder auf das mit dem Konto verknüpfte PayPal Konto, oder auf mein neues Konto zu übersenden, werde ich immer wieder dahingehend vertröstet, dass man sich darum kümmern wird. Auch dass man die Sache überaus bedauern würde, dass mir mein Geld nun schon solange vorenthalten würde.

Zeitgleich habe ich der Fidor auch mehrere E-Mails mit dem Anliegen übersendet. Aber bis auf eine automatisch regenerierte E-Mail von der Bank bekomme ich keine Antwort. Ich kann so ein Geschäftsgebaren einer Bank, die so mit ihren Kunden umgeht, nicht nachvollziehen. Wie dreist und borniert und abgebrüht muss man sein?

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Meine Forderung an Fidor Bank AG: Ich wünsche eine Antwort auf meine E-Mails und mein Geld endlich zurück


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.12.2019 | 18:18
Firmen-Antwort von: Fidor Bank AG
Abteilung: Qualitäts- und Beschwerdemanagement

Unser Haus hält sich streng an Recht und Gesetz. Wir "enthalten" niemanden seine Geldbeträge vor. Oftmals sind Verzögerungen in der Abarbeitung von Kundenanliegen und Beantwortung von Zuschriften einem erhöhten Anfrageaufkommen geschuldet, was wir wir bedauern.

Zu den Vorwürfen:

Manchmal ist es notwendig, aus geschäftspolitischen Gründen eine für den Kunden nachteilige Entscheidung zu treffen; im Einzelfall kann dies auch die Kündigung der Geschäftsbeziehung sein. Nach Ziff. 19 unserer AGB ist eine solche Kündigung auch ohne die Nennung konkreter Gründe gegenüber dem Kunden möglich, solange und soweit die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von zwei Monaten eingehalten wurde, die Künidgung also nicht zur Unzeit vorgenommen wird und der Inhaber des Kontos informiert ist. Bei allen Geschäftsbeziehungen, die wir beenden müssen, halten wir diese Voraussetzung ein. Bis zum Ende der Kündigungsfrist kann das Konto und die Karte regulär weiterbenutzt werden, solange und soweit wir keine gerichtliche oder verwaltungsseitige Nutzungseinschränkung beachten müssen.

Sollten am Tag der Wirksamkeit der Kündigung noch Eingänge auf dem Konto gutgeschrieben werden, liegt dies darin begründet, dass der Absender hinsichtlich der baldigen Schließung des Kontos durch den Kontoinhaber offensichtlich nicht informiert war, obgleich die Schließung - wie gesagt - zwei Monate vorher angekündigt war und gerade nicht zur Unzeit oder aus heiterem Himmel erfolgte.

In diesen Fällen kann der Überweisungseingang nicht an den Absender retourniert werden, da das Konto ja noch besteht und wir eine gesetzliche Verpflichtung zur Gutschrift haben. Vielmehr überweisen wir in diesen Fällen den kompletten (dann eben erhöhten) Haben-Saldo an die Kontoverbindung, die uns von unserem Kunden während der Kündigungsfrist genannt wurde, solange und soweit uns die Auszahlung nicht durch ein gerichtliches Erkenntnis (z. B. Pfändung, o. ä.) verboten wurde. In diesen letztgenannten Fällen wird der Kontosaldo an den Empfangsberechtigten (z. B. Gläubiger) überwiesen.

Der Vorhalt, wir würden also "dankbar" Gelder noch kurz vor dem Ende der Geschäftsbeziehung annehmen, verfängt nicht. Für uns ist so ein Umstand vielmehr ein wirtschaftlicher Aufwand, der nicht betrieben werden müsste, wenn potentielle Absender über die Beendigung der Geschäftsbeziehung rechtzeitig informiert worden wären.

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