Dinc-com.de (Porta Westfalica)
Verkäufer möchte Gewährleistungsansprüche ablehnen
Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer: AF66104 / Kundennummer: KD61593
Am 29.11.2019 habe ich die Bestellung vom 02.05.2018 reklamiert. Ich habe dem Verkäufer Büyükcebeci GbR (Paneelheizkoerper.de / Dinc-com.de) mitgeteilt, dass ich mein gesetzliches Recht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte. Der Verkäufer teilte mir mit, dass die im Nachhinein entstandenen Mängel auf Nutzungsfehler zurückzuführen sind. Damit bin ich nicht einverstanden. Bis heute hat der Verkäufer auf meine E-Mail vom 03.12.2019 nicht geantwortet. Meine Beschwerde möchte ich hiermit veröffentlichen. Weiter unten der Verlauf:
Meine E-Mail vom 29.11.2019:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 02.05.2018 habe ich ein Badheizkörper bei Ihnen gekauft. Leider muss ich feststellen, dass nicht alles in Ordnung ist.
Folgende Mängel sind aufgetreten (siehe Fotos):
• Lack blättert ab
• Heizkörper rostet
Ich bitte Sie darum, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung bis spätestens zum 13.12.2019 zu beheben.
Mit freundlichen Grüßen
C.
Antwort vom Verkäufer, 03.12.2019:
Sehr geehrter Herr C.,
bei diesem Produkt besteht keine Herstellergarantie sondern eine Gewährleistung von 2 Jahren.
Die im Nachhinein entstandenen Mängel sind auf Nutzungsfehler zurückzuführen, in diesem Falle können wir leider keine Reparatur oder Ersatzlieferung anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Paneelheizkoerper.de Team
Meine Antwort vom 03.12.2019:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer E-Mail vom 03.12.2019 teilen Sie mir mit, dass die im Nachhinein entstandenen Mängel auf Nutzungsfehler zurückzuführen sind und Sie in diesem Falle keine Reparatur oder Ersatzlieferung anbieten.
Die entstandenen Mängel sind nicht wie von Ihnen mitgeteilt auf Nutzungsfehler zurückzuführen.
Aus diesem Grund habe ich mein gesetzliches Recht auf Gewährleistung in Anspruch genommen und Sie darum gebeten, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung zu beheben.
Ich verweise nochmals auf meine Reklamation vom 29.11.2019 und auf die im Schreiben genannte Frist. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich unverzüglich weitere rechtliche Schritte einleiten.
Des Weiteren behalte ich mir vor, Ersatz etwaiger Schäden im Badezimmer nach § 437 BGB, die mir aufgrund der mangelhaften Kaufsache entstanden sind, zu verlangen.
Ich möchte Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie nach § 439 BGB dazu verpflichtet sind, sämtliche Kosten der Nacherfüllung zu tragen.
Hochachtungsvoll
Cetinkaya
Ein kulantes Unternehmen wird sich darauf aber nicht berufen und dem Kunden dennoch helfen.
So viel zum rechtlichen.
Tatsächlich wird es selbst mit Gutachten für Sie unmöglich werden, den Schaden regulieren zu lassen. Rost kommt nicht von ungefähr.
Einfach mal länger lüften nach dem Duschen und selber nachlakieren; )
Außerdem handelt es sich um einen Heizkörper für Badezimmer. Hier kann der Kunde davon ausgehen, dass er für das feuchtere Umfeld in Bädern geeignet ist.
Drittens sind heutige Heizkörper meist pulverbeschichtet. Ein selbstständiges "Nachlackieren" ist da praktisch unmöglich.
Also wäre es interessant zu erfahren, woher sie wissen wollen, was ein Gutachten belegen könnte oder auch nicht.