Durch Dinc-com.de gelöste Beschwerde. | 166 Views | 12.12.2019 | 21:11 Uhr
geschrieben von Ümit Cetinkaya

Dinc-com.de (Porta Westfalica)

Verkäufer möchte Gewährleistungsansprüche ablehnen

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer: AF66104 / Kundennummer: KD61593

Am 29.11.2019 habe ich die Bestellung vom 02.05.2018 reklamiert. Ich habe dem Verkäufer Büyükcebeci GbR (Paneelheizkoerper.de / Dinc-com.de) mitgeteilt, dass ich mein gesetzliches Recht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte. Der Verkäufer teilte mir mit, dass die im Nachhinein entstandenen Mängel auf Nutzungsfehler zurückzuführen sind. Damit bin ich nicht einverstanden. Bis heute hat der Verkäufer auf meine E-Mail vom 03.12.2019 nicht geantwortet. Meine Beschwerde möchte ich hiermit veröffentlichen. Weiter unten der Verlauf:

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3 Bilder

Meine E-Mail vom 29.11.2019:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 02.05.2018 habe ich ein Badheizkörper bei Ihnen gekauft. Leider muss ich feststellen, dass nicht alles in Ordnung ist.
Folgende Mängel sind aufgetreten (siehe Fotos):
• Lack blättert ab
• Heizkörper rostet
Ich bitte Sie darum, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung bis spätestens zum 13.12.2019 zu beheben.

Mit freundlichen Grüßen

C.

SCHLAGWORTE

Antwort vom Verkäufer, 03.12.2019:

Sehr geehrter Herr C.,

bei diesem Produkt besteht keine Herstellergarantie sondern eine Gewährleistung von 2 Jahren.

Die im Nachhinein entstandenen Mängel sind auf Nutzungsfehler zurückzuführen, in diesem Falle können wir leider keine Reparatur oder Ersatzlieferung anbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Paneelheizkoerper.de Team

Meine Antwort vom 03.12.2019:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrer E-Mail vom 03.12.2019 teilen Sie mir mit, dass die im Nachhinein entstandenen Mängel auf Nutzungsfehler zurückzuführen sind und Sie in diesem Falle keine Reparatur oder Ersatzlieferung anbieten.
Die entstandenen Mängel sind nicht wie von Ihnen mitgeteilt auf Nutzungsfehler zurückzuführen.
Aus diesem Grund habe ich mein gesetzliches Recht auf Gewährleistung in Anspruch genommen und Sie darum gebeten, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung zu beheben.
Ich verweise nochmals auf meine Reklamation vom 29.11.2019 und auf die im Schreiben genannte Frist. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich unverzüglich weitere rechtliche Schritte einleiten.
Des Weiteren behalte ich mir vor, Ersatz etwaiger Schäden im Badezimmer nach § 437 BGB, die mir aufgrund der mangelhaften Kaufsache entstanden sind, zu verlangen.
Ich möchte Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie nach § 439 BGB dazu verpflichtet sind, sämtliche Kosten der Nacherfüllung zu tragen.
Hochachtungsvoll

Cetinkaya

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Kommentare und Trackbacks (6)


13.12.2019 | 22:10
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Rechtlich gesehen, müssten sie nachweisen, dass der oder die Fehler bereits bei Kauf vorlagen. Sechs Monate nach Kauf tritt die Beweislastumkehr ein.

Ein kulantes Unternehmen wird sich darauf aber nicht berufen und dem Kunden dennoch helfen.

17.12.2019 | 16:13
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Gewährleistung ist keine Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung sagt "nur" aus, dass die gekaufte Sache bei Übergabe einwandfrei war. Passiert in den ersten 6 Monaten etwas, geht man davon aus dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Danach wird´s knifflig.

So viel zum rechtlichen.

Tatsächlich wird es selbst mit Gutachten für Sie unmöglich werden, den Schaden regulieren zu lassen. Rost kommt nicht von ungefähr.

Einfach mal länger lüften nach dem Duschen und selber nachlakieren; )

17.12.2019 | 19:09
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Rost kann natürlich durch eine unsachgemäße Behandlung (zu viel Feuchtigkeit) kommen. Oder aber die Verarbeitung bzw. Oberflächenbehandlung ist fehlerhaft.

Außerdem handelt es sich um einen Heizkörper für Badezimmer. Hier kann der Kunde davon ausgehen, dass er für das feuchtere Umfeld in Bädern geeignet ist.

Drittens sind heutige Heizkörper meist pulverbeschichtet. Ein selbstständiges "Nachlackieren" ist da praktisch unmöglich.

Also wäre es interessant zu erfahren, woher sie wissen wollen, was ein Gutachten belegen könnte oder auch nicht.

18.12.2019 | 13:20
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Woher ich was weiß ist doch erstmal unerheblich, raten Sie dem Beschwerdeführer gerne zu einem Gutachten. Die kosten dafür wird er Ihnen danken.

19.12.2019 | 20:47
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ich habe niemandem zu einem Gutachten geraten. Ich habe die Möglichkeit aufgezeigt. Und ich habe geschrieben, dass Rost eine Vielzahl von Ursachen haben kann, eine davon ist eine fehlerhafte Verarbeitung bzw. fehlerhaftes Material. Wie das konkret hier in diesem Fall aussieht, wissen weder sie noch ich.

27.12.2019 | 13:45
von Ümit Cetinkaya gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Verkäufer hat mir plötzlich einen neuen Heizkörper gesendet.




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