Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 127 Views | 11.12.2019 | 17:16 Uhr
geschrieben von Marcus Graf

Immergrün Energie (Köln)

Versteckte Erhöhung des Grundpreises auf über 500 %

Bestell-/Kundennummer: 21709033425

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Ihr Schreiben vom 09.10.2019 (RES01700521) in dem Sie den Grundpreis von 90,65 Euro netto (Vorjahr) auf 363,02 Euro netto verstößt gegen § 42 (3) EnWG. Sie haben weder im Vorfeld noch mit diesem Schreiben auf transparente und verständliche Weise die Preiserhöhung mitgeteilt. Hilfsweise zweifle ich die Zulässigkeit der Erhöhung gem. § 315 BGB an. Die Erhöhung ist als sittenwidrig einzustufen und somit gem. § 307 (1) BGB als unwirksam zu betrachten.

Details zum Verstoß gegen § 43 (3) EnBW:

1. Die Verbrauchsabrechnung kam nur per E-Mail, dazu noch an die alte E-Mail, obwohl Ihnen bereits seit 2018 die neue Email vorliegt. Dazu ist die Abrechnung im Kundenportal nicht hinterlegt.

2. Der Betreff "Aktuelles zu Ihrem Energieliefervertrag" enthält keinen Hinweis auf eine Preiserhöhung.

3. Auch in der Jahresabrechnung zuvor erfolgten keine Hinweise in transparenter Form zu der von Ihnen vorgenommenen Preiserhöhung.

4. rückwirkende Grundpreiserhöhung ohne vorherige Information an den Kunden

Auf Nachfrage in Ihrem Unternehmen, teilten Sie mir mit, dass Sie die Preiserhöhung mit Schreiben vom 10.08.2018 mitgeteilt haben. Ein solches Schreiben ist mir in keiner Weise zugegangen. Weder per Post, noch per E-Mail (nicht an die neue und nicht an die alte E-Mail-Adresse). Daher stelle ich fest, dass die von Ihnen in der o. g. Abrechnung vorgenommene Preiserhöhung nicht rechtens ist.

Ich fordere die Korrektur meiner Endabrechnung auf die vertraglich vereinbarte Grundgebühr.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Korrektur der Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.12.2019 | 12:03
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Unsere Verbraucherbeauftragten werden umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.12.2019 | 12:25
von Marcus Graf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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