Durch Phönix-Möbel U.G gelöste Beschwerde. | 93 Views | 15.12.2019 | 18:07 Uhr
geschrieben von Ishak Aksit

Phönix-Möbel U.G (Weiterstadt)

Boxspringbett gekauft, Ware nicht geliefert und kein Geld zurück!

Bestell-/Kundennummer: 20382

Meine Frau hat im Mai auf der Internetseite:

SCHLAGWORTE

https://phoenix-moebel.de/moebel/schlafzimmer/schlafzimmer-moebel/polsterbetten/4317/boxspringbett-hadise-mit-bettkasten-in-5-breiten-inkl.-matratze?number=Hadiseviscolux.0-001

ein Boxspringbett in der Ausführung >>Hadise

Erst nach dem 10 Wochen vergangen sind, wir tagelang (bis zu 30mal am Tag) versucht haben irgendjemanden telefonisch zu erreichen, wurde die Angelegenheit mehr und mehr suspekt. Vor allem, wenn man die beim Kauf hinterlegte Rufnummer gewählt hatte und von dem eigenen Provider die Rückmeldung bekam, dass die gewählte Rufnummer nicht vergeben sei. Die Nachricht lautete dann:

"Lieber Kunde, die von Ihnen gewählte Rufnummer ist nicht vergeben."

Alternativ haben wir die auf der Internetseite angegebene Rufnummer gewählt. Immerhin klingelte das Telefon, aber es hat nie jemand abgehoben. Stattdessen bekam man die automatische männliche Sprachnachricht:

"Herzlich Willkommen bei Phönix Möbel. Entweder sind alle Mitarbeiter im Gespräch oder sie rufen außerhalb unserer Öffnungszeiten an. Gerne können Sie uns ihr Anliegen auch per E-Mail mitteilen. Vielen Dank für ihren Anruf."

Die schriftlichen Anfragen an E-Mail im Juli und August hinsichtlich des Liefertermins blieben ebenfalls unbeantwortet. Am 26.09.2019 kam dann von der Mitarbeiterin Frau XXXX folgende E-Mail, die ich entsprechend den hier bestehenden Nutzungsbedingungen §7 (1) wegen vertraulicher Korrespondenz leider nicht öffentlich zitieren, sondern nur inhaltlich mit eigenen Worten wiedergeben darf:

[Frau XXXX habe versucht uns mehrmals telefonisch zu erreichen. Sie wollte die Farbe von unserem bestellten Boxspringbett wissen, damit sie die Lieferung beim Hersteller anfragen kann. ]

Damit wurde die Sache noch kurioser, da bei unserer Bestellung die Farbe angegeben/ersichtlich ist. Ferner sollte und kann es nicht sein, das man 20 Wochen später nach der Farbe fragt. Immerhin war es der erste schriftliche Kontakt mit einer Mitarbeiterin! Daher haben wir geantwortet, dass die Farbe des Boxspringbettes rosa ist. Am 01.10.2019 habe ich Frau XXXX auch noch folgende E-Mail geschickt:

"Auf welche Nr. haben Sie denn angerufen? Auf unserem Anschluss ist kein eingehender Anruf zu sehen. Wenn ich die Nr. 06150 18 18 260 wähle, heißt es, dass die Nr. nicht vergeben sei. Leider macht das den Anschein, dass es sich hier um eine Abzocke handelt. Ich bitte um umgehenden Rückruf 0163. Sollte der Rückruf heute nicht erfolgen, erstatte ich Anzeige bei der Polizei und leite weitere rechtliche Schritte ein."

Danach wieder tote Hose. Nachdem wieder Tage vergangen sind, haben wir am 04.10.2019 schließlich Anzeige bei der Polizei (§ 263 StGB) erstattet. Die Sachbearbeiterin hat die Angelegenheit aufgenommen und gesagt, dass wir in innerhalb von 4 Wochen eine Rückmeldung bekommen werden. Ferner hat sie gesagt, dass wir auch zivilrechtlich vorgehen und weiterhin versuchen können Kontakt mit der Firma aufzunehmen.

Da ich an dem Freitag (4.10.) frei hatte, habe ich es wieder telefonisch versucht. Man mag es kaum glauben, Frau XXXX hatte abgehoben. Ich habe den Sachverhalt nochmal geschildert und auch mitgeteilt, dass wir inzwischen Anzeige erstattet haben. Sie wollte sich darum kümmern und Montag Rückmeldung geben. Per E-Mail haben wir ihr dann auch die E-Mail-Adresse von der Sachbearbeiterin mitgeteilt, die unsere Anzeige aufgenommen hat.

Am 07.10.2019 kam dann folgende schriftliche Rückmeldung von Frau XXXX.:

[In ihrer mail hieß es, dass sie die Information an ihre Kollegen weitergeleitet hat und sobald das Bett vom Hersteller in den LKW aufgeladen wird, sie uns kontaktieren wird. ]

Soweit so gut, aber Fakt war, das nach über 20 Wochen diesbezüglich noch keine Informationen vorlagen und in den nachfolgenden Wochen uns auch keine weiteren Informationen mitgeteilt wurden. Inzwischen hatte ich im Internet recherchiert und auch zahlreiche negative Rezensionen mit ähnlichen Vorfällen/Problemen mit dem Unternehmen gefunden/gelesen. Dabei handelte es sich sowohl um Waren, die über den eBay-Shop oder über die eigene Internetseite des Unternehmens angeboten wurden.

Hier ein Link mit 101 (Google-) Rezensionen:

https://www.google.com/search?q=phoenix+m%C3%B6bel&oq=phoen&aqs=chrome.0.69i59j0j69i57j0l4j35i39.3887j0j8&sourceid=chrome&ie=UTF-8#lrd=0x47bd77296958a7f7:0xf040ab4e71d5b676,1,,,

(Tipp: Oben rechts nach niedrigste Bewertung sortieren!)

oder hier die eBay Bewertungen:

https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=phoenix-moebel&myworld=true&items=25&iid=-1&de=off&which=negative&interval=365

Am 28.10.2019 habe ich erneut dort angerufen und diesmal eine Frau YYYY erreicht. Ich habe Sie dann gefragt, ob sie mich mit der Frau XXXX weiter verbinden kann und dabei erfahren, dass Frau XXXX nicht mehr in dem Unternehmen beschäftigt und sie an Stelle ihrer nun für mich zuständig sei. Dementsprechend wirkte sie motiviert und es hatte mich positiv überrascht, dass das Gespräch relativ freundlich verlief. Tatsächlich gab es den Anschein bzw. Hoffnungsschimmer den Fall auch außergerichtlich klären zu können.

Ich habe mich dann auch mit der folgenden E-Mail für das freundliche Gespräch bedankt und eine weitere Frist gesetzt:

"Vielen Dank für das freundliche Gespräch. Wie am Telefon heute mit Ihnen besprochen, bitten wir Sie uns bis zum 31.10.2019 eine verbindliche Rückmeldung hinsichtlich der Anlieferung mitzuteilen. Andernfalls werden wir neben der Strafanzeige vom 4.10.2019 weitere rechtliche Schritte einleiten, die Rückerstattung fordern und natürlich auch die weiter anfallenden Kosten Ihnen auferlegen."

Meine Nachricht wurde am 28.10.2019 wie folgt von Frau YYYY beantwortet:

[Sie hat sich ebenfalls für das nette Gespräch bedankt und wollte uns wie besprochen bis Donnerstag wegen der Lieferung Bescheid geben. ]

Es war natürlich nicht anders zu erwarten, uns wurde leider kein Liefertermin genannt. Auf erneute telefonische Anfrage gab es nur schwammige Aussagen, dass die Ware angeblich wohl da sei, aber eine Spedition damit beauftragt werden müsse. Die Stimmlage war anders und wirkte insgesamt unglaubwürdig.

Also habe ich am 01.11.2019 folgende E-Mail zur Kenntnisnahme an Frau YYYY verschickt und nochmals kurz die Fakten zusammengefasst:

"Zur Kenntnisnahme: Aufgrund der inakzeptablen Missstände stornieren wir den Auftrag. Bitte erstatten Sie uns den Betrag bis zum 6.11.2019 zurück. Danke.

Wir haben am 26.05.2019 auf dem Online Portal ( https://phoenix-moebel.de/) die Ware: "Boxspringbett »HADISE« mit Bettkasten in 5 Breiten inkl. Matratze 120 x 200 cm -Artikel-Nr.: Hadiseviscolux" mit der Bestellnummer 20382 bestellt und komplett bezahlt. Leider haben wir die Ware nicht erhalten. Zuletzt hat uns Frau YYYY per E-Mail am 29.10.2019 zugesagt, dass Sie uns bis zum 31.10.2019 verbindlich mitteilen wird, wann die Anlieferung erfolgen soll. Leider wurde uns kein Liefertermin mitgeteilt. Das man uns hinhält, lässt sich auch anhand zahlreicher negativer Rezensionen bestätigen, siehe auch Anhang. Über Wochen und Monate haben wir niemanden telefonisch erreichen können. Schriftliche Anfragen wurden gar nicht beantwortet.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Am 04.10.2019 haben wir Anzeige bei der Polizei erstattet. Obwohl zwischenzeitlich eine Kommunikation stattgefunden hat, scheint sich nichts geändert zu haben. Unsere Geduld ist am Ende. Da die Ware vollständig bezahlt wurde, aber nun seit mehr als 20 Wochen keine Ware geliefert geschweige denn ein Liefertermin genannt wurde, bleibt die Anzeige bestehen. Wir treten vom Kauf zurück! Wir fordern hiermit die Rückerstattung, ansonsten folgen Mahnbescheid, Anwalt- und ggf. Gerichtskosten."

In irgendeiner Szene, die ich mal gesehen habe, wurde die Geduld wie Luft in einem abgeriegeltem Raum beschrieben, irgendwann ist sie verbraucht. Die Luft war nun endgültig aufgebraucht.

Wir haben uns darauf eingestellt, die Ermittlungen abzuwarten und dann unsere Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Wir wollten die Angelegenheit einfach unserem Anwalt überlassen, aber dann habe ich mich anders entschieden. Nachdem wir die zahlreichen negativen Rezensionen und Bewertungen auf eBay gelesen hatten, haben meine Frau und ich immer wieder darüber diskutiert, wie das sein kann, dass das Unternehmen (offenbar) unbeschadet seinen Geschäften nachgehen kann, obwohl es zahlreiche Betroffene geschädigte/unzufriedene Kunden gibt.

Letztendlich sind wir zu dem folgenden Resultat gekommen, dass die meisten Betroffenen möglicherweise keine Rechtschutzversicherung haben, keinen Anwalt leisten können, abgeschreckt sind oder befürchten auf den anfallenden Kosten sitzen zu bleiben. Das hat mich dazu bewegt, zu prüfen, welcher anderen Möglichkeiten es gibt. Also habe ich mich entschlossen, die Angelegenheit alleine zu lösen. Es gibt tatsächlich Möglichkeiten auch ohne Anwalt Mahnbescheide zu verschicken oder sogar eine Klage beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Die Kosten sind abhängig vom Streitwert. (Bis 1000,00 Euro kostet das 32,00 Euro.). Ich möchte hier nicht weiter aufs Detail eingehen, sondern direkt auf die Internetseite verweisen mit der man einen Mahnantrag erstellen und verschicken kann.

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3740941-1576062917442&Command=start

Die Seite: https://www.mahngerichte.de/ bietet somit jedem die Möglichkeit Online ein Mahnverfahren einzuleiten.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit selbst z. B. beim zuständigen Amtsgericht Klage einzureichen. (Bis zur ersten Instanz ist ein Anwalt auch nicht zwingend notwendig.) Die Kosten sind ebenfalls abhängig vom Streitwert. Einfach mal nach "Klage selbst einreichen" googlen. Man findet sogar kostenlose Muster-Vorlagen für Klageschriften, aber interessant ist es zu wissen, dass man eine Klage auch mündlich einreichen kann! Der einzige Nachteil bei der Sache ist, dass man sich einfach Zeit nehmen und einen kühlen/coolen Kopf bewahren muss. Es ist vor allem wichtig, die Sache dann bis zum Ende durchziehen zu wollen!

Ich habe mir sogar überlegt, welche alternativen und effektiven Möglichkeiten es noch gibt. So könnte man sich irgendwann die Zeit nehmen und den Laden in Weiterstadt aufsuchen. Dann mittels eines Megaphons sein Anliegen im Laden lautstark zum Ausdruck bringen. Dies könnte beispielsweise auch auf mehrsprachiger Ebene (Deutsch, Englisch, Türkisch, Französisch und Russisch) geschehen, dass man sein Geld zurück und auch weitere Kosten (z. B. Fahrtkosten) erstattet haben will. Mit den "weiteren Kosten" ist das so ähnlich wie mit der Steuererklärung.

Selbst, wenn es Euch Nerven und Zeit gekostet hat, solange ihr es belegen/bescheinigen könnt, könnt ihr es auch mit in die Hauptforderung aufnehmen. Nur so kann man den Leuten einen Denkzettel oder eine symbolisch gemeinte sogenannte osmanische Ohrfeige verpassen. In dieser Hinsicht sollte man sich bloß nicht zurückhalten oder abschrecken lassen. Bleibt einfach konsequent sachlich, werdet nicht beleidigend und haltet euch an die Fakten. Ihr könnt auch Zinsen fordern, wobei ich dann empfehle den Anteil aus den Zinsen einer Hilfsorganisation zu spenden. Man könnte sich viele weitere Szenarien mit und ohne Polizei vorstellen.

Kommen wir zurück zu meinem Fall:

Am 02.11.2019 habe ich von Frau YYYY folgende Rückantwort erhalten:

[In ihrem Schreiben hat sie mir mitgeteilt, dass sie unsere Stornierung an die Buchhaltung weitergeleitet hat und die Rückerstattungen ab der zweiten Novemberwoche erfolgen]

Wenn man das liest, könnte man meinen, dass das ernst gemeint ist, aber wenn man die zahlreichen Rezensionen gelesen hat, dann erkennt man wieder das Muster der Hinhaltung. Nach dem Motto: Sag dem Kunden, was er hören will!

Das Geld wurde trotz mehrfacher Aufforderung (im Zeitalter der Echtzeitüberweisung) erwartungsgemäß nicht erstattet und wir sind bereits in der dritten Dezemberwoche. In der folgenden E-Mail habe ich dies dann auch klar zum Ausdruck gebracht. Jetzt kann ich die Leute verstehen, die sowas sagen wie:"Kafama siktiler! ". Auf Deutsch kann man das mit "Die haben meinen Kopf gefixxx! " übersetzen, wobei das eher weniger in meinem Sprachgebrauch fällt, da benutze ich eher die Kombination "ins Gehirn geschissen", wie man in meiner nachfolgenden E-Mail lesen kann.

"leider ist bisher noch kein Geld auf unserem Konto eingegangen! Ihre "Spielchen" haben wir satt! Ich weiß nicht, wer hier wem ins Gehirn geschissen hat, aber wir haben Ihnen die Chance gegeben die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Jetzt dreh ich den Spieß um! Ich reiche die Klage gegen Herrn ZZZZ ein und Sie können sicher sein, dass ich die Sache bis zum Ende durchziehe! "

Am 15.11.2019 hat Frau YYYY geantwortet:

[Sie hat um ein vernünftiges Gespräch gebeten und zugesagt, dass wir das Geld so schnell wie möglich bekommen. ]

Das ist dann auch die letzte Nachricht gewesen, die ich von dem Unternehmen bzw. von der Frau YYYY erhalten habe. Basierend auf den Fakten habe ich eine Klageschrift geschrieben, die ich dann zeitnah spätestens, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, beim Amtsgericht einreiche.

Inzwischen wurde uns auch schon mitgeteilt, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft in Darmstadt weiter gegeben wurde. Da ich ein offener Typ bin, habe ich am 22.11.2019 Frau YYYY auch noch darüber informiert:

"Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, das nun auch die Staatsanwaltschaft in Darmstadt die Ermittlungen gegen Herrn ZZZZ aufgenommen hat.
So Gott will, wird in absehbarer Zeit das Gerichtsverfahren gegen Herrn ZZZZ eingeleitet und seinen Machenschaften ein Ende bereitet.
By the way. Frau YYYY! Sie machen sich mit falschen Aussagen (Lügen (*) ) mitschuldig! [. ]."

Man kann sich nun fragen, wenn das Unternehmen seine Kunden so behandelt, wie wird es dann wohl seine eigenen Mitarbeiter behandeln? Wie auch immer, vielleicht wird uns Frau XXXX oder Frau YYYY irgendwann mehr dazu sagen können.

Da trotz verbindlicher Zusage die Rückerstattung nicht erfolgt ist, soll neben der bestehenden Klageschrift geprüft werden, ob ggf. eine vorsätzliche arglistige Täuschung und somit Beihilfe seitens der Mitarbeiter/in des Unternehmens Phönix-Möbel vorliegt.

Hier nochmal die die Kurzfassung:
Ware bei Phönix-Möbel gekauft,
Ware nicht erhalten,
Geld nicht erhalten,
Anzeige erstattet,
an die Staatsanwaltschaft Darmstadt übermittelt
Beschwerde hier eingereicht
Weitere rechtliche Schritte

Fortsetzung folgt!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Phönix-Möbel U.G: 797,05 € + weitere Kosten


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


06.01.2020 | 13:00
von Ishak Aksit gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Angelegenheit wurde am 04.01.2020 (relativ reibungslos) Vorort in Weiterstadt mit der Bar-Auszahlung unserer Forderung zzgl. Fahrtkosten gelöst. Das Megaphon kam nicht zum Einsatz.
Die Klageschrift reichen wir daher nicht mehr ein. Ich weiß nicht inwieweit die Ermittlungen (unabhängig von unserem Fall) fortgesetzt werden.
Vielen Dank an das Reclabox-Team




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!