Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 16 Views | 18.12.2019 | 11:55 Uhr
geschrieben von Hans-Walter Grothe

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Überhöhte Abbuchung, Bonus zurückgeholt

Vor einem Jahr bin ich mit meinem Erdgasvertrag zu E.ON gewechselt, im Glauben, ich bin bei einem seriösen Unternehmen gelandet. Zunächst war alles gut, der versprochene Sofortbonus in Höhe von 124,00€ wurde auch wie versprochen ausgezahlt. Jetzt jedoch nach Erhalt der ersten Jahresrechnung erstmal der Schock. In der Rechnung wird aufgeführt:

1. Restbetrag 220,46€ - 2. Erster neuer Abschlag 115,00€ - 3. Sofortbonus 124,00€

insgesamt fällt für Sie an: 459,46€.

Aber dann lese ich auf der Rechnung rechts unten den Hinweis: Sie müssen den Sofortbonus natürlich nicht zurückzahlen, die Darstellung auf der Rechnung erfolgt nur aus steuerlichen Gründen.

Also erstmal alles klar. Aber dann, am 12.12. bucht E.ON dann doch tatsächlich 459,46€ ab.

Ich habe das direkt per E-Mail reklamiert aber bisher nur die übliche Standardantwort erhalten.

MfG HWG

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstattung des unrechtsmäß abgebuchten Betrages von 124,00€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.12.2019 | 11:55
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Guten Tag Herr Grothe,

es tut uns leid, dass Sie im Moment von uns enttäuscht sind. Vielen Dank für Ihren Beitrag hier in der ReclaBox. So geben Sie uns die Chance, dieses Missverständnis gemeinsam zu klären.

In den meisten Fällen ist es so, dass wir einen Sofortbonus weit vor einer ersten Jahresrechnung auszahlen. Aus steuerlichen Gründen sind wir aber dazu verpflichtet, diesen Sofortbonus trotzdem in unserer Rechnung zu nennen.

Schauen Sie bitte einmal auf der zweiten Seite Ihrer Rechnung nach: Dort ziehen wir den Bonus deshalb als Gutschrift wieder von Ihren Energiekosten ab. Da wir ihn schon vorab an Sie überwiesen haben, führen wir auch diese Auszahlung auf.

Die Gutschrift und der Abzug gleichen sich gegenseitig aus und beeinflussen damit die Rechnung nicht. Deshalb entspricht der Betrag der Abbuchung am Ende auch genau der Forderung, die in unserer Rechnung insgesamt ausgewiesen ist.

Gern erläutern wir Ihnen den Sachverhalt auch noch einmal ganz konkret anhand Ihrer individuellen Rechnung. Dazu wäre es schön, wenn Sie uns Ihre Vertragskontonummer per E-Mail an frag spider monkey eon.com schicken. Sie bekommen dann ganz schnell eine ausführliche Antwort.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


18.12.2019 | 12:29
von Hans-Walter Grothe gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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