Durch MAINGAU Energie gelöste Beschwerde. | 449 Views | 18.12.2019 | 16:24 Uhr
geschrieben von Reinhard Bender

MAINGAU Energie GmbH (Obertshausen)

Strompreis Erhöhung nach 1. Jahr um 61%

Bestell-/Kundennummer: 168950007

Ich bin seit einem Jahr Stromkunde der Maingau Energie. Jetzt bekomme ich eine Preiserhöhung zum 1.2.2020 um 61%, d. h. von 0,2476€ auf 0,3998€ die Grundgebühr von 3€/Monat hat sich verändert.

Nach telefonischer Nachfrage teilte man mir einen Tarif mit der mit 10,5% Erhöhung immer noch nicht Marktgerecht ist.

Maingau stellt sich hier, durch günstige Neukundentarife, als einen * 1 Jahr Lieferant* da, d. h. nach einem Jahr raus aus dem Vertrag. Schade so kann man keine Firmenpolitik und CRM betreiben.

Das Unternehmen (Die MAINGAU Energie GmbH ein Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen (zusammen 53,41 %) und privatwirtschaftlichen Partnern) sollte hier im Sinne der Kunden agieren und nicht solche Wucherpreise aufrufen.

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Meine Forderung an MAINGAU Energie GmbH: Marktgerechte Preisgestaltung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.12.2019 | 16:24
Firmen-Antwort von: MAINGAU Energie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Kundin,

sehr geehrter Kunde,

Ihre Enttäuschung über die Ihnen zum 01.02.2020 avisierte Preisanpassung können wir nachvollziehen.

Sie haben sich mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 5.400 Kilowattstunden (kWh) und einer eingeschränkten Preisgarantie für 12 Monate ab Lieferbeginn 01.02.2019 zu damals gültigen Marktkonditionen entschieden. Der Einkauf von Strom erfolgte nach dem Abschluss des Vertrages. Somit konnten wir Ihnen unsere einjährige Preisgarantie in diesem Tarif gewähren.

Gemäß Ziffer 3.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) findet eine jährliche Kalkulation statt. Auch die Preisbestandteile und der aktuelle Jahresverbrauch spielen bei einer Preisberechnung für eine weitere Vertragslaufzeit eine große Rolle.

Ihr Tarif wurde in einer absoluten Niedrigpreisphase abgeschlossen. Der Strompreis ist an den Strombörsen kräftig gestiegen. Die EEG-Umlage erhöht sich zum 01.01.2020. Daher kommen jetzt drei Komponenten auf einmal zusammen, die in der Gesamtheit diese hohe Preissteigerung ausmachen.

Eine weitere wichtige Einflussgröße in der Kalkulation Ihres künftigen Arbeitspreises stellt Ihre geringe Jahresverbrauchsmenge von überschlägig, auf 365 Tage gerechnet, lediglich 586 Kilowattstunden dar. Dies bestätgt uns auch Ihr Netzbetreiber. Eine Belieferung durch unser Haus kann wirtschaftlich nur mittels der avisierten Preisanpassung weitergeführt werden. Bei geringen Jahresverbräuchen sind die Beschaffungskosten sowie die Durchleitungskosten unverhältnismäßig hoch.

Sie haben sich mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von über 5.400 kWh zu damals gültigen Marktkonditionen entschieden. Dem gegenüber standen zum Zeitpunkt der Neukalkulation ab dem 01.02.2020 tatsächlich nur 347 kWh.

Unser Tarifwechselangebot haben Sie bislang leider nicht angenommen. Bitte kontaktieren Sie nochmals unseren Kundenservice.

Freundliche Grüße

Ihre MAINGAU Energie GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


19.12.2019 | 13:31
von Reinhard Bender | Regelverstoß melden
1. Ich Habe einen Vertrag zu den damals marktüblichen Preisen abgeschlossen (Maingau war nicht der preiswerteste)
2. Mein Verbrauch liegt um das X fache höher als der von ihnen genannte. Sollte der Verbrauch wirklich in dem von ihnen genannten Verbrauch liegen freue ich mich auf die Rückzahlung (Zählerstand 31.1.2019 bis 16.12.2019 und noch Laufzeit bis 31.1.2020)
3. Diese Priserhöhung hat nicht nur mich getroffen sondern auch 6 Haushalte aus meinem Bekanntenkreis (30,x% bis 61% Erhöhung) alle haben gekündigt.
4. Ich habe telef. Kontakt mit Maingau aufgenommen (ca 20 Minuten Wartezeit in der Telefon Warteschlange) Das alternative Angebot war nicht akzeptabel.
Da ist selbst der Grundversorger Preiswerter.

Da helfen auch keine Falschaussagen und Rausreden.

CRM sieht anders aus

26.12.2019 | 19:31
von Alice In Wonderland | Regelverstoß melden
IDanke für den Kommentar - ist eigentlich hier schon mal jemandem aufgefallen, dass Beschwerde und Antwort immer in derselben Minute abgesandt werden? Maingau speist uns alle mit einer standardisierten "Sofortantwort" ab.

13.01.2020 | 10:56
von Reinhard Bender gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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