NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (Mönchengladbach)
Bonusverlust wegen vorzeitiger Beendigung des Vertrages
Bestell-/Kundennummer: 203533058
Im Rahmen eines Versorgerwechsels (Strom) von NEW zu innogy direkt hat der Anbieter die Kündigung zu früh terminiert um den Bonus nicht auszahlen zu müssen und verlangt zudem den bereits ausgezahlten Sofortbonus zurück
Am 30.11.2019 habe ich einen Versorgerwechsel (Strom) von NEW zu innogy direkt veranlasst. Im Auftrag wurde vermerkt, dass der gewählte Anbieter den bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt für mich kündigen soll. Mein Vertrag bei NEW hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und startete zum 01.03.2019. Es wurde zudem ein Bonus vereinbart, welcher an den Verbleib von 12 Monaten im Vertrag gebunden ist.
Mir wurde nun die Kündigung zum 02.01.2020 bestätigt, sodass der Wechselbonus nicht ausgezahlt wird und zudem wurde der Sofortbonus zurückverlangt. Im Rahmen der Rückforderung des Sofortbonus sind Mahnkosten entstanden, da das Schreiben im Online-Kundencenter ohne gesonderten Hinweis hinterlegt wurde.
NEW argumentiert, dass der Vertrag vorzeitig aufgrund eines Sonderkündigungsrechtes wegen Änderung der AGB beendet wurde. Der Anbieter innogy direkt kann und darf eine Sonderkündigung allerdings gar nicht für mich aussprechen, sondern nur eine reguläre Kündigung zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Eine Sonderkündigung muss ausdrücklich durch den Vertragspartner selbst ausgesprochen werden, um wirksam sein zu können.
Die Vermutung liegt nahe, dass hier versucht wird, mich über den Tisch zu ziehen, um durch vorzeitige Beendigung des Vertrages den Wechselbonus nicht auszahlen zu müssen und den Sofortbonus inklusive Mahnkosten zurückzuverlangen.
Ich fordere NEW daher ausdrücklich dazu auf, den Vertrag zum Ende der vereinbarten MVLZ zu beenden und die Boni auszuzahlen. Eine Sonderkündigung ist wie gesagt nicht durch den gewählten Anbieter im Rahmen des Wechselprozesses möglich und ich habe diese selbst nicht ausgesprochen. Es gelten als die vereinbarten Vertragsbedingungen und an diese müssen sich beide Seiten halten. Dies gilt auch für die Mindestvertragslaufzeit.
Ich werde bei einem Nichtnachkommen die Schlichtungsstelle für Energie ein schalten.
Frohe Weihnachten.
Gruß
Manfred Birk
20.12.2019 | 12:23
Abteilung: Beschwerdemanagement
Sehr geehrter Herr Birk,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind.
Wir haben zwischenzeitlich Ihr Anliegen zur Prüfung an unseren Kundenservice weitergeleitet, der sich mit Ihnen in Verbindung setzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH