Durch Postbank gelöste Beschwerde. | 2268 Views | 26.12.2019 | 14:30 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4235131

Postbank (Bonn)

Aufhebung Kontopfändung - PB findet formelle Aufhebung nicht

Bestell-/Kundennummer: 5082493

Wegen offener Beiträge beim Rundfunkgebührenservice ehem. GEZ wurde mein Postbank Konto gepfändet. Den Pfändungsbetrag von rd. 205,00 Euro zählte ich bar auf das Konto des Gläubigers ein und dieser sendete der Postbank die Pfändungsaufhebung am 16.12 zu. Zeitgleich schrieb ich der Postbank eine Nachricht, dass Ihnen die Aufhebung vom Gläubiger zugegangen sei mit der Frage, wann denn mein Konto wieder freigegeben werde.

SCHLAGWORTE

Auf mehrmalige Nachfrage bei der Postbank erhielt ich am 20.12 endlich eine Rückmeldung der Postbank. In der automatischen Mailvorlage der Bank stand "Sie geben an, die Forderung bereits beglichen zu haben und bitten um Aufhebung der Kontosperre. Leider ist dies zurzeit noch nicht möglich. Erst wenn die formelle Mitteilung des Pfandgläubigers über die Erledigung der Kontopfändung vorliegt, kann Ihr Konto entsperrt werden"

Offenbar wurde die schriftliche Aufhebung in den Untiefen der Postbank versenkt. Ich bat den Gläubiger die Aufhebung erneut an die Postbank zu senden. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass wegen der Weihnachtsfeiertage eine Freischaltung meines Kontos noch in diesem Jahr stattfindet.

Ich finde es sehr erstaunlich, dass wichtige Schriftstücke bei der Bank scheinbar in der Versenkung verschwinden oder ignoriert werden.

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Meine Forderung an Postbank: Bearbeitung der Pfändungsaufhebung


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


28.12.2019 | 13:59
von ReclaBoxler-4235131 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach zweiter Zustellung der formellen Aufhebung wurde das Konto entsperrt. Hat zwar gedauert, wurde aber doch noch bearbeitet




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