VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Bonn)
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Unsere Praxis in Essen, wird nun seit ca. zwei Monaten von dem VNR-Verlag belästigt bzw. genötigt. Wir erhielten von ca. 2 Monaten einen Anruf von einem Herrn F.. Da der Herr Doktor zum Zeitpunkt des Anrufes von Herrn F., viele Patienten in der Behandlung hatte, hatte er keine Zeit mit Herrn F. ausführlich über sein Telefonanliegen zu sprechen bzw. genauer darauf einzugehen.
Der Doktor bat ihn darauf hin, Informationen seines Anliegens schriftlich zukommen zulassen. Dies hat der VNR-Verlag und Herr F. nie getan. Stattdessen wurde unsere Praxis einen Monat später ein Lesematerial bzgl. “Arbeitsschutz und Hygiene im Gesundheitswesen“ mit Rechnung in Höhe von ca. 100,00€ zugesandt mit der Aufforderung diesen Betrag bis zum 05.12.2019 zu begleichen.
Nach Absprache mit dem Herrn Doktor, wurde das Schreiben inkl. Material und der Rechnung unverzüglich noch am selben Tag zurückgesandt, mit der Bitte das keine Interesse bestehe und das man von einem weiteren Interesse absieht. Wenige Tage danach erhielt unsere Praxis ein weiteres Schreiben, dass wir uns nicht zurückgemeldet hätten bzw. die Unterlagen durch unsere Praxis nicht zurückgesendet worden sind und wir somit einen Vertrag eingegangenen sind, der bis November 2020 bestehen würde.
Hier möchte wir betonen, dass zwischen Erhalt des Materials inkl. Rechnung und dem darauffolgenden Schreiben gerade mal 4 Tage lagen.
Daraufhin hat unsere Praxis Herrn F. schriftlich per E-Mail kontaktiert und Ihn ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass es unserseits keine Interesse gebe, und das wir das Lesematerial, fristgerecht laut den AGB s des Verlages zurückgesandt haben.
Auf diese E-Mail erhielt unsere Praxis ein E-Mail von Herrn F., dass er unsere Praxis nicht finden könne. Er bestand auf eine Kundennummer und unsere Adresse. Wie kann er diese nicht finden, wenn er unsere Praxis doch mehrmals kontaktiert hat.
Wie es aus dem Schriftverkehr ausgeht, wurde uns eine fiktive Kundennummer vergeben. Von einer Kundennummer kann nur dann die Rede sein, wenn man ein Vertragsabschluss eingeht, indem zwei Parteien damit einverstanden sind. Hier war das aus unserer Sicht nicht der Fall. Desto mehr ist es für uns unverständlich, wie ein seriöser Verlag seine angeblichen “Kunden” nicht finden kann. Desto mehr wenn es um eine Arzt Praxis handelt.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Heute den 23.12.2019 erhielt unsere Praxis erneut Post von Herrn F. und seinem VNR-Verlag, indem er uns davon überzeugen möchte, dass wir das Material kommentarlos und aus Versehen, bzw. ungewollt zurückgeschickt haben.
Wir haben den VNR-Verlag bzw. Herrn F. mehrmals schriftlich kontaktiert und darauf hingewiesen, dass wir kein Interesse an dem Lesematerial haben, und keinerlei Vertragsabschluss besteht. Desto mehr wurde das Lesematerial “Arbeitsschutz und Hygiene im Gesundheitswesen” fristgemäß laut den AGBs des VNR Verlages zurückgesandt. Zeugen können dies ohne weiteres bestätigen.
Um es kurz zu machen.
Unsere Praxis wurde von dem Herrn F. und seinem VNR-Verlag telefonisch kontaktiert. Da wir im hoch frequentierten Arztbetrieb waren, und keine Zeit hatten, dem Herren zu zuhören, aber diesen aus Höflichkeit nicht abwimmeln wollten, bat der Herr Doktor den Herrn F. nur um Informationsmaterial, um sich anzuschauen, was überhaupt genau Herr F. anbieten will. Dies nutzte Herr F. gezielt aus, um unsere Praxis in ein Vertragsverhältnis zu locken. Deswegen werden wir strafrechtlich gegen Herrn F. und den VNR-Verlag vorgehen.
Nach den Weihnachtstagen wird unsere Praxis Anzeige und Strafantrag bei der Polizei Essen stellen, gemäß § 263 Abs. 1 und 2 wird Abzocke mit Geld- oder Haftstrafen geahndet. Wer, wie in diesem Fall, das "bandenmassig" gewerblich betreibt, wird nach § 263 Abs. 5 mit Freiheitsentzug von 6 Monaten bis 5 Jahren bestraft.
Auch unser Rechtsbeistand von nun an eingeschaltet sein.
30.12.2019 | 11:26
Abteilung: Kundenzufriedenheit
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich habe Sie nun über die Kundennummer zuordnen können. Bitte haben Sie Verständnis, das wir Sie nicht nur anhand Ihres Namens zuordnen können. Durch Kundennummer oder Adresse lässt sich Ihr Anliegen auch einem Kundenkonto zuordnen.
Ich habe mir Ihr Kundenkonto nun angesehen und Ihr Anliegen geprüft.
Scheinbar liegt hier ein Missverständnis vor. Da Sie kein Interesse an der Zeitschrift haben, habe ich den Bezug zu sofort beendet.
Ihr Anliegen sollte nun zu Ihrer Zufriedenheit gelöst sein.
Sie erhalten separat eine Bestätigungs-E-Mail über diesen Vorgang.
Freundliche Grüße aus Bonn
Kundenzufriedenheit Reputationsmanagement --------------------------------------------
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Theodor-Heuss-Str. 2-4 53095 Bonn Telefon: 0228 9550-100 Fax: 0228 35 97 69 E-Mail: kundenzufriedenheitvnr.de Amtsgericht Bonn, HRB 8165
Vorstand: Richard Rentrop USt. -Id-Nr.: DE 812639372
Beschwerde ist gelöst