Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 606 Views | 29.12.2019 | 07:16 Uhr
geschrieben von Patrick Schwarzer

Immergrün Energie (Köln)

Versteckte Erhöhung des Grundpreises auf über 270%

Bestell-/Kundennummer: 28311C1252

Wir sind seit 2016 Kunde bei der Firma Immergrün Energie GmbH. Bisher hatten wir auch keine Probleme. Mit der letzten Verbrauchsabrechnung vom 29.11.2019 mussten wir jedoch mit Erschrecken feststellen, dass unser Grundpreis von ehemals 78,90€ auf 293,66€ (netto) erhöht wurde, was einer Steigerung von 272% entspricht. Für uns ergibt sich dadurch eine Nachzahlung von 360,83€ für 2019!

SCHLAGWORTE

Wir konnten nach längerer Suche weder im Portal der Firma Immergrün Energie GmbH, noch im E-Mail Postfach oder in unseren Unterlagen einen Hinweis zur Preiserhöhung finden. Daher nahmen wir telefonisch Kontakt auf. Man erklärte uns, dass uns sowohl per E-Mail als auch per Post die Preiserhöhung bereits am 09.11.2018 mitgeteilt wurde, was definitiv nicht geschehen ist.

Dies teilten wir der Firma Immergrün Energie GmbH auch per Einschreiben am 02.12.2019 mit und forderten Sie

  1. zur Rücknahme der Preiserhöhung auf sowie
  2. zur Weiterführung des Vertrages zu den ursprünglichen Konditionen von 2016 oder zur Gewährung eines Sonderkündigungsrechts.

Wir verwiesen zusätzlich darauf, dass uns die Preiserhöhung nicht gemäß §41 (3) EnWG auf "transparente und verständliche Weise" mitgeteilt wurde und wir die Zulässigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB anzweifeln, da eine Preiserhöhung i. H.v. 272% nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist. Die Erhöhung ist für uns damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. In diesem Zusammenhang nannten wir auch das Urteil des AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ), in dem eine Strompreiserhöhung der 365 AG bereits als sittenwidrig eingestuft wurde. Gleichzeitig entzogen wir der Firma Immergrün Energie GmbH das erteilte SEPA Mandat.

Zudem baten wir um Stellungnahme, warum Anfang November 2018 der Grundpreis auf 293,66€ angehoben wurde, unser monatlicher Abschlag sich Ende November 2018 mit der vorletzten Verbrauchsabrechnung jedoch so gut wie nicht änderte (von 65,00€ auf 67,00€ wegen Mehrverbrauch). Zu dieser Problematik erhielten wir bis heute keine Antwort.

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Stattdessen bot man uns "aus Kulanz" einen Grundpreis in Höhe von 13,95 Euro/Monat/Brutto (11,72€ netto) rückwirkend ab dem 01.01.2019 an, was immer noch einer Preiserhöhung von 78% entspricht. Wir lehnten dies ab, da wir befürchteten 2020 den geforderten Grundpreis von 293,66€ zahlen zu müssen und uns kein Sonderkündigungsrecht gewährt wurde. Wir konfrontierten Immergrün Energie erneut mit den oben genannten Punkten und forderten Sie zusätzlich zur Übermittlung der angeblich an uns gesendeten Preiserhöhung auf. Diese wurde uns am 16.12.2019 übermittelt.

Am 16.12.2019 zog man uns per Lastschrift den offenen Betrag von 360,83€ vom Konto ein, obwohl wir das SEPA Mandat in unserem Einschreiben vom 02.12.2019 entzogen hatten. Wir ließen den Einzug von der Bank stornieren und überwiesen am 17.12.2019 den für uns nachvollziehbaren Betrag mit dem ursprünglichem Grundpreis von 78,90€.

Nach erneuter Aufforderung um Stellungnahme der unbeantworteten Fragen wurde uns ein Sonderkündigungsrecht zum 31.01.2020 eingeräumt, welches wir auch sofort in Anspruch nahmen. Die Kündigung wurde uns am 25.12.2019 bestätigt. Zeitgleich wurde uns nun jedoch die erste Mahnung in Höhe von 347,56€ mit Zahlungsziel 31.12.2019 zugestellt. Die Zusammensetzung des Betrages ist bisher unbekannt.

Bis heute wurde uns nicht erläutert, weshalb unser Abschlag 2019 nicht mit neuem, angehobenen Grundpreis berechnet wurde. und was eine Anhebung des Grundpreises von 272% rechtfertigt.

Wir fordern immergrün daher weiterhin zur vollständigen Rücknahme der Preiserhöhung auf und damit verbunden zur Korrektur unserer Endabrechnung für 2019 auf den vertraglich vereinbarten Grundpreis von 78,90€ (netto).

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Vollständige Rücknahme der Grundpreiserhöhung und damit verbunden Korrektur der Endabrechnung von 2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.01.2020 | 09:05
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (4)


30.12.2019 | 15:39
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

03.01.2020 | 14:16
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Bitte posten Sie, Beschwerdeersteller, den Ausgang des Kontakts hier öffentlich. Also, wie das Gespräch abgelaufen ist, was man gedenkt zu tun, etc.

Danke.

06.01.2020 | 10:32
von Patrick Schwarzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seit Veröffentlichung der Beschwerde hat sich die Firma immergrün bei mir nicht gemeldet. Auf die Antwort hier folgte bisher keine Reaktion.

Ich warte immernoch auf Klärung der noch offenen Fragen und auf Rücknahme der Grundpreiserhöhung.

Auf eine Strafanzeige möchte ich noch verzichten, da ich noch hoffe, dass immergrün einlenkt.


13.01.2020 | 20:02
von Patrick Schwarzer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.




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