Durch EWE gelöste Beschwerde. | 100 Views | 03.01.2020 | 13:08 Uhr
geschrieben von Daniela Jachmann

EWE AG (Oldenburg)

Falsche Jahresabrechnung und zu hoher Abschlag

Bestell-/Kundennummer: 75747017

Im August 2019 habe ich eine falsche, d. h. viel zu hohe Gas- und Stromabrechnung (Jahresabrechnung) erhalten.

SCHLAGWORTE

EWE erhielt von mir per Fotonachweis die korrekten Zählerstände.

Im Oktober 2019 erhielt ich, nach mehrmaligem Schriftverkehr und Androhung rechtlicher Schritte, eine korrigierte Abrechnung. Es wurde ein Abschlag in Höhe von 33,00 Euro errechnet.

Ich hatte die ganze Zeit weiterhin einen Abschlag in Höhe von 35,00 Euro gezahlt.

Nun erhielt ich eine Mahnung von EWE, dass ich noch eine Zahlung in Höhe von 68,00 (incl. Mahngebühren) zu entrichten hätte, da in der falschen Jahresabrechnung ein Abschlag in Höhe von 106,00 Euro errechnet wurde. Und dieser muss geleistet werden, auch wenn der falsch ist. Man könne dieses rückwirkend nicht mehr korrigieren. Erst in der neuen Jahresabrechnung.

Wie kann das sein? Eine Jahresabrechnung kann man korrigieren, aber die Abschläge für den Zeitraum nicht?

Abschläge dürfen nur für bereits verbrauchte Energie, also im Nachhinein, erhoben werden. Die Höhe der Abschläge richtet sich grundsätzlich nach dem (in der Jahresrechnung korrekt ausgewiesenen) Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum.

Somit ist auch der falsch erhobene Abschlag nichtig.

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Meine Forderung an EWE AG: Stornierung der Mahnung und der falschen Abschläge


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


10.01.2020 | 13:27
von Daniela Jachmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.01.2020 | 08:43
von Daniela Jachmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Mahnung und der falsch erhobene Abschlag wurde zurückgenommen.




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