Startseite > Handel > Textilhändler > NKD > gelöste Beschwerde-Nr.: 204621
Durch NKD gelöste Beschwerde. | 336 Views | 06.01.2020 | 17:35 Uhr
geschrieben von Ju Kl

NKD Vertriebs GmbH (Bindlach)

Unhöflich bei Warenumtausch ohne Kassenzettel

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

wir haben zu Weihnachten je ein Handtuchset „Für dich“ geschenkt bekommen.
Leider passen diese nicht zu unserer Einrichtung und ich wollte sie heute 30.12. umtauschen.
Da es ein Geschenk war, habe ich bekanntlicher Weise kein Etikett und keinen Kassenzettel.
An der Kasse wurde ich richtig unfreundlich behandelt. Sie könnte es nicht zurücknehmen, da kein Etikett und kein Kassenzettel vorliegt. Im Wäscheschild steht NKD drin, also kann es nur von einer NKD Filiale sein.

Da ich aber weiß, das man nur Ware gegen Ware tauschen darf oder einen Gutschein bekommt, habe ich nicht locker gelassen.

Nach mehrmaligen Betteln durfte ich mir einen Gutschein aussuchen und habe das Geld darauf verbucht bekommen.

Normalerweise dürfte sie das so nicht annehmen. Und war noch immer unhöflich.

Ich weiß selbst, das man Etiketten und Kassenzettel in einem solchen Fall verward, da es sich aber um eine Geschenk handelt, kann ich leider nichts vorlegen.

Es ist schon öfter vorgekommen, das ich in dieser Filiale unhöflich bedient wurde. Und es ging nicht um einen Umtausch.

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Meine Forderung an NKD Vertriebs GmbH: Ein bisschen höflicher zu Kunden sein, schließlich ist der Kunde König.


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Kommentare und Trackbacks (2)


07.01.2020 | 11:42
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Seien Sie doch einfach froh dass der Umtausch überhaupt möglich war.

Zum einen ist der Händler nicht verpflichtet den Artikel zurück zu nehmen. Dann auch noch ohne Kassenbon.

Die meisten Läden hätten Sie wieder abgewiesen. Ob sie nun erzählen dass es sich um ein Geschenk handelt ist auch hier sekundär. Theoretisch hätten Sie ja auch die Handtücher aus dem Regal nehmen können und behaupten, Sie hätten diese geschenkt bekommen.

Den Schenker nach dem Kassenbon fragen hätte für Sie einiges leichter gemacht.

14.01.2020 | 12:39
von Ju Kl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Tag,
Ich habe ja im Nachhinein meinen Gutschein bekommen. Nur war es eine Frechheit, wie ich behandelt wurde und das war bei dieser Verkäuferin öfter der Fall, auch bei anderen Sachen. Das müsste einfach einmal geschrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen




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