Durch Wunderwerk gelöste Beschwerde. | 97 Views | 14.01.2020 | 10:39 Uhr
geschrieben von Alexander Zahnke

Wunderwerk AG (Düsseldorf)

Unzulässige Forderung eines Nichterfüllungsschadens

Bestell-/Kundennummer: 60141536999

Aus meiner Sicht ist Ihre Forderung nach einem Nichterfüllungsschaden unzulässig. Dies möchte ich nachfolgend begründen:

SCHLAGWORTE


Sie haben meinen Wunsch auf vorzeitige Kündigung zugestimmt. Daher musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz gehandelt haben.
Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Schäden abzuwenden oder zu mindern sind. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen. Sie hätten sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben Sie nicht getan. Daher sind Sie Ihrer Pflicht nach §254 BGB nicht nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungenbei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.

Aus diesen Gründen musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt haben.

OLG Köln (6 U 132/16) hat auf Seite 19 des Urteils Zweifel hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 7a BGB geäußert. In diesem Paragraphen steht, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass „eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt, eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann“ unwirksam ist. Aufgrund der Höhe Ihrer Forderung und weil keine Berechnungsgrundlage mir vorliegt, teile ich diese Zweifel.

Bitte prüfen Sie mein Anliegen und erstatten mir den Betrag in Höhe von 24,75 € auf Mein Konto zurück.

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Meine Forderung an Wunderwerk AG: Erstattung der Nichterfüllungsschaden in Höhe von 24,75 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.01.2020 | 10:39
Firmen-Antwort von: Wunderwerk AG
Abteilung: Beschwerdemanagement

Sehr geehrter Herr Zahnke,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind und möchten uns sehr gerne Ihres Anliegens annehmen.

Ein Mitarbeiter aus unserem Beschwerdemanagement wird sich mit Ihnen zeitnah in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Wunderwerk AG

Online Kundenberater

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Kommentare und Trackbacks (1)


17.01.2020 | 11:04
von Alexander Zahnke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für Ihr entgegenkommen!




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