Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 142 Views | 16.01.2020 | 16:16 Uhr
geschrieben von P. Ung

Immergrün Energie (Köln)

Nicht-mitgeteilte, versteckte und überzogene Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 21703011205

Im April 2019 fiel bei der Überprüfung der Kontoauszüge auf, dass Immergrün Energie/365 AG seit einigen Monaten deutlich zu hohe Beträge abbuchte. Da mir keine Preisänderung vorlag, habe ich eine schriftliche Begründung angefordert und das Lastschriftverfahren widerrufen. Der Vertrag lief lediglich noch zwei Monate, die zu viel abgebuchten Beträge deckten bereits die noch ausstehenden Abschlagszahlungen.

SCHLAGWORTE

Es kam keine Antwort. Ende Mai erhielt ich eine Zahlungsaufforderung für den Abschlag Mai. Dieser habe ich ebenso widersprochen und wiederholt eine Begründung der Abschlagshöhe angefordert. Keine Antwort. Immergrün eröffnete ein Mahnverfahren, das ich fristgerecht bestritt. Dennoch reichte Immergrün die bereits bestrittene Forderung an das Inkassobüro EWG weiter, welche enorme Inkassogebühren aufschlug. Dies stellt einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar. Ich habe ebenso den Forderungen des Inkassobüros widersprochen. Das gleiche wiederholte sich für den Abschlag Juni. Obwohl ich das Lastschriftverfahren widerrufen habe, bucht Immergrün weiterhin Beträge ab. Nach Rückgabe der Lastschrift werden mir Rückbuchungsgebühren berechnet.

Da mein Verbrauch für das Vertragsjahr sehr niedrig ausfiel, ergab sich ein hohes Guthaben. Erst auf mehrmalige Nachfrage bei der Telefonhotline wurde mir die Endabrechnung per E-Mail zugestellt. Erst dort wurde mir mitgeteilt, dass Immergrün über die E-Mail-Adresse kommuniziert. Bei Vertragsabschluss, in den Jahresabrechnungen sowie im Impressum ist jedoch die andere E-Mail-Adresse hinterlegt. Über die unbekannte E-Mail-Adresse soll auch 2018 eine Preiserhöhung versendet worden sein, die ich jedoch nicht erhalten habe.

Immergrün hat trotz meines Widerspruchs die unberechtigten Forderungen mit dem Guthaben verrechnet.

Im Nachgang wurde mir die angebliche Preiserhöhung von 2018 zugestellt. Der Betreff lautet "Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für Gewerbekunden und Verbraucher) und Ihrer Preise". Dieser ist so unnötig lang gewählt, dass spätestens "Ihrer Preise" von einem gewöhnlichen Emailprogramm abgeschnitten wird. In diesem wird in seitenlangem Text eine neue Grundgebühr von 24,00€ ausgeschrieben. Die alte Grundgebühr von 2,36€ pro Monat wird nicht aufgeführt. Dies entspricht einer Verzehnfachung der Grundgebühr.

Nach Urteil des OLG Düsseldorf (I-20 U 37/16) ist es unzulässig Preiserhöhung mit anderen Informationen zusammen mitzuteilen, „ohne dass gleichzeitig deutlich hervorgehoben auf die beabsichtigte Änderung des Stromliefervertrags und auf das im Zusammenhang mit der Preisänderung bestehende Sonderkündigungsrecht des Verbrauchers hingewiesen“ wird. Dies ist in der Email nicht geschehen.

Ebenso ist die Preiserhöhung selbst völlig überzogen. „Der Energieversorger ist berechtigt und verpflichtet, eine Anpassung des Preises im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens (§ 315 BGB) nach Maßgabe der Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren vorzunehmen. “

Ich fordere die vollständige Rücknahme der Preiserhöhung, des Inkassoverfahrens und der Rückbuchungsgebühren, da:

- ich die E-Mail über die Preiserhöhung 2018 nicht erhalten habe

- die E-Mail selbst nicht die Bedingungen einer transparenten Preiserhöhung nach §42 (3) EnWG erfüllt (unbekannter Absender, irreführender Betreff, keine Hervorhebung der Preisänderung, keine Nennung des alten Preises)

- die Preiserhöhung überzogen ist (Verzehnfachung der alten Grundgebühr)

- das Inkassoverfahren trotz bestrittener Forderung eröffnet wurde ohne den Sachverhalt aufzuklären und ohne dass Aussicht auf Erfüllung bestand (Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht)

- Rückbuchungsgebühren trotz widerrufenem Lastschriftverfahrens in Rechnung gestellt wurden

Sollten die Forderungen nicht erfüllt werden, werde ich ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. eröffnen.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Rücknahme der Preiserhöhung, des unberechtigten Inkassoverfahrens und Rückbuchungsgebühren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.01.2020 | 16:52
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter ReclaBoxler,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.01.2020 | 13:53
von P. Ung gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün hat eine neue Rechnung erstellt und alle meine Forderungen erfüllt. Ich kann nur jedem in einer ähnlichen Situation empfehlen: hartnäckig bleiben, Rechte einfordern!




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