Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 135 Views | 17.01.2020 | 14:22 Uhr
geschrieben von Christoph Weiß

Immergrün Energie (Köln)

Vertragsbeginn vor Versorgungsbeginn

Bestell-/Kundennummer: G28502E1515

Seit dem 01.03.2019 werde ich von Immergrün Energie mit Gas versorgt.

SCHLAGWORTE


Am 14.02.2019 erhielt ich dazu eine Vertragsbestätigung per E-Mail mit folgenden Infos:

Versorgungsbeginn:01.03.2019
Eingeschränkte Preisgarantie:12 Monate
Vertragslaufzeit:12 Monate
Kündigungsfrist:6 Wochen zum Vertragsende

Zum 05.01.2019 habe ich fristgerecht zum 29.02.2020 gekündigt.

Darauf erhielt ich eine E-Mail, dass die Vertragsdetails mit den Angaben in meiner Kündigung nicht übereinstimmen und meine Kündigung daher nicht ausgeführt werden kann.

Eine telefonische Anfrage bei Immergrün ergab, dass die Firma der Auffassung ist, mein Vertrag hätte bereits am 14.02.2019 mit der Vertragsbestätigung begonnen, daher hätte ich zum falschen Termin gekündigt und sei mit meiner Kündigung zu spät dran, da keine 6 Wochen eingehalten würden.

Aus der mir vorliegenden Vertragsbestätigung geht nicht hervor, dass der Vertrag vor dem Liefertermin am 01.03.2019 beginnen soll.

Eine entsprechende AGB-Klausel ist erstens überraschend / nicht erwartbar, daher nach § 305c BGB ungültig.

Ferner liegt im Zweifel ein Inhalts- bzw. Erklärungsirrtum nach § 119 (1) und (2) vor, da ich eine Willenserklärung nicht abgegeben hätte, wäre mir bewusst gewesen, dass der Vertrag bereits vor der Lieferung beginnt.

Des Weiteren wird in den AGBs von Immergrün selbst unter 1. (5) folgendes aufgeführt:
"Der Kunde ist während der Dauer des Vertrages verpflichtet, seinen gesamten Bedarf an Strom bei Stromlieferverträgen bzw. Gas bei Gaslieferverträgen aus den Energielieferungen des Energieversorgers zu decken."

Dies hätte ja zur Folge, dass Immergrün mich bereits ab dem angeblichen Vertragsbeginn mit Gas hätte beliefern müssen.
Dies hat aufgrund der Tatsache, dass ich bis zum 28.02.2019 einen anderen Versorger an der betroffenen Abnahmestelle hatte und der Zähler von diesem erst zum 01.03.2019 freigegeben wurde.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Anerkennung des Vertragsbeginns zum 01.03.2019 sowie der fristgerechten Kündigung zum 29.02.2020


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.01.2020 | 14:22
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Weiß,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


28.01.2020 | 07:46
von Christoph Weiß gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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