Durch Verti Versicherung endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 358 Views | 20.01.2020 | 07:38 Uhr
geschrieben von Cesar De la Cal Bretschneider

Verti Versicherung AG (Teltow)

Abzocke bei der SF

Bestell-/Kundennummer: AID127079510

Um diese Beschwerde zu verstehen, müssen wir erstmal verstehen wie SF Klassen gerechnet werden. Ich habe das auch erst in Erfahrung bringen müssen, die Information ist leider nicht immer einfach zu finden.

SCHLAGWORTE

Wenn sie das erste Mal eine Versicherung nehmen, bekommen sie von ihrem Versicherer die SF1/2 (0 wenn ihr Führerschein noch sehr neu ist) und bekommen für jedes Kalender Jahr in dem sie mindestens 180 Tage versichert waren, eine SF klasse hochgestuft.

Meine Geschichte beginnt im August 2015. Ich bin nach Deutschland gezogen und habe mir eine Versicherung bei der Allianz geholt. Hier war meine Klasse bei SF1/2.

Da ich im August mit dem Auto nach Deutschland gezogen bin, hatte ich am 1.1.2016 noch immer eine SF1/2. Das ist zwar etwas ärgerlich, aber so ist es nun mal.

Am 01.01.2017 hatte ich dann endlich die SF1. Und damit ein deutlich günstigeres Versicherungsverhältnis. Ich musste mein Auto leider im Oktober 2017 verkaufen.

Hier kommt jetzt die Theorie. Gegeben das ich zum 01.01.2018 im Jahre 2017 ganze 10 Monate versichert war, ist meine Klasse jetzt SF2. Die Verti hingegen meint behaupten zu können, das ich als ich meinen Vertrag im Oktober 2018 aufnahm, wieder bei SF1 anfangen muss.

Das wurde mir von der vorherigen Versicherung, von der neuen Versicherung (da ich von Verti weg wechsle) und von CHECK24 widerlegt. Keine der drei Parteien sehen das genauso wie die Versicherung.

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Meine Forderung an Verti Versicherung AG: Tragen sie in meinem Vertrag die richtige SF ein


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.01.2020 | 07:38
Firmen-Antwort von: Verti Versicherung AG
Abteilung: Customer Experience & Client Management

Sehr geehrter Herr Bretschneider,

wir danken Ihnen für Ihr Feedback. Gern haben wir uns Ihr Anliegen nochmals angesehen. Ein falsche Einstufung können wir nicht feststellen.

Zu Ihrer Schadenfreiheitsklasse hatten wir nach dem damaligen Beginn bei der Allianz Versicherung angefragt. Diese teilte uns mit, dass der dortige Vertrag am 03.10.2017 mit einer SF 1 endete. In den allgemeinen Bedingungen für Ihren Vetrag (unter dem Punkt L. 5.2. b) ist folgendes geregelt: "Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens zehn Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. "

Aus den vertraglichen Regelungen und der Antwort der Allianz Versicherung ergibt sich, dass wir auch zum 23.10.2018 Ihren Vertrag in die Schadenfreiheitsklasse SF 1 einstufen mussten.

Da Sie im Jahr 2018 dann weniger als 180 Tage Versicherungsschutz genossen haben, wurde auch zum 01.01.2019 Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht verbessert.

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Hintergründe der Einstufung Ihres Vertrages näher bringen konnten.

Uns liegt sehr viel an einem vertrauensvollen und partnerschaftlichen Einvernehmen mit Ihnen. Daher haben wir uns dem Ombudsmann e. V. angeschlossen - einer unabhängigen Einrichtung, die Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kunden schlichtet.

Wenn Sie von einer unserer Entscheidungen nicht überzeugt sind, wenden Sie sich einfach an den Ombudsmann. Er nimmt den Fall neutral und ohne Kosten für Sie unter die Lupe. Hat die Regelung in seiner Einschätzung Ihre Interessen nicht angemessen berücksichtigt, kann er für uns verbindlich neu entscheiden.

Alle Einzelheiten zum Ombudsmannverfahren finden Sie unter www.versicherungsombudsmann.de.

Uns liegt sehr viel an einem vertrauensvollen und partnerschaftlichen Einvernehmen mit Ihnen. Daher haben wir uns dem Ombudsmann e. V. angeschlossen - einer unabhängigen Einrichtung, die Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kunden schlichtet.

Wenn Sie von einer unserer Entscheidungen nicht überzeugt sind, wenden Sie sich einfach an den Ombudsmann. Er nimmt den Fall neutral und ohne Kosten für Sie unter die Lupe. Hat die Regelung in seiner Einschätzung Ihre Interessen nicht angemessen berücksichtigt, kann er für uns verbindlich neu entscheiden. Alle Einzelheiten zum Ombudsmannverfahren finden Sie unter www.versicherungsombudsmann.de.

Seine Adressdaten:

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

Telefon: 0800/3696000

Fax: 0800/3699000

E-Mail: beschwerde spider monkey versicherungsombudsmann.de

Mit freundlichen Grüßen

Verti Versicherung

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Kommentare und Trackbacks (4)


20.01.2020 | 08:06
von Cesar De la Cal Bretschneider | Regelverstoß melden
Sie koennen auf ihren AGBs rumreiten so lange wie sie wollen. Es bleibt eine Abzocke und ich lasse mir nichts anderes von ihnen sagen.

Ich hoffe dieser Post und meine Beschwerden bei Check24 etc ersparen irgendeiner armen Seele irgendwann sich fuer sie zu entscheiden.

20.01.2020 | 08:57
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Und Sie können hier so lange rummeckern und falsche Behauptungen aufstellen, wie Sie wollen. Die Versicherung hat Recht, verstehen Sie es oder schweigen Sie!

30.01.2020 | 09:15
von Cesar De la Cal Bretschneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.02.2020 | 18:08
von Cesar De la Cal Bretschneider endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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