4 Views | 26.01.2020 | 17:31 Uhr
geschrieben von Hans Kern

Barmer GEK (Berlin)

Euthanasierung einer Schwerbehinderten durch die BEK

Bestell-/Kundennummer: Vers. Nr.: S398817864 – Judith Kern

BARMER verweigert Versicherungsschutz für deutsche Schwerstbehinderte – Pflegegrad 4 - seit einem Jahr nach schwerem Unfall am 03.01.2019

Schwerbehinderung 100%, Schläfenlappen-Epilepsie - täglich mehrere Grand Mal Anfälle

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Gehirntumor, schweres psychisches Leiden, seit 20 Jahren Pflegegrad 4, Alter: 46 Jahre

Sturz bei epileptischem Anfall – Schwere Kieferverletzung – Nicht reisefähig wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit - Mittellosigkeit, daher keine Behandlung bezahlbar, ist bei der Barmer kranken- und pflegeversichert, die sich rechtswidrig weigert zu helfen!

Unterlassene Hilfeleistung bis heute – Gefahr für Leben und Gesundheit

Perfide Mitarbeiter aus verschiedenen Niederlassungen de Barmer verhindern, gegen Gesetze und rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, die Hilfe, weil die Patientin in Spanien wohnt.

Die Barmer verstößt gegen folgende Gerichtsentscheidungen:

BSG, Urteil vom 5. 7. 2005 – B 1 KR 4/04 R und

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

L 9 KR 239/18 B ER - 01.10.2018 rechtskräftig

Schreiben Barmer GEK Stuttgart vom 21.11.2019 Kostenübernahme bestätigt, aber am 06.01.2020 wieder verweigert.

Die Behinderte ist täglich durch die schweren Anfälle in Lebensgefahr und muss seit über einem Jahr Kieferschmerzen erleiden, Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme, verstärkte Anfallshäufigkeit durch die schwere psychische und physische Belastung, selbstmordgefährdet.

Das allles nur, weil die BEK sich weigert eine Behandlung in Spanien zu bezahlen.

Patientin ist gutachterlich festgestellt nicht reisefähig:

Beispiel für Transportkosten meiner schwerbehinderten Frau nach Deutschland, so wie es die Barmer gerne haben möchte. In dieser Kostenberechnung sind für den Behandlungs- zeitraum (ca. 4 Monate) keine Kosten für die Zeit des Aufenthaltes in Deutschland enthalten. Benötigt würde ein Pflegeheim für die Dauer des Aufenthaltes/Behandlung:

(Kein Betreff)

Posteingang

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C. S. – Deutsche Auslandsrückholung

15:40 (vor 5 Minuten)

an mich 19.04.2019

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für die sehr ausführlichen Schilderungen. Nach Rücksprache mit unseren Ärzten kann ich Ihnen mitteilen, dass die Mitnahme auf einem ärztlich begleiteten Transport in einem Linienflugzeug ausgeschlossen ist. Insbesondere aufgrund der vorliegenden chronischen Erkrankungen und der Unvorhersehbarkeit der Anfälle lehnen die Fluggesellschaften einen Transport ob des Risikos ab. Davon abgesehen ist auch medizinisch dringend zu einem Transport in einem medizinisch ausgestatteten Ambulanzflugzeug zu raten, da nur so die einwandfreie Versorgung sichergestellt werden kann.

Unter Berücksichtigung des vorliegenden Krankheitsbildes habe ich Ihnen die Kosten für den Transport im Ambulanzjet durchgerechnet. Sie sollten mit Kosten in Höhe von 22.500,00 Euro inkl. der Bodentransporte pro Transportweg rechnen.

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen

C. S.
Aviation Consultant

Deutsche Auslandsrückholung
Vendana GmbH
Engelsstraße 6
42283 Wuppertal
Deutschland
GF: A. M. | HRB 22428, Amtsgericht Wuppertal
USt-IdNr: DE268820481

Main Antwortschreiben an die BEK:

D.K, 1 Portal 2 – 7 B

29640 Fuengirola/Malaga – Spanien 15.01.2020

E-Mail an BARMER

73520 Schwäbisch Gmünd

Vers. Nr.: S398817864 – J. K.

Ihr Schreiben vom 08.01.2020 – Eingang 15.01.2020

Sehr geehrte Frau M.,

vorab möchte ich Folgendes klären, die nachstehenden Erklärungen sind keine Animositäten, die gegen Ihre Person gerichtet sind, sondern sich gegen Ihr menschenverachtendes Unternehmen richtet, das sich „Deutschlands größte Krankenkasse“ schimpft.

SCHLAGWORTE

Wir wohnen nicht in EL SAVADOR, sondern in Spanien. Bekanntlich sollten Sie wissen, dass EU-Verordnungen in EL SALVADOR nicht greifen.

Wenn Sie in Ihrem o. g. Schreiben auf spanische Sachleistungen des in diesem Land (Spanien) vorhandenen Systems des INSS hinweisen, sollten Sie sich vorher über die Rechtslage informieren, was diese Sachleistungen, mit der von Ihnen gezahlten Pauschalsumme an den spanischen INSS „für Leistungsausgleich“ im spanischen Krankenversicherungssystem, zu bedeuten hat. Was meine Frau für Sachleistungen aufgrund des Leistungsausgleiches in Spanien bekommt und was nicht, ist uns real bekannt. Offensichtlich Ihnen nicht! Sie wollen mich also für blöd verkaufen!

Seitdem Ihre sogenannte Sozialversicherung seit 1998 meine schon damals zu 100% schwerbehinderte Frau aus der Familienversicherung ihres Vaters gekündigt hat, ohne meine Frau darüber zu informieren und ihr Rechtsmittel zu gewähren, wagen Sie es über die gesamte Zeit bis heute, immer und immer wieder meiner Frau die Rechte aus dem Versicherungssystem zu verweigern, obwohl Sie auch innerhalb der EU-Bestimmungen für deutsche Rentner, die in einem anderen EU-Land wohnen, als der, der die Rente bezahlt, trotzdem als Versicherungsträger die entsprechenden Versicherungsleistungen zu tragen haben.

Dass Sie das nicht wollen, ist nicht nur ein sozialrechtliches, sondern auch ein strafrechtliches Problem, worauf nicht nur ich, sondern Sie auch bereits durch die Gerichte aufmerksam gemacht wurden. Um nicht zu vergessen, Ihr eigenes Haus in Stuttgart erklärt die entsprechende Vorgehensweise. Ich fordere Sie auf sich an die Gesetze und Ihre eigenen Vorschriften zu halten und nicht zu versuchen, sich durch falsche, rechtwidrige Behauptungen aus der Verantwortung zu stehlen.

Folgende rechtskräftige Gerichtsurteile- Beschlüsse:

BSG, Urteil vom 5. 7. 2005 – B 1 KR 4/04 R und

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

L 9 KR 239/18 B ER

01.10.2018 rechtskräftig

Schreiben Barmer GEK Stuttgart vom 21.11.2019 (ignorieren Sie einfach!)

Was Ihr o. g. Schreiben vom 06.11.2019 betrifft, so ist dieser Widerspruchsbescheid aufgrund der angegebenen Rechtsprechung „Wider den tierischen Ernst“ da die Erkenntnisse hieraus mit unserem Fall definitiv weder sachlich noch rechtlich im Entferntesten zu tun haben.

Dieser Schriftsatz ist neben der Unterschrift des Verfassers und der anschließend genannten verantwortlichen Auguren ein Fall für die Staatsanwaltschaft und für die Presse.

Sie müssten doch langsam einmal selber merken, dass Ihr „Verwirrspiel“, ständig neue Standorte Ihrer KV als verwaltungszuständig zu erklären, jedem Idioten auffallen muss, was hier für ein Spiel getrieben wird (das Spiel treiben Sie ja nicht nur mit meiner Frau, sondern auch seit Jahren mit mir!).

Gestatten Sie mir den Hinweis, dass wir ursprünglich bei Ihrer Niederlassung in Borken/Westfalen eingetragen sind.

Gibt es aber Probleme mit Ihnen, dann sind auch plötzlich andere (alle Nachweise habe ich im Archiv) Standorte zuständig:

Hamburg, Wolfsburg, Dortmund, Wuppertal, Düsseldorf, Essen, Borken, Stuttgart, Schwäbisch-Gmünd usw., wobei wiederum jeder dieser Standorte wegen der Zuständigkeit zu einem anderen verweist, um verschiedene Ergebnisse (zu Ihrem Vorteil) zu produzieren und damit absichtlich Verzögerungen herbeiführen, solang, bis wir wieder in Berlin landen.

Hut ab, Ihre rechtswidrige Vorgehensweise ist kriminell, aber famos, denn immerhin handelt es sich bei meiner Frau um eine Schwerstbehinderte Pflegegrad 4, die mehr oder weniger jeden Tag mit dem Überleben zu kämpfen hat und wenn Sie Ihre Strategie der vorsätzlichen Ahnungslosigkeit und Verwirrung beibehalten, wird für meine Frau irgendwann der Tod eingetreten sein und Sie haben sich Ihrer Fürsorgeverpflichtungen entledigt.

Das nennt man, glaube ich, Marketing (das ist Ihre Finanzstrategie) und Profilierungstechnik!

Ich mache Sie jetzt hiermit letztmalig auf folgende Situation aufmerksam (das gilt auch, wenn Ihnen mein etwas einfacher Ton missfällt - gilt nur zum besseren Verständnis).

Sie haben Recht, die Rechtsangelegenheit liegt vor mehreren Gerichten, wobei das eine und andere Gericht bereits seit Jahren rechtkräftige Beschlüsse verfasst haben, die Sie nach wie vor vorsätzlich ignorieren!

Meine Frau ist seit Juli 2004 Rentnerin in der KVdR und bei Ihnen kranken- und pflegeversichert.

Diese Voraussetzung sollte hiermit auch für die Auslegung der Bestimmungen von EU-Verordnungen rechtlich bestätigt sein. Weiterhin ist Ihnen bekannt, dass meine Frau seit 1986 schwerbehindert zu 100 % ist und mittlerweile als ein Pflegefall des Pflegegrades 4 bei Ihnen bekannt ist. Sie haben bereits im Jahre 2008 gegen die Bestimmungen der EU-Verordnungen verstoßen und meiner Frau die Kostenübernahme der damaligen Zahnbehandlung rechtswidrig verweigert (Rechtsangelegenheit LSG NRW ZVW 481/11 – Verfahren läuft noch und wird weiter verfolgt). Zu diesem Fall war es noch möglich für die damalige Zahnbehandlung zur Bezahlung einen Kredit aufzunehmen zu können, damit meine Frau heute nicht ganz ohne Zähne herumläuft.

Sie wissen, dass meine schwerbehinderte Frau, deutsche Staatsbürgerin, bei Pflegegrad 4, hilfebedürftig im Sinne des SGB XII ist, durch einen Unfall mehrere Zähne verloren hat, ihr Kiefer sich ständig entzündet und blutet (starke Schmerzen), sie Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme hat, ihre Psyche leidet und dadurch sich die Anfallshäufigkeit nachweislich enorm gesteigert hat (alles ärztlich bestätigt), meine Frau seit dem 03.01.2019 unter diesen Bedingungen leiden muss (obwohl sie bei Ihnen versichert ist), Sie sich aber einen Scheißdreck darum kümmern, was mit der unter Schmerzen leidenden Kundin Ihres Hauses passiert, das ist das asozialste und kriminellste, was ich bisher an einer Schwerbehinderten erlebt habe und das durch die größte Krankenkasse Deutschlands. Damit werde ich Sie vor aller Welt bloßstellen!

Ich gebe Ihnen Zeit bis zum 20.01.2020 meiner Frau mit Ihrer rechtsverpflichtenden Verantwortung zu helfen!

Danach werde ich Maßnahmen ergreifen, die Sie zu spüren bekommen und deren Verantwortung Sie zu tragen haben.

Hiermit erkläre ich mit meiner Unterschrift an Eidesstatt, das alle meine in diesem Schreiben gemachten Angaben und Erklärungen der Wahrheit entsprechen.

Diese Schreiben gehen auch als Kopie an das LSG NRW und das SG Berlin.

Danach bespreche ich mich mit meinem Anwalt zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft und an den Bundesgerichtshof.

Wenn ich einmal ehrlich sein darf, „ ich habe Ihre Ignoranz und Abzocke satt“, immerhin geht es um das, was man bei einem Pflegegrad 4 noch so benennen darf, nämlich um die Gesundheit meiner Frau!

Mit freundlichem Gruß

Dieter Kern

Ich erkläre hiermit an Eidesstatt, dass alle meine Erklärungen in diesem Schreiben der Wahrheit entsprechen!

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Meine Forderung an Barmer GEK: Sofortige Übernahme der Kosten für die Kieferbehandlung


 
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