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Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 192 Views | 11.02.2020 | 11:12 Uhr
geschrieben von Claudia Möller

Höffner (Barsbüttel)

Abzocke bei Rückgabe

Bestell-/Kundennummer: 1280207

Höffner verlangt Schadensersatz bei Rückgabe einer Leuchte - überraschende Klausel

Am 05.01.2020 habe ich bei Höffner in Barsbüttel eine Lampe für 100€ gekauft. Da die Lampe nicht vorrätig war, musste sie bestellt werden. Ich wurde NICHT auf umseitige AGBs aufmerksam gemacht, die einen Einbehalt von 25% vorsehen, falls ich die Ware zurückgeben würde. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich die Lampe natürlich NICHT bestellt.

SCHLAGWORTE

Den Kaufvertrag habe ich leider verlegt, so dass die AGBs mir auch nicht vorliegen. Am 17.01.2020 konnte ich die Lampe abholen. Am 18.01.2020 habe ich die Lampe bereits wieder zurückgebracht, da ich, damit die Lampe über den Tisch passt, durch die Lampe an der Seite hätte durchbohren müssen. Ich hätte den Kabelauslass mit einer "Affenschaukel" verlegen müssen.
Ich mich also mit der wieder OVP-Ware am Empfang gemeldet. Sein Kommentar: "Ach, das war ein Kaufvertrag. " Kein Wort bzgl. einer Gebühr. Dann hat er mich in die Lampenabteilung geschickt.
In der Lampenabteilung hat man mir die Lampe abgenommen. Statt den Reklamationsgrund aufzuschreiben, hat die Dame notiert: "Kundin benötigt Ware nicht." Kein Wort bzgl. einer Gebühr. Dort hat man mich dann in den Kundenservice im 1. OG geschickt.
Die Dame am Empfang hat alles aufgenommen. Ich kam mir schon wie eine Langspielplatte vor. Kein Wort bzgl. einer Gebühr. Ich habe noch gedacht, wie umständlich es hier ist, Ware zurückzugeben. In anderen Läden bearbeitet das gleich die erste dort arbeitende Person, auf die man trifft. Bekommt sein Geld zurück und ist nach 5 min wieder draußen.

Jetzt wird es spannend: Eine Frau B. holte mich dann ab und nahm dann erneut alles auf und teilte mir mit, dass 25% an Gebühr einbehalten würde. Was sollen sie schließlich mit der Ware machen, die hätten sie ja bestellt und könnten sie auch nicht einfach so zurückgeben. Außerdem würde das doch in den AGBs stehen. Die hätte ich mir man durchlesen sollen. Genugtuung war deutlich zu merken. Ich könne mich mit den 75€ zufrieden geben oder die Lampe wieder mitnehmen. Dass sie die Lampe wieder zurücknehmen, sei reine Kulanz. Sie seien dazu nicht verpflichtet. Schließlich wären sie kein Onlinehandel. Da könnte ich die Ware zurückgeben. Sie wüsste ja jetzt auch gar nicht, wie die Lampe aussehe, die ich zurückgegeben habe.
Ich habe ihr gesagt, dass ich mich damit nicht zufrieden gebe und mich beschweren werde. Die Höffner-Karte habe ich gleich dortgelassen. Am 20.01.2020 wurden die 100€ für die Lampe von meinem Konto abgebucht. Es ging dann noch diverser Mailverkehr zwischen Frau B. und mir hin und her, bis ich am 21.01.2020 endlich den Kaufvertrag vollständig bekommen hatte (und nicht nur die Vorderseite). Bei den AGBs handelt es sich allerdings um ein Worddokument, was mir doch reichlich merkwürdig vorkommt.

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Dort steht dann in IV 4.:
Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug und leistet auch dann nicht, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder verweigert der Käufer die Erfüllung endgültig, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen, sofern sich die Ware bereits am Lager des Verkäufers befindet und/oder die Bestellung beim Vorlieferanten nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, in allen anderen Fällen in Höhe von 10 % des Kaufpreises.

Da steht etwas von "berechtigt", es ist also kein Muss, dass Höffner 25% Schadenersatz nehmen kann. Es hätten also auch 10% sein können oder auch gar nichts. Es handelt sich bei meiner Lampe auch nicht um eine Maßanfertigung oder platzintensive Ware, die außerdem noch produziert werden musste, sondern um ein Massenfabrikat, dass gerade mal nicht am Lager war. Was kann ich als Kunde dafür, wenn die Leuchte gerade nicht auf Lager ist.
Auf dem Stornobeleg kann man ein Kreuz setzen bei Storno mit Kostenbeteiligung ja/nein. Auf dem Stornobeleg habe ich vermerkt, dass ich 100€ zurückhaben möchte. Es scheint schon eine Ermessenssache zu sein, ob dem Kunden 25% Schadensersatz in Rechnung gestellt werden oder nicht.

Die Lampe bekommt man übrigens für 90€ inkl. Versand bereits im Netz (habe ich auf Frau B. Anregung hin gleich umgesetzt). Ich vermute mal, dass Frau B. gar nicht gemerkt hat, dass sie gerade an ihrem eigenen Arbeitsplatz sägt, wenn sie Kunden indirekt empfiehlt, im Internet zu bestellen. Vielleicht mag sie aber auch einfach ihren Job nicht und will ihn loswerden.

Ich war jedenfalls sehr überrascht, wie Höffner seine Kunden behandelt. Durch die Recherche im Netz bin ich dann erst darauf gestoßen, dass dieses Geschätsgebaren bei Höffner ganz normal zu sein scheint. Ich kann nur empfehlen, Ware bei Höffner nur dann zu kaufen, wenn jeder Zweifel bzgl. einer möglichen späteren Rückgabe ausgeschlossen ist.

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Meine Forderung an Höffner: Erstattung der Gebühr von 25€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2020 | 11:09
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beschwerde haben.
Ihr Anliegen haben wir an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Ein Mitarbeiter wird sich dazu mit Ihnen in Verbindung setzen.

Liebe Grüße vom Service Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.02.2020 | 12:28
von Claudia Möller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die 25€ wurden am 24.02.2020 auf mein Konto überwiesen. Danke schön!




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