Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 197 Views | 10.02.2020 | 14:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2500331

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Warte seit August 2019 auf Jahresabschlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: 400002950

Ich warte seit August 2019 vergeblich auf eine Jahresabschlussrechnung. Trotz mehrfachen Telefonanrufen, E-Mails und briefliche Mahnung (per Einschreiben) hat E.ON nicht reagiert. Wie lange soll ich denn noch warten?

Des Weiteren funktioniert im Servicebereich die Eingabe des aktuellen Zählerstands nicht. Es erscheint lediglich ein "Ladesymbol" welches Stundenlang läuft.

Meine Kündigung hat E.ON sich jedenfalls gesichert.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erhalt der Rechnung und Auszahlung der Gutschrift mit min. 2,5% Zinsen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.02.2020 | 14:40
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Lieber ReclaBoxler-2500331,

herzlichen Dank für Ihren Beitrag.

Bitte entschuldigen Sie, dass Sie Ihre Rechnung noch nicht erhalten haben. Wir haben Ihre Information direkt an unsere zuständigen Kollegen für Sie weitergeleitet, die sich dazu in Kürze wieder bei Ihnen melden.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


13.02.2020 | 15:34
von ReclaBoxler-2500331 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie gewohnt hat sich noch niemand von E.On gemeldet.


14.02.2020 | 10:54
von Raul Schnelzer | Regelverstoß melden
§40 Abs. 4 EnWG:

(4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.

Kommt E.ON selbst nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht seinen Pflichten nach, dürfen Sie den Vertrag per außerordentlicher Kündigung vorzeitig beenden. Ihnen steht somit ein Sonderkündigungsrecht zu.

Im Falle einer Kündigung empfehle ich Ihnen auch Ihr SEPA Mandat gegenüber E.ON schriftlich zu widerrufen.

18.02.2020 | 19:05
von ReclaBoxler-2500331 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe jetzt die Schlichtungsstelle eingeschaltet.


25.02.2020 | 19:40
von ReclaBoxler-2500331 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aufgrund von Ignoranz von Seiten E.On habe ich ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle beauftragt.


10.03.2020 | 20:16
von ReclaBoxler-2500331 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Einschalten der Schlichtungsstelle hat E.ON sich bewegt. Schade, dass es nur auf diesem Weg funktioniert hat.
Eine angemessene Entschädigung habe ich auch erhalten.




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