Von immergrün-Energie beantwortete Beschwerde. | 114 Views | 11.02.2020 | 18:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3410331

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Unzulässiger Nichterfüllungsschaden

Bestell-/Kundennummer: 29712C1260

Ich habe - zusammen mit meinem Mitbewohner - meinen Stromvertrag (Vertragsnummer 21810019881) wegen eines Umzuges zum November 2019) gekündigt. Am Telefon wurden wir in mehreren Telefonaten und auch im Schriftverkehr per E-Mail nicht darauf aufmerksam gemacht, dass uns ein Nichterfüllungsschaden in der Rechnung zur Zahlung berechnet wird. Die in Rede stehende Kündigung wurde durch eine E-Mail bestätigt - wieder ohne jeden Hinweis diesbezüglich. Der Nichterfüllungsschaden wurde ohne nachvollziehbare Berechnungsgrundlage mit 76,93€ aufgelistet.

SCHLAGWORTE

Eine Erklärung zur Höhe oder Rechtmäßigkeit des Nichterfüllungsschadens bleibt uns Immergrün auch nach weiterem Mailverkehr mit entsprechender einschlägiger juristischer Argumentation (§254 I BGB, §308 Nr. 7 lit. a) b) BGB, § 41 I Nr. 4 EnWG, Bestätigung der Kündigung zu verstehen als Handlung aus Kulanz) schuldig. Dies scheint sehr willkürlich und unseriös. Immergrün Energie äußert sich wie folgt in einer langweiligen Standardmail am 24. Januar 2020 auf unsere Nachricht: „Wird der Vertrag frühzeitig beendet - z. B. bedingt durch einen Umzug - so ist das sogenannte positive Interesse unsererseits insbesondere auf den entgangenen Gewinn gerichtet. Wir berechnen in einem solchen Fall den Nichterfüllungsschaden anhand der Höhe der bisherigen monatlichen Abschlagszahlungen sowie des darin enthaltenen verbrauchsunabhängigen Grundpreises.“

In dieser E-Mail wurde wie erwähnt keine konkrete Berechnung zur Schadenshöhe angestellt, erklärt oder auf die weiteren juristischen Einwände eingegangen.

Ich fordere nun Immergrün Energie ein letztes Mal auf, diese inzwischen nicht unbekannte verbraucher- und kundenunfreundlichen Methode ruhen zu lassen, tätig zu werden und den Nichterfüllungsschaden von unserer Rechnung zu streichen. Wir werden vor weiteren Schritten in nicht zurückschrecken und ohne weitere Vorwarnung die Verbraucherschutzbehörde verständigen, sollte diese Sache nicht unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 22. Februar, geklärt sein.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Streichen des Nichterfüllungsschadens von der Rechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.02.2020 | 09:19
Firmen-Antwort von: immergrün-Energie GmbH
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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