Durch innogy gelöste Beschwerde. | 84 Views | 12.02.2020 | 14:54 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4910331

innogy SE (Dortmund)

Innogy antwortet nicht - ignoriert die Anfrage

ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung von Finanztip.de, die augenscheinlich aufgrund der Bewertungseinträge für diesen Anbieter auch viele, die über die Portale VERIVOXde oder Check24.de einen Stromliefervertrag abgeschlosse habe nun erfahren müssen:

SCHLAGWORTE

2. Strom- und Gasverträge: Innogy legt Fallstricke bei der Kündigung

Ein Strom- oder Gasvertrag beginnt dann, wenn der Anbieter erstmals Strom oder Gas liefert – logisch, oder? Das sieht aber ausgerechnet der größte deutsche Energielieferant anders.

Doch der Reihe nach: Unser Leser Günter schrieb uns, er wolle aus seinem Gasvertrag bei der Eon-Tochter Innogy SE raus. Seine Kündigung schickte er fristgerecht zum Ablauf des ersten Lieferjahres. Doch laut Innogy befand er sich da schon im zweiten Vertragsjahr – angelaufen sei der Vertrag bei Abschluss, nicht mit der ersten Gaslieferung.

Wir schauten genauer in die Verträge: In der Vertragsbestätigung von Innogy fehlt ein Datum, wann die Laufzeit beginnt. Und die AGBs widersprechen sich: Demnach soll der Vertrag einerseits bei Abschluss anlaufen. Geht es dagegen um die Zahlung eines Neukundenbonus, soll die Vertragslaufzeit dem Lieferzeitraum entsprechen. Kündigt der Kunde dann zum Datum des Vertragsschlusses, hat er kein volles Jahr Energie bezogen und der Bonus entfällt. Bei unserem Leser war allerdings kein Neukundenbonus vereinbart.

Wir haben Innogy zu den Widersprüchen in den AGBs befragt. Darauf ging das Unternehmen nicht ein, sondern verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1993 (VIII ZR 180/92). Demnach läuft ein Vertrag an, wenn er geschlossen wird und nicht, wenn die vereinbarte Leistung erfolgt. Doch die Richter urteilten damals über Wartungsverträge für Videogeräte. Immerhin: Nachdem wir bei Innogy nachhakten, akzeptierte der Konzern Günters Kündigung doch noch.

Da ich diesen wöchentlichen Newesletter wöchentlich bezeiehe habe ich mich unmittelbar darauf mit innogy per E-Mail (. w.o.) in Verbindung gsetzt und um eindeutige Klärung der Verhältnisse, sinsbesondere, ob das auch für meinen über VERIVOX abgeschlossenen Vertrag gilt, Gütlgikeit hat. Wenn zutreffend habe ich darauf hingewiesen, dass ich aufgrund dessen wegen Verstoß gg. Treu und Glauben den Vertrag nicht erfüllen will (Stromlieferungen sollen erst zum 01.06.2020 erfolgen) und um einvernehmliche Auflösung des Vertrages gebeten.

KEINE Rückantwort bisher!

innogy ist nach alledem was ich nun mit diesem Anbeiter erlebt habe nur schwerlich per E-Mail zu erreichen, obwohl der Eingang der E-Mail über die o. g. E-Mail-Adresse per Auto-Reminder bestätigt wird. Augenscheinlich wird auf Rückrufe gesetzt, demnach alles nur mündlich, obwohl es gerade in einem solchen Fall auf einen schriftlichen Austuasch ankommt, denn NUR alles was ich schwarz auf weiß habe kann ich später im Streitfall belegen und getrost nach Hause tragen.

Selbst die Portale VERIVOX.de und Check24.de antworten auf entsprechende Eingaben nicht zeitnah, bieten auch nach meinem entsprechenden Hinweisen nach wie vor den Tarif uneingeschränkt an.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an innogy SE: Klärung der rechtlichen Verhältnisse bei meinem Stromliefervertrag


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


23.02.2020 | 11:48
von ReclaBoxler-4910331 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es bestehen nach wie vor die sich widersprechenden Vakanzen in der AGB Storm insbesondere im Hinblick auf Punkt 14.1 im Hinblick auf Kündigungsfristen! Die Kündingsfristen orientieren sich nach der Vertragslaufzeit und sind ungleich des Belieferungszeitraums!
Wer darauf nicht achtet hat sodann ein ganz heftiges Problem mit innogy-direkt


07.03.2020 | 11:03
von ReclaBoxler-4910331 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!