Durch clever fit gelöste Beschwerde. | 126 Views | 16.02.2020 | 20:28 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5651331

clever fit GmbH (Landsberg am Lech)

Rechtswidrige Gebühren

Bestell-/Kundennummer: 2316719

Berechnung von rechtswidrigen Gebühren

Mit E-Mail vom 16.01.2020 habe ich selbst gesehen und mitgeteilt, dass ich versehentlich eine ungenutzte Bankverbindung angegeben hatte und es zu einer Rückbuchung kam.

SCHLAGWORTE

Bereits hier habe ich die korrekte Bankverbindung angegeben und angefragt, ob der offene Betrag abgebucht wird oder ich diesen überweisen soll. Hier erfolgte keinerlei Antwort.

Danach habe ich mich telefonisch gemeldet und die Sache abgesprochen. Hier sagte man mir, dass ich auch direkt vorbeikommen und mit dem Studioleiter sprechen kann.

Das habe ich, trotz wenig Zeit, am selben Tag getan und die Bankverbindung vor Ort aktualisiert. Der Studioleiter war nicht zu sprechen.

Danach habe ich nochmal eine Bestätigung darüber am 16.01.2020 per E-Mail geschickt.

Am 17.01.2020 teilte mir der Studioleiter per E-Mail mit, dass die Bankverbindung geändert wurde.

Daher finde ich die Zahlungserinnerung (gleichzeitig 1. Mahnung) die dann kam, sehr verwunderlich. Die Tatsache dass hier Verwaltungsgebühren erhoben werden, welche eigentlich nicht zulässig sind, irritiert ebenfalls.

Zutreffend hat das Oberlandesgericht entschieden, dass diese unwirksam sind. Häufig wird seitens der Anbieter argumentiert, mit einer Rücklastschrift sei ein hoher Bearbeitungsaufwand verbunden, den der Kunde billigerweise tragen müsse. Das widerspricht aber der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser vertritt mit guten Argumenten die Auffassung, dass allgemeine Kosten der Buchhaltung nicht auf den Kunden abgewälzt werden können. Diese Kosten müssen bei der Kalkulation der Preise mit eingerechnet sein. Nur die tatsächlich anfallenden Zusatzkosten, die nicht mehr der allgemeinen Buchhaltung zuzurechnen sind, kann ein Anbieter erstattet verlangen. Nach dem Lastschriftabkommen der Kreditinstitute berechnen diese untereinander übrigens lediglich einen Betrag von 3,00 EUR.

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Die Rücklastschriftgebühren i. H.v. 3,00 € sind selbstverständlich in Ordnung.
Da clever fit aber ebenfalls den Mitgliedsbeitrag vom neuen Konto per Lastschrift eingezogen hat, bleibt unverständlich, warum man diesen Betrag nicht einfach ebenfalls abgebucht hat.

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Meine Forderung an clever fit GmbH: Erstattung der Verwaltungsgebühr i. H.v. 4,50 €


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Kommentare und Trackbacks (1)


18.02.2020 | 15:43
von ReclaBoxler-5651331 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Studio-Inhaber hat sich sehr freundlich gemeldet und die Erstattung der Verwaltungsgebühr schriftlich bestätigt. Da ich ansonsten sehr zufrieden mit dem Studio sowie den Mitarbeiter/innen bin, hat sich die Beschwerde hiermit erledigt.




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