Durch Wunderwerk gelöste Beschwerde. | 131 Views | 16.02.2020 | 10:16 Uhr
geschrieben von Andreas V.

Wunderwerk AG (Düsseldorf)

Fehlerhafte Abrechnungen und ausbleibende Auszahlung von Guthaben

Bestell-/Kundennummer: WS121214375

Am 01.06.2018 begann die Belieferung meines Haushaltes mit Strom durch die Wunderwerk AG. Anfangs lief auch alles reibungslos. Der Sofortbonus wurde nach kurzer Zeit ausgezahlt. Die Probleme begannen mit der ersten Abrechnung für den Zeitraum 01.06.2018 - 31.05.2019. Hierfür liegt mir trotz mehrfacher Mahnung noch immer keine korrekte Abrechnung vor.

SCHLAGWORTE

Ich bat mehrfach um eine Überarbeitung der Rechnung, da ein viel zu geringer Verbrauch geschätzt wurde. Anstelle des tatsächlichen Verbrauchs in Höhe von 5.450 kWh wurde der Verbrauch auf lediglich 3.755 kWh und damit deutlich zu niedrig geschätzt. Eine Abfrage des Verbrauchs hat nie stattgefunden. Da somit auch die Abschläge viel zu hoch waren, entstand ein Guthaben von 715,54 Euro, welches allerdings nie ausgezahlt wurde. Erst nach meinem mehrmaligen Drängen um Neuberechnung und Auszahlung des Gutghabens wurde das Guthaben aus Juni 2019 nun letzte Woche im Februar 2020 erstattet. Allerdings entspricht dies nicht dem korrekten Guthaben, da diesem eine fehlerhafte Rechnung zugrunde liegt. Ich verlange die Erstellung einer korrekten Abrechnung, auch wenn dadurch das Guthaben geringer ausfällt.

Das nächste Problem kam nun im Zuge der Schlussrechnung. Ich nutzte mein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer angekündigten massiven Preiserhöhung zum 01.01.2020. Ich kündigte zum 31.12.2019. Die Wunderwerk AG bestätigte mir die Kündigung zum 10.01.2020, da angeblich zu wenig Zeit bis zum Wirksamwerden der Preisänderung bestand. Ich nahm diesen Kompromiss dennoch unter dem Vorbehalt an, dass die bisherigen Preiskonditionen bis zum 10.01.2020 gelten. Dies wurde mir in einer E-Mail vom 31.12.2019 durch die Wunderwerk AG bestätigt. Allerdings folgte wieder eine fehlerbehaftete Schlussrechnung. Dieses Mal wurde der Zählerstand zwar abgefragt, aber aufgrund der viel zu geringen Schätzung im ersten Belieferungsjahr fällt die Verbrauchsmenge und folglich der Rechnungsbetrag viel höher aus als er sollte.

Schlussendlich wird für den abgerechneten Zeitraum in 2020 mit einem falschen, viel zu hohen Verbrauchspreis gearbeitet, obwohl mir per E-Mail vom 31.12.2019 bestätigt wurde, dass die bisherigen Vertragskonditionen bis zum Vertragsende am 10.01.2020 unverändert beibehalten werden. Hier wäre also auch eine Überarbeitung vorzunehmen. Das Guthaben der Schlussrechnung, welches nach Überarbeitung beider Rechnungen noch deutlich höher ausfallen dürfte, wurde bisher ebenfalls noch nicht ausgezahlt.

Ich verlange nunmehr unverzüglich eine Überarbeitung der Rechnungen für den Zeitraum 01.06.2018 (9.091,20 kWh) bis 31.05.2019 (14.541,20 kWh) sowie vom 01.06.2019 (14.541,20 kWh) bis 10.01.2020 (15.737,00 kWh) unter Beachtung der korrekten Verbrauchsmengen sowie der zugesicherten Vertragskonditionen. Die Rechnungen können wie gewohnt per E-Mail zugesendet werden. Das dann noch offene Guthaben der beiden Rechnungen soll umgehend auf die bekannte Bankverbindung erstattet werden.

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Meine Forderung an Wunderwerk AG: Überarbeitung der beiden Rechnungen und Auszahlung des offenen Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.02.2020 | 10:30
Firmen-Antwort von: Wunderwerk AG
Abteilung: Beschwerdemanagement

Sehr geehrter Herr Voigt,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind und möchten uns sehr gerne Ihres Anliegens annehmen.

Ein Mitarbeiter aus unserem Beschwerdemanagement wird sich mit Ihnen zeitnah in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Wunderwerk AG

Online Kundenberater

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Kommentare und Trackbacks (4)


18.02.2020 | 20:46
von Andreas V. | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre überarbeitete Rechnung Nr. RN00024109 vom 17.02.2020 habe ich erhalten.

Leider ist auch diese nicht korrekt, da der Neukundenbonus in Höhe von 15% auf das erste Belieferungsjahr lediglich auf die viel zu gering geschätzte Verbrauchsmenge und nicht auf die tatsächliche Verbrauchsmenge in Höhe von 5.450 kWh gewährt wird. Ich dränge nochmals auf die Erstellung einer korrekten Rechnung sowie auf die Auszahlung des dadurch entstehenden Guthabens.

21.02.2020 | 18:54
von Andreas V. | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre überarbeitete Rechnung vom 19.02.2020.

Diese ist leider noch immer nicht korrekt, da der Neukundenbonus in Höhe von 15% auf das erste Belieferungsjahr noch immer zu gering ausfällt. Ich dränge letztmalig auf die Erstellung einer korrekten Rechnung sowie auf die Auszahlung des dadurch entstehenden Guthabens.

28.02.2020 | 20:35
von Andreas V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe nun zwei überarbeitete Rechnungen vorliegen, die noch immer nicht korrekt sind.


14.03.2020 | 17:33
von Andreas V. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.




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