Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 123 Views | 19.02.2020 | 12:16 Uhr
geschrieben von Christian Landua

Immergrün Energie (Köln)

Unzulässiger Nichterfüllungsschaden

Bestell-/Kundennummer: G28303A1510, 28303A1509

Gasvertrag G2180903179, Kunden Nr G28303A1510

SCHLAGWORTE

Stromvertrag 2180903177, Kunden Nr 28303A1509

Ich habe meinen Gas- und Stromvertrag wegen eines Umzuges zum 31.01.2020 gekündigt.

Am Telefon wurden ich in mehreren Telefonaten (auch beim Rückholungsversuch am Telefon) und auch im Schriftverkehr per E-Mail nicht darauf aufmerksam gemacht, dass ein Nichterfüllungsschaden berechnet wird.

In diesem Falle hätte ich den Vertrag selbstverständlich bis Vertragsende an der neuen Adresse weiter geführt.

Die in Rede stehende Kündigung wurde durch eine E-Mail bestätigt - wieder ohne jeden Hinweis diesbezüglich. Der Nichterfüllungsschaden wurde ohne nachvollziehbare Berechnungsgrundlage mit 53,72€ (Gas) und 86,94€ (Strom) aufgelistet.

Auf meine Widersprüche per E-Mail mit der Bitte um Angabe der Berechnungsgrundlage für die Höhe des Nichterfüllungsschadens und Bezug auf §254 BGB und das Urteil OLG Köln (6 U 132/16) kam lediglich eine automatisch verfasste E-Mail, sehr allgemein gehalten ohne auf meinen Vertrag einzugehen. Das zeigt, dass das Unternehmen diese E-Mail wohl an viele Kunden verschickt.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Gutschrift der berechneten Gebühr (Nichterfüllungsschaden) in Höhe von 140,66€ (53,72€ (Gas) und 86,94€ (Strom) )


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.02.2020 | 12:57
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Landua,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.02.2020 | 13:56
von Christian Landua gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Antwort hier erhalten aber zwischenzeitlich per E-Mail neue Rechnung ohne die zusätzliche Gebühr erhalten.




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