Immergrün Energie (Köln)
Unzulässiger Nichterfüllungsschaden
Bestell-/Kundennummer: G28303A1510, 28303A1509
Gasvertrag G2180903179, Kunden Nr G28303A1510
Stromvertrag 2180903177, Kunden Nr 28303A1509
Ich habe meinen Gas- und Stromvertrag wegen eines Umzuges zum 31.01.2020 gekündigt.
Am Telefon wurden ich in mehreren Telefonaten (auch beim Rückholungsversuch am Telefon) und auch im Schriftverkehr per E-Mail nicht darauf aufmerksam gemacht, dass ein Nichterfüllungsschaden berechnet wird.
In diesem Falle hätte ich den Vertrag selbstverständlich bis Vertragsende an der neuen Adresse weiter geführt.
Die in Rede stehende Kündigung wurde durch eine E-Mail bestätigt - wieder ohne jeden Hinweis diesbezüglich. Der Nichterfüllungsschaden wurde ohne nachvollziehbare Berechnungsgrundlage mit 53,72€ (Gas) und 86,94€ (Strom) aufgelistet.
Auf meine Widersprüche per E-Mail mit der Bitte um Angabe der Berechnungsgrundlage für die Höhe des Nichterfüllungsschadens und Bezug auf §254 BGB und das Urteil OLG Köln (6 U 132/16) kam lediglich eine automatisch verfasste E-Mail, sehr allgemein gehalten ohne auf meinen Vertrag einzugehen. Das zeigt, dass das Unternehmen diese E-Mail wohl an viele Kunden verschickt.
19.02.2020 | 12:57
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Landua,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung