Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 86 Views | 01.03.2020 | 13:16 Uhr
geschrieben von Susanne Stechmann

Immergrün Energie (Köln)

Forderung eines Nichterfüllungsschaden

Bestell-/Kundennummer: 26806T1342

Wie bereits hier mehrfach eingestellt, wurde auch mir ein Nichterfüllungsschaden in Höhe von 99,86 € incl. MWSt. in Rechnung gestellt. Daraufhin habe ich sofort Widerspruch eingelegt (Text siehe unten) und auch eine sehr schnelle Antwort erhalten, dass alles so seine Richtigkeit hat (2. Text unten).

SCHLAGWORTE

Widerspruch gegen Ihre Schlussrechnung RES01853009 vom 20.02.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach diversen Anmahnungen erhielt ich nun endlich meine Schlussrechnung und musste leider feststellen, dass Sie mir einen sogenannten Nicherfüllungsschaden in Höhe von 99,86 incl Mwst. in Rechnung stellen. Diesem Punkt meiner Schlussrechnung widerspreche ich hiermit ausdrücklich und fristgemäß.

Aus meiner Sicht ist Ihre Forderung nach einem Nichterfüllungsschaden unzulässig. Dies möchte ich nachfolgend begründen:

Sie haben meinen Wunsch auf vorzeitige Kündigung zugestimmt. Daher musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz gehandelt haben. Andernfalls hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen.

Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Sie Schäden abzuwenden oder zu mindern haben. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen. Sie hätten sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben Sie nicht getan. Daher sind Sie nicht Ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.

Aus diesen Gründen musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt haben.
OLG Köln (6 U 132/16) hat auf Seite 19 des Urteils Zweifel hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 7a BGB geäußert. In diesem Paragraphen steht, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass „eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt, eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann“ unwirksam ist. Aufgrund der Höhe Ihrer Forderung und weil mir keine Berechnungsgrundlage vorliegt, teile ich diese Zweifel.

Falls Sie nach wie vor den Nichterfüllungsschaden einfordern möchten, bitte ich Sie, auf meine Argumentation einzugehen und
die Berechnungsgrundlage für Höhe des Nichterfüllungsschadens mir zukommen zu lassen.

Desweiteren ziehe ich mit sofortiger Wirkung mein SEPA Lastschriftmandat bei Ihnen zurück. Bitte korrigieren Sie die Schlussrechnung und zahlen Sie mir das Guthaben in Höhe von 12,34 € auf mein Konto aus.

Mit freundlichen Grüßen

Die Anwort von Immergrün vom 25.02.20 (mal außergewöhnlich schnell) zur Vertragsnummer 2181202687 besagte, dass sie die Rechnung noch einmal überprüft hätten und zu dem Schluss gekommen seien, dass die Rechnung in allen Punkten, insbesondere in Bezug auf den Nichterfüllungsschaden, sachlich und rechnerisch korrekt sei. Werde der Vertrag frühzeitig beendet - z. B. bedingt durch einen Umzug - so sei das sogenannte positive Interesse insbesondere auf den entgangenen Gewinn gerichtet. Sie würden in einem solchen Fall den Nichterfüllungsschaden anhand der Höhe der bisherigen monatlichen Abschlagszahlungen sowie des darin enthaltenden verbrauchsunabhängigen Grundpreises berechnen.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Stornierung des Nichterfüllungsschaden und Auszahlung des Restguthabens aus dem Vertrag


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.03.2020 | 14:03
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrte Frau Stechmann,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


02.03.2020 | 18:58
von Susanne Stechmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe eine neue und korrigiert Schlussrechnung erhalten. Vielen Dank




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