Durch HOL'AB! Getränkemarkt gelöste Beschwerde. | 300 Views | 04.03.2020 | 19:02 Uhr
geschrieben von Ralf Zielke

HOL'AB! Getränkemarkt GmbH (Achim)

Weigerung Leergut zurückzunehmen

Wollten am 29.2.20 unseren üblichen Monatseinkauf an Getränken in Hol'Ab! Markt in Peine machen, Leergut zurückbringen (in diesem Fall 2 Kisten und 4 Plastiktüten) und Getränke für 4 Wochen einkaufen.

SCHLAGWORTE

Meine Frau war am Einkaufen und ich beim Leergut. Wurde dort dann schroff abgewiesen, das sind keine haushaltsüblichen Mengen, das nehmen wir nicht an, sind heute voll, die 2 Kisten würde er freundlicherweise annehmen! Habe dann den Mitarbeiter gefragt, ob das sein Ernst ist. Daraufhin wurde ich direkt auf das Hausrecht verwiesen, von dem er hiermit Gebrauch macht.

Habe dann zu meiner Frau gerufen, pack die Getränke wieder weg, dieser Laden hat sich hiermit erledigt! (wir sind dort übrigens seit über 20 Jahren Stammkunden!)

Daraufhin pöbelte mich der Mitarbeiter direkt von der Seite her an, er hat hier Hausrecht und macht davon Gebrauch. Ich meinte nur, schön für Sie, und ich habe das Recht, mein Geld da auszugeben, wo ich Lust drauf habe, und Ihr Laden ist das ab jetzt nicht mehr.

Sind dann mit dem kompletten Leergut und ohne Einkauf aus dem Hol'Ab in Peine raus und haben unsere Einkäufe nebenan erledigt.

Beim Gang zum Auto (ca. 10 min. später) stand dann besagter Mitarbeiter vorm Laden und hat gemütlich eine Zigarette geraucht, soviel zur Aussage, zu viel zu tun.

Für mich hat sich die Hol'Ab-Kette nachhaltig erledigt!

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Meine Forderung an HOL'AB! Getränkemarkt GmbH: Stellungnahme, auch wenn das Thema bei mir durch ist!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.03.2020 | 09:25
Firmen-Antwort von: HOL'AB! Getränkemarkt GmbH
Abteilung: x

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir haben den von Ihnen geschilderten Fall zusammen mit unserem Franchisepartner in Peine verfolgt und die Hintergründe ermittelt.

Zum Zeitpunkt Ihres Einkaufes war unser Franchisepartner im Urlaub und es ist zudem zu Personalausfällen gekommen.

Deshalb mussten Aushilfen motiviert werden, die wohl eher Ihre entgangene Freizeit zu dieser Zeit im Kopf hatten und daher nicht so engagiert im Service waren, wie es unser gemeinsamer Anspruch ist.

Von Seiten unseres Franchisepartner gibt es keine Limitierung bei der Annahme von Einweg-Pfand und der Mitarbeiter hat in diesem Fall eigenhändig entschieden.

Zu dieser Entscheidung wurde ein Kritikgespräch geführt, um die einheitliche Service-Leistung abzusichern.

Wir möchten uns daher in aller Form bei Ihnen entschuldigen und hoffen darauf, dass Sie uns nochmal eine Chance geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr HOL'AB! Team in Peine

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Kommentare und Trackbacks (2)


11.03.2020 | 21:07
von Ralf Zielke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erwartungsgemäß keinerlei Reaktion! Passt ins Bild!


23.03.2020 | 11:21
von Ralf Zielke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Haben zumindest geantwortet. passt schon.




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