Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 484 Views | 06.03.2020 | 15:44 Uhr
geschrieben von Eu Eu

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein abgelaufen, trotz Hinweis und Versuchen zu buchen

Ich habe einen Wertgutschein in Höhe von 150,-- Euro, der am 31.12.2019 abgelaufen.

SCHLAGWORTE

Die Gültigkeit hatte ich permanent im Auge und habe auch 2019 mehrmals versucht ein Erlebnis zu buchen. Antwort vom Veranstalter: Keine Termine bzw. Termine sind bald verfügbar.

Als noch immer noch keine Termine verfügbar waren, habe ich Jochen Schweizer telefonisch kontaktiert, bevor der Gutschein abgelaufen ist. Mir wurde versichert, dass es kein Problem sei, den Gutschein auch nach der Frist einzulösen, da ich keinen Termin bekommen habe.

Einige Tage, nachdem der Gutschein abgelaufen war und ich JS mehrmals kontaktiert habe, bekomme ich Standardantworten, dass der Gutschein abgelaufen ist.

Ich möchte, dass mir der gesamte Gutschein erstattet wird oder ich das Erlebnis, wie versprochen, buchen kann. Mir wird ständig ein Rabatt auf einen neuen Gutscheinkauf angeboten, was ich natürlich nicht will.

Wahrscheinlich wird es auch hier eine Standardantwort geben und niemand geht näher auf das tatsächliche (nicht von mir verursachte Problem) ein.

Dann bin ich allerdings gezwungen, weitere Schritte einzuleiten.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: 100% Erstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.03.2020 | 07:13
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihre bisherige Geduld. Gern geben wir Ihnen zu Ihrer Bewertung eine Rückmeldung. All unsere Wertgutscheine dienen als Zahlungsmittel und können für einen Gutscheinkauf genutzt werden. Sie erwerben somit mit Ihrem vorliegenden Wertgutschein einen Erlebnis-Gutschein. Dieser neue Gutschein ist ab Kaufdatum drei Jahre bis zum Jahres Ende gültig und kann in dieser Frist eingelöst und verwendet werden. Leider können wir nicht nachvollziehen, wie Sie darauf kommen, dass ständig keine Termine zur Verfügung stehen. Generell ist eine Terminvereinbarung erst möglich, wenn Ihnen der betreffende Erlebnis-Gutschein vorliegt und dieser auf unserer Homepage eingelöst wird. Im Nachgang erhalten Sie für eine Terminvereinbarung die Kontaktdaten von unserem Veranstalter. Da die Jochen Schweizer GmbH in diesem Geschäft als Vermittler auftritt, werden keinerlei Daten unserer Veranstalter im Vorfeld veröffentlicht. (Ausnahme: Erlebnisse mit einem Hotelaufenthalt) Die Überprüfung der Kapazitäten ist somit im Vorfeld nicht möglich. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit unserer Gutscheine an die gesetzliche Verjährungsfrist. Alle Informationen diesbezüglich finden Sie ebenfalls im $195 BGB. Nach Ablauf der Frist ist die Einlösung Ihres Gutscheins somit leider nicht mehr möglich. Ebenfalls möchten wir Sie darüber informieren, dass all unsere Kundenservicemitarbeiter bezüglich der Gültigkeit unserer Gutscheine geschult sind. Wir können daher ausschließen, dass Ihnen zugesichert wurde, dass eine Einlösung nach Ablauf der Frist möglich ist. Es tut uns leid, dass wir an dieser Stelle nichts mehr für Sie tun können. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


12.03.2020 | 08:37
von Eu Eu noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.03.2020 | 09:00
von Eu Eu noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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02.04.2020 | 10:13
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Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.04.2020 | 11:20
von Eu Eu noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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