Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 49 Views | 09.03.2020 | 13:28 Uhr
geschrieben von Felix Brecklinghaus

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Mail mit versprochenem Gutscheincode von CHECK24 nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: 9848879

Bei Abschluss eines DLS-Vertrags über das CHECK24-Vergleichsportal wurde ein kostenloser JBL Flip 4 Bluetooth-Lautsprecher versprochen. Die Mail mit dem zugehörigen Gutscheincode kam nie an. Antwort auf Nachfrage: der Gutschein sei schon verfallen.

Am 25.09.2019 haben wir über das CHECK24-Vergleichsportal einen Unitimedia DLS-Vertrag beantragt. Teil des Angebots waren u. a. 140 € Cashback sowie ein Gutschein für eine JBL Flip 4 Bluetooth-Box im Wert von 139 €.

SCHLAGWORTE

Der Cashback-Bonus wurde mitlerweile ausgezahlt. Zur Auszahlung haben wir am 04.03.2020 eine Benachrichtigung per Mail von der Absenderadresse "dsl-bonus spider monkey check24.de" erhalten.

Auf meine telefonische Nachfrage vom 06.03.2020, wann der Gutschein für die Bluetooth-Box kommt, wurde mir Folgendes mitgeteilt:

1) Am 07.11.2019 sei von derselben Absenderadresse ("dsl-bonus spider monkey check24.de") an unsere Mailadresse eine Nachricht mit dem Gutscheincode gesendet worden. Diese ist jedoch nie in unserem Emailpostfach aufgetaucht, weder im Spam-Ordner, noch im regulären Posteingang. Die zweite Mail zur Cashback-Auszahlung haben wir dagegen ordnungsgemäß empfangen.

2) Der Gutscheincode sei am 31.12.2019 verfallen. Somit bestände nun keine Möglichkeit mehr für mich, den JBL Bluetooth-Lautsprechers, der aus meiner Sicht Vertragsbestandteil des Angebots von CHECK24 war, noch zu erhalten.

Ich bitte CHECK24 hiermit, diese Angelegenheit im Kundensinne zu regulieren, sodass ich den Bluetooth-Lautsprecher endlich erhalten kann.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Bereitstellung eines gültigen Gutscheincodes, oder Lieferung eines JBL Flip 4, oder Auszahlung des angegebenen Geldwertes (139 €)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.03.2020 | 13:28
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback zur Ihrer DSL-Bestellung und das freundliche Telefonat.

Wie telefonisch besprochen, haben wir Ihnen unsere E-Mail vom 07.11.2019 erneut zukommen lassen. Sie haben uns mitgeteilt, dass diese Sie erreicht hat und Sie die Bestellung Ihres Lautsprechers durchführen konnten. Es freut uns, dass wir Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit
klären konnten.

Sollten Sie noch dennoch weitere Rückfragen haben, können Sie gerne auf unsere heutige E-Mail antworten.

Michael, CHECK24 DSL

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.03.2020 | 10:09
von Felix Brecklinghaus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich von einem freundlichen CHECK24 Mitarbeiter kontaktiert wurde, habe ich nun den Bluetooth-Lautsprecher wie gewünscht erhalten. Mein Anliegen wurde somit schnell und unkompliziert zu meiner Zufriedenheit gelöst. Vielen Dank.




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