Durch AXA Versicherung gelöste Beschwerde. | 258 Views | 13.03.2020 | 13:16 Uhr
geschrieben von ALEXANDER SCHMID

AXA Versicherung AG (Köln)

AXA Versicherung gibt keine Antwort bei Schadensregulierung.

Bestell-/Kundennummer: Schadensnummer: 831750008940

Von einer Regulierung ist nichts bekannt bzw. der Versicherer meldet sich nicht mehr zu zwecke der Regulierung.

Es geht um einen Wurzelschaden auf meinen Grundstück verursacht durch den Baum des Nachbarn (zwei Eigentümer). Er muss laut Gerichtsurteil einen Teilbetrag erstatten, diesen Teilbetrag beabsicht der Nachbar (zwei Eigentümer) durch die AXA Versicherung bezahlen (erstatten) zu lassen.

SCHLAGWORTE

Für die bisherige Bearbeitung des Falls, ingesamt von Anfang an, sind nunmehr 5 Jahre vergangen.

Die AXA Versicherung hat mir mit Schreiben mit Datum vom 08.01.2020 mitgeteilt (Stempel Brief 24.01.2020), der am 28.01.2020 eigegangen ist, das die Beklagten (Nachbarn zwei Eigentümer) den Schaden (Wurzeleinwuchsschaden) Ihnen (der AXA Versicherung) am 11.09.2014 gemeldet hat!

Warum hat wir die AXA Versicherung den Versicherungseintritt erst jetzt mitgeteilt?

Bitte beantworten.

Es muss dazu gesagt werden, dass

der Nachbar seit vielen Jahren (zwei Eigentümer) unter anderem durch Überwuchs aller Art im erheblichen Maß, mir zur Last fällt.

Der "Rückschnitt" wird seit Jahren, schriftlich verweigert.

Ich der geschädigte soll für den gesammten Aufwand des Rückschnitts des Nachbarn (zwei Eigentümer) aufkommen, . auch zukünftig, so die Aussage des Nachbarn (zwei Eigentümer).

Nach meiner persönlichen und privaten Schätzungen und meiner Meinung nach dürften sich dabei in den schätzungsweisen letzten 20 Jahren,15000-20000€ Arbeitsaufwand ergeben haben.

Prinzipiell ist der Nachbar (zwei Eigentümer) für die Oganisation (Bearbeitung des Schadenfalls zusammen mit der AXA Versicherung) des aus dem sich aus dem Gerichtsurteil ergebenden Erstatungsteil des Wurzeschadens, zuständig, laut Aussage meines Anwalts, das heißt

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der Nachbar (zwei Eigentümer) muß sich um die Bearbeitung des Erstatungsanteils kümmern,

dies ist dem Nachbar vollumfänglich und ohne Probleme auch möglich.

Hier nochmals die Frage an die AXA wie sie schon mit meinem Schreiben vom 28.01.2020 an die AXA gestellt wurde, bis Heute hat die AXA Versicherung (Ansprechpartner: Matina Eggers) keine Antwort darauf gegeben, dies ist aber zur weiten Bearbeitung des Schadenfalls essentiell.Ist es wegen den oben benannten Umständen möglich, zur vorgehens Vereinfachung, den Schadensanteil nach Kostenvoranschlag durch die AXA, auszubezahlen?

Sollte bis zum 16.03.2020 keine Beantwortung durch die AXA erfolgen, gehe ich davon aus das sie die Bearbeitung des Schadenfalls nicht wünschen.

Hinweis:

Eine Ausnahme also die Übernahme der Organisation (Bearbeitung des Schadenfalls zusammen mit der AXA Versicherung) der Schadensbeseitigung durch mich,

kann ich wegen den oben benannten Gründen nur anbieten, aus Gründen der Verfahrensvereinfachung, bzw. Vorgehensvereinfachung, wenn die Auszahlung des Schadensanteil nach Kostenvoranschlag durch die AXA zugestimmt wird, ansonsten nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Schmid

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Bitte Anwort geben auf mein Schreiben vom 28.01.2020 bzw. diesem Schreiben bei Reclabox, nach gesetzlicher Vorgaben.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.03.2020 | 15:42
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Social Media Team

Guten Tag Herr Schmid,

vielen Dank für Ihre erneute Bewertung.

Wir haben Ihnen auf Ihre erste Bewertung geantwortet. https://bit.ly/2w5gl0j

Beste Grüße aus Köln, Ihr AXA-Feedback Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


28.04.2020 | 01:16
von ALEXANDER SCHMID noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch nicht gelöst, ich gehe nach meiner privaten Meinung davon aus, nachdem die AXA Versicherung den Fall seit 11.09.2014 bearbeitet und sich bei mir erst am 28.01.2020 gemeldet hat, das ich die Ansprüche die sich durch das Gerichtsurteil ergeben, ich letztendlich gezungen sein werde einen Gerichtsvollzieher vollstecken zu lassen, weil meiner privaten Ansicht nach kein Interesse besteht, bzw. zu erwarten ist, das Gesetzte eingehalten werden, bzw. dem Gerichtsurteil folge geleistet wird.


01.06.2020 | 18:38
von ALEXANDER SCHMID gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde mir versichert das der Fall gelößt sei, ich hoffe das trifft zu. Das Geld ist bis jetzt noch nicht auf meinen Konto.




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