Kaufland (Neckarsulm)
Zweifelhafter "Parkraumverstoß", ausgetrickstes Kulanzangebot
Bestell-/Kundennummer: KL7867783 - 4
Am 13.03 2020 ca. 09:50 steuerte meine Frau mit ihrem Fiat Punto auf dem zu der Zeit noch mäßig gefüllten Parkplatz der Firma Kaufland in Hamburg Langenhorn eine normale Reihen-Parklücke zwischen zwei anderen Fahrzeugen an und parkte ein.
Etwas über eine Stunde später verließ sie den Parkplatz mit KAUFLAND-Einkäufen wieder. Zwei Wochen später erreichte Sie ein Schreiben einer Firma GERMAN SERVICE GROUP (GSG), mit welchem die Zahlung eines "geschuldeten Betrages" € 29,95 gefordert wurde. Gemäß Begleittext sei meine Frau ihren Zahlungspflichten aus einer "Vertragsstrafe wegen eines Parkverstoßes" nicht nachgekommen.
Weder hatte es vorher irgendeine Benachrichtigung/Forderung gegeben, noch war dem Schreiben zu entnehmen, woraus sich ein "Parkverstoß" ergeben haben sollte. Wir vermuteten eine vergessene Parkscheibe aber nach einem ersten "Parkverstoß" vor Jahren auf einem Penny-Parkplatz legt meine Frau die Parkscheibe routinemäßig auf wirklich jedemParkplatz aus. Aber wer weiß - nach zwei Wochen. vielleicht doch?
Ich forderte einen Beleg an und es wurde ein zuerst verwirrendes Foto präsentiert, dass den Wagen korrekt mittig in der Parklücke zwischen zwei anderen Kfz zeigt. Keine vergessene Parkscheibe! Sichtbar statt dessen: Der Pkw an der Fahrerseite steht bereits teilweise auf der Parkboxmarkierung während der auf der Beifahrerseite die Markierung so deutlich überschritten hat, dass sie auf dem Foto nicht mehr zu sehen ist. Indem meine Frau mittig - zugegeben ohne Beachtung der Markierungen - eingeparkt hatte, befand sich eine Markierung unbemerkt bereits ca. 40 cm unter unserem Wagen. Hätte sie "korrekt" eingeparkt, wäre sie kaum aus der Fahrertür gekommen, aber in die Lücke auf der Befahrerseite hätte dennoch kein Fahrzeug mehr gepasst. Es gab also keine "Parkraumverschwendung" ihrerseits. Zu erwähnen wäre noch, dass ein Foto (siehe Nr. 2) ein "Scheibenwischer-Knöllchen" zeigt, dass aber bei ihrer Rückkehr wenig später nicht (mehr) da war.
Im nachfolgenden Schriftwechsel beharrte die GSG natürlich auf dem „buchstabengetreuen“ Verstoß gegen ihre AGB und drohte mit weiteren Mahnkosten.
Kostprobe:
ich: . Wenn der Erste in einer Reihe von 10 Parkplätzen mitten auf einer Markierung parkt und neun nachfolgende Einparker sich immer nur brav aufgereiht nebeneinander stellen, verteilen Sie 10 Knöllchen obwohl nur ein Parkplatz blockiert wurde? Dürfte ja wohl nicht wahr sein -oder?
GSG: „Sie haben Platzverschwenderisch geparkt. Sollten Sie nicht unsere jetztige Forderung begleichen werden Sie demnächst weitere Mahngebühren erhalten“.
Wir wandten uns an den Service von KAUFLAND, dem wir später auch das „Beweisfoto“ vorlegten. Mit der ersten Antwort bekamen wir zwar einem unpassenden Textbaustein zu vergessenen Parkscheiben, erfuhren aber immerhin, dass wir 72 Stunden Zeit gehabt hätten, unter Vorlage eines Kassenbons die „ Vertragstrafe“ aufheben zu lassen! So aufgebracht wie meine Frau immer noch ist, hätte sie das trotz Unkenntnis dieser Regelung garantiert getan. Da aber „zufällig“ das fotografierte Knöllchen wenige Minuten nach seinem Foto nicht mehr vorgefunden wurde („…ein Schelm, wer böses dabei denkt…“), erfuhren wir erst 14 Tage später vom angeblichen „Parkverstoß“, weitere Zeit verstrich durch Anfordern der Begründung und die Diskussion des angeblichen Parkraumverstoßes.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Wer kann nach zwei Wochen noch Einkaufsbelege eines Supermarkts vorlegen?
Beweisen können wir nichts, aber es liegt auf der Hand, dass die GSG sich das durch die Erziehung der parkenden Kunden auf solchen inzwischen verbreiteten bewirtschafteten Parkplätzen immer schmaler werdendes Geschäft nicht noch weiter durch die Kulanz der Auftraggeber mindern lassen möchte. Verschwinden die Knöllchen, verschwindet auch die Kulanz. Indiz ist das „auf Zeit spielen“ der GSG, die früher und vollständig kommunizieren könnte.
Wir haben das KAUFLAND dargelegt und vorgeschlagen, mit ihren Dienstleistern „ein Wörtchen zu reden“ und die Kulanzregelung zumindest unter den an den Einfahrten gezeigten AGB der GSG auszuhängen. Erwartet haben wir eigentlich, dass man diesen zweifelhaften „Parkraumverstoß“ doch noch zurücknimmt. Leider erhalten wir keine Antwort mehr und haben sehr ärgerliche € 20. -innerhalb der gegebenen Frist bezahlt, bevor wir Inkassodiensten und Rechtsanwälten ein ständig wachsendes „gefundenes Fressen“ hinhalten, das sie garantiert nehmen. Trotzdem haben wir heute eine Mahnung erhalten und der geforderte Betrag hat sich auf € 34,75 erhöht
Kaufland ist für uns jedenfalls gestorben, wie zuvor Penny, vor Jahren die erste Erfahrung meiner Frau mit der noch ungewohnten „Parkraumbewirtschaftung“. Die Manager dieser Firmen könnten ihre Marketingabteilungen ja mal fragen, was das werben eines einzigen Kunden kostet!
14.04.2020 | 12:38
Abteilung: Kundenmanagement
Sehr geehrter Kaufland Kunde,
Ihren Beitrag haben wir gelesen. Bei Kaufland wird Kundenservice
großgeschrieben. Wir sind dankbar für Hinweise und Verbesserungsvorschläge.
Damit wir uns persönlich um Ihr Anliegen kümmern können, bitten wir Sie mit uns in Kontakt zu treten. Unter der kostenfreien Rufnummer 08 00 / 1 52 83 52 stehen wir Ihnen von Montag bis Samstag zwischen 8.00 und 19.00 Uhr zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular (m.kaufland.de/hlio4) ausfüllen oder eine E-Mail an servicekaufland.de schreiben.
Schon jetzt vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Kundenmanagement DE
ich bedanke mich für die positive Ankündigung. Allerdings gefällt mir die Art und der Ton Ihrer Belehrung überhaupt nicht. Wenn Sie es so sehen wollen, dann war Ich hier das Opfer meiner Nachbarparker und nicht umgekehrt, wie das Foto beweist. Und wenn ich schon Verbesserungsvorschläge mache, um die Sie ja ausdrücklich werben, kann ich ja wohl dazu auch eine Rückmeldung erwarten. Ich bin außerdem sehr sicher, dass sich schon mehr Kunden über verschwundene Strafzettel beschwert haben - dass sollte ggf. dann auch mal Anlass zum Nachdenken sein.
Mit freundlichen Grüßen
Louise Antoni
Am Freitag, 17. April 2020, 14:04:39 MESZ hat servicekaufland.de Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Frau Antoni,
für die späte Rückmeldung bitten wir um Entschuldigung.
Wir haben Ihren Hinweis an unsere Fachabteilung weitergeleitet und bekommen folgende Rückmeldung: das Parken außerhalb der Markierungen ist verboten und berechtigt den Dienstleister GSG zu einem Strafzettel. Es ist irrelevant, ob danebenstehende Autos reingepasst haben, bei größeren Autos käme es zu einem Problem. Außerdem führt ein falsches Parken zu weiterem Falschparken von anderen Autos die dazu gezwungen werden, da der Nachbar falsch steht. Die Markierungen sind dafür da um innerhalb dieser das Auto abzustellen. Wenn man dies beachtet, gibt es auch keinen Ärger.
Im Rahmen unserer Kundenkulanz senden wir Ihnen in den nächsten Tagen einen Kaufland Gutschein zu.
Schönes Wochenende und bleiben Sie gesund.
Viele Grüße
Ihr Kaufland Kundenmanagement